Sehr geehrte Frau Merkel,
Am Sonntag dem 14.01.2007 sagten sie im Deutschlandfunk: "Gewalt von
Extremisten egal aus welcher Richtung könne niemals akzeptiert werde."
Sehr geehrte Frau Merkel da haben sie recht. Allerdings sollte man
berücksichtigen, dass Extremismus nicht nur körperliche Gewalt sondern auch
geistige und psychische Gewalt bedeuten kann. Gerade auch im Wort
Staatsgewalt steckt der Begriff Gewalt. Und wenn ich mir anschaue wie ihre
Regierung und ihre Staatsbediensteten vom kleinen Polizeibeamten bis hin zu
den Richtern notfalls mit Gewalt das Recht in Deutschland beugen und sie und
diese Gesellschaft um sie herum mit Gewalt gegen den Willen des Volkes
handeln und gegen das Grundgesetz verstoßen, dann sollten sie mal nicht den
Mund so voll nehmen und mit nacktem Finger in Richtung der Rechten zeigen,
denn 1. sollten sie sich mal Gedanken machen warum die Rechten trotz
BND-Unterwanderung einen solchen Zulauf haben... vielleicht liegt es ja an
ihrer Politik und 2. was unterscheidet denn ihre Staatsführung, ihre
Regierung und ihren Beamtenapparat von dem was die Rechten propagieren.
Es wird festgestellt, das BRD – Regime (sog. Bundesregierung) verstößt
gegen:
§ 146 (Geltungsdauer des Grundgesetzes) – Verfassung
Es wurde im Einigungsvertrag festgelegt, dass das deutsche Volk eine
Verfassung bekommen soll und das möglichst bis Ende 1992. Das ist bis heute
2007 nicht erfolgt.
§ 97 (1) (Unabhängigkeit der Richter)
Die Richter in Deutschland sind als parteilich zu betrachten. Diese
Entwicklung ist seit Jahren zu verfolgen. Richter urteilen nicht mehr
nach Recht und Gesetz sondern nach eigener subjektiver Meinung oder im Sinne
ihres in Deutschland regierenden Systems.
Aber das Volk ist der Staat, ich möchte hier nun nicht noch auf das Thema
Staatsvolk / Staatsangehörigkeit / Deutsches Reich eingehen. Aber dieses
Thema dürfte ihnen nun ja bereits bestens bekannt sein. Wenn sie aber im
Namen des Volkes sprechen, sie aber die BRD – Regierung verkörpern, welche
ergo kein Volk als ihres bezeichnen kann, dann sind sie folglich Kanzlerin
eines diktatorischen Regimes und verstoßen gegen ihren Amtseid.
§ 74 (16) (Die Gesetzgebung erstreckt sich auf die Verhütung des Missbrauchs
wirtschaftlicher Machtstellung)
Hierzu denke ich müssen keine größeren Ausführungen gemacht werden. Die
Verstöße gegen das Grundgesetz durch ihr BRD – Regime und seine Behörden
werden uns, dem Volk ja wohl ganz im Stil des Feudalismus, so zu sagen
täglich vorgeführt. An Energiekonzerne verschenkte Emissionspapiere,
Angehörigkeit führender Politiker und Abgeordneter in Aufsichtsräten und
Vorständen von Großkonzernen, usw. usw. … .
Auch die ungerechtfertigten dauernden Diätenerhöhungen sind eine Form des
wirtschaftlichen Machtmissbrauches.
§ 38 (1) (Wahl der Bundestagsabgeordneten) Bundestagsabgeordnete sind an
Weisungen nicht gebunden.
Klarer Verstoß siehe Fraktionszwang und seit ihrer Machtübernahme den
Koalitionsausschuß. 20 Vertreter von CDU und SPD treffen sich um
Entscheidungen zu fällen. Die Ergebnisse werden den Fraktionen mitgeteilt
und die einzelnen Abgeordneten müssen dann nach Fraktionszwang abstimmen,
Das ist keine Demokratie, das ist mit gutem Willen betrachtet, mindestens
doch eine Oligarchie, um das andere böse Wort nicht zu gebrauchen.
§ 20 (1) (Verfassungsgrundsätze; Widerstandsrecht) Die BRD ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Dass die BRD eine Demokratie ist, ist klar durch den Verstoß gegen vor
genannten § 38 widerlegt und mit der Einführung von Hartz IV wurde der
Sozialstaat beerdigt und ein Fürsorgestaat geschaffen. Somit verstößt das
BRD – Regime gegen § 20 (1) GG.
§ 20 (2) (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus – durch Wahlen und
Abstimmungen)
Vom Volk geht höchstens eine Macht aus, die Ohnmacht. Das Recht zur Wahl
nehmen auf Grund der Politikverdrossenheit (warum wohl siehe die letzten
Forsaumfragen) gerade mal noch 50% der Bürger in Anspruch.
Abstimmen durften sie nie! Siehe Einführung des Euro, Osterweiterung der EU
und Einführung einer EU – Verfassung. Das deutsche Volk hat
eindeutig, wie durch Forsa, Emnit usw. ermittelt, bekundet, dass es zu
diesen Themen gehört werden und abstimmen will, das wurde dem Volk auf das
schäbigste verboten. So nach dem Motto „ da seid ihr zu doof zu…“
Und das sagen Politiker die einen der wenigen Berufe in Deutschland
ausüben, bei dem man keine Qualifikation nachweisen muss. Vom
Farbbeutelwerfer zum Außenminister um nur ein symtomatisches Beispiel nennen
zu wollen.
Somit verstößt das BRD – Regime gegen § 20 (2) GG.
§ 20 (3) (Die Gesetzgebung ist an die „verfassungsmäßige“ Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Recht und Gesetz
gebunden)
Dass das BRD – Regime und seine Behörden ganz klar gegen diesen Art. 20 (3)
GG verstößt, ist wohl hinlänglich durch die vorgenannten Ausführungen
bewiesen.
Somit erfüllt das BRD – Regime und die Behörden die es unterstützen ganz
klar den Straftatbestand nach Art. 9 (2). Sie sind eine Vereinigung, deren
Zweck und deren Tätigkeit den Strafgesetzen zu wider läuft und sich gegen
die „verfassungsmäßige“ Ordnung richten. Eine solche kriminelle Vereinigung
ist nach GG Art. 9 (2), zu verbieten.
In der freudigen Erwartung ihrer baldigen Selbstauflösung verbleibe ich mit
der ihnen gebührenden Hochachtung
Michael G. Crown
PS: Über 30 Jahre
waren sie eine linientreue Befürworterin des DDR-Systems; für sie war der Westen
der Klassenfeind (nicht wahr Frau FDJ-Führerin) und das bekommen wir alle jetzt
deutlich zu spühren. Überhaupt Frau Merkel... welchem Volk dienen sie
eigentlich.