Herr Lothar Rohling hat teils Recht, teils nicht Recht. Sie müssen hier für die Beamten / das Personal der Firma BRD einfach den Hinweis zur geltenden freiwilligen Gerichtsbarkeit geben und den Zusammenhang zwischen gelöschtem Geltungsbereich Grundgesetz und dessen Nicht-Ratifizierung sowie den gelöschten Geltungsbereichen der freiwilligen GVG, ZPO, StPO im Bereich der Firma "Bund" und natürlich den dazugehörigen Löschungen der Einführungsgesetze herstellen. Dies sollte jedem deutschen Juristen gelingen. Ein freiwilliges OWiG steht und funktioniert im Gesetzeswald nicht allein, es ist an die freiwillige ZPO und die StPO der Firma "Bund" angelehnt. Dies sollte jeder deutsche Jurist erkennen.

 

http://blog.bundeshaus.ch/archives/38-Kleine-Lektion-punkto-Steuern-fr-unsere-Deutschen-Nachbarn.html#c14818

 

Anmerkungen dazu (dies ist natürlich keine Rechtsberatung):

 

Zum Beweis der gerichtsbekannten Tatsache, daß EIN RECHTMÄßIGES VERFAHREN NACH ZPO (gleichlautend StPO) NICHT MÖGLICH IST verweise ich auf das Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 veröffentlicht am 24.4.2006. Mit dem BGBl Teil I Nr. 18 vom 19 April 2006 wird in Artikel 49 der Geltungsbereich, sowie das Inkrafttreten der ZPO durch Streichung des § 1 im ZPOEG gelöscht. Mithin ist die ZPO im Bereich „Bund“ in Rechtsnachfolge der Zentralverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet (GG Art. 133) niemals in Kraft getreten. Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrig-keitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder Umsetzung von Erzwingungshaft möglich.

  

 

Natürlich wissen WiR, daß sowohl die Firma BRD als auch der „Bund“ kein Staat ist, sondern nur ein Gewerbebetrieb (siehe GG Artikel 133) sowie ein Verwaltungsapparat der Alliierten zur Aufrecht-erhaltung von Ruhe und Ordnung gem. der Haager Landkriegsordnung von 1907 und WiR wissen auch, daß das Bundesverfassungsgericht mangels Umsetzung Artikel 146 GG ja eigentlich Bundes-grundgesetzgericht oder auch AGB-Gericht „Bund“ heißen müßte! Gut informierte Kreise wissen sogar, daß das Grundgesetz vom Deutschen Volke niemals ratifiziert wurde (siehe Genehmigungs-schreiben der Alliierten vom 12.5.1949), damit sind alle Wahlen in der Firma BRD hoheitsrechtlich gesehen nur Scheinwahlen und betriebsrechtlich gesehen eben nur Betriebs-Wahlen auf Basis freiwilliger AGB und somit freiwilliger Gerichtsbarkeit. Bitte richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Punkte:

 

(1) per 04. April 2008 immer noch gültiges Besatzungsrecht der Alliierten und gültige UN-Feindstaatenklauseln in der UN-Charta – Bruch Völkerrecht und Haager Landkriegsordnung

(2) per 04. April 2008 immer noch kein Friedensvertrag für das Deutsche Volk

(3) per 04. April 2008 immer noch keine unabhängigen Politiker und Richter für das Deutsche Volk,

die Firma BRD ist nach dem Willen der Besatzungsmächte nur eine Wirtschaftsvereinigung (GG Artikel 133)

(4) per 04. April 2008 immer noch keine Umsetzung Artikel 146 GG

(5) per 04. April 2008 immer noch ein Volk ohne Verfassung und eine Verfassung (v.1919 i.V.m. 1871) ohne Volk

(6) per 04. April 2008 immer noch keine Rechtsicherheit für das Deutsche Volk, das Vaterland ist immer noch ohne ordentliche Geschäftsvertretung (Regierung)

(7) per 04. April 2008 tägliche Zunahme des Zerfalls der Rechtspflege einhergehend mit dem schrittweisen Abbau der natürlichen und juristischen Menschenrechte der Deutschen sowie der Zunahme der organisierten Kriminalität im Verwaltungsbereich der BRD

 

Sogenannte BRD-Gesetze (AGB) in Deutschland:

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage. Im April 2006 wurden auf die gleiche Art bereits die Zivile Prozeßordnung (ZPO), Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben. Aber es geschah im selben Schritt noch mehr, der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In dem stand der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke, und jetzt wird es ganz einfach, sogar für absolute Laien. Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt gar nicht. Klingt logisch und ist es netterweise auch. Folglich gibt es und vor allem gab es damit rein juristisch in der BRD weder einen Anklagegrund, ein Strafmaß, noch ein Gericht, einen Richter oder gar einen Gerichtsvollzieher, der einen um Hab und Gut erleichtern konnte. Wie gesagt, alles rückwirkend, damit sich rechtlich Beschmutzte nachträglich und vorsorglich reinwaschen können. Warum machen die das, lautet eine häufig gestellte Frage?

Wenn jemandem widerrechtlich etwas genommen wird, wie z.B. Steuern oder sonstige Gebühren von einer Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH und deren Subunternehmungen wie dem Finanzamt, dann spricht man von Raub. Dieses Land ist militärisch besetztes Gebiet, formaljuristisch wird aus Raub nun Plünderung. Die wird im Völkerrecht mit dem Strafmaß Tod geahndet. Danach gilt dann auch zwar jetzt endlich gerichtlich aufgrund einer Erklärungsnot offensichtlich anerkannt in der Bundesrepublik Deutschland und für ganz Deutschland die Weimarer Verfassung als einzige Deutsche Verfassung, aber immer noch keine Steuerpflicht in der Firma BRD, weil die RAO in dieser 1976 außer Kraft gesetzt wurde und die AO keinen Bezug auf die Weimarer Verfassung hat.

 

In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Beweise und dort weitere Links zu weiteren Beweisen:

 

http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html + http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/

http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/

http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

 

Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet: "Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von ’Bundes’recht im Zuständigkeitsbereich des ’Bundes’ministeriums der Justiz vom 19. April 2006".

 

Daraus folgt:

Die Abschaffung des Geltungsbereichs dieser „BRD“-Gesetzbücher, z. b. des Gerichtsverfassungs-gesetzes, der Strafprozessordnung/des Strafgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung/des Zivilgesetzbuchs, welche 1990 mit der Abschaffung des Geltungsbereichs des alten Art. 23 des Grundgesetzes begonnen und jetzt vollendet wurde, beweist seit Ende April 2006 mit Bekanntgabe im ‚Bundes’gesetzblatt also endgültig, daß die Justiz der „Bundesrepublik Deutschland“-GmbH seit Mai 2006 nur noch für Personen zuständig ist, die bei den örtlichen Gerichten beantragt und bewilligt bekommen haben, sich der Herrschaftsgewalt der Gerichtsbarkeit der „Bundesrepublik Deutschland“-GmbH unterwerfen zu dürfen.

 

Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

 

Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“    (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)

 

Auf der Grundlage der ,,Menschen-“ und ,,Völkerrechte“ und mit dem Grundgesetz, daß von den Alliierten für die westdeutsche Bundesrepublik Deutschland geschaffen wurde, zeige ich nochmals an, daß ich mich seit dem 23. April 2007 in Selbstverwaltung befinde und alle Rechtsfragen mit mir auf der Basis GVG / StPO in der Fassung vom 22. März 1924 geregelt werden müssen! (Siehe: http://rsv.daten-web.de/sv.html )

 

Diese Selbstverwaltung gilt bis zu dem Tage, an dem eine vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung für Gesamtdeutschland in Kraft tritt und durch einen Friedensvertrag (gem. Art. 146 GG) mit den Besatzungsmächten des Zweiten Weltkrieges, der Besatzungszustand beendet wird. Bis dahin untersteht die  „Selbstverwaltung Bernd-Joachim FISCHER“  nicht mehr der Gerichtsbarkeit der Organisation der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 

Empfohlene Literatur:  http://rsv.daten-web.de/Souveraenitaet.html

 

http://www.rsv.daten-web.de/Germanien/DIE_OMF-BRD-DDR-EU-CHAOS-JAHRE_1990__ff.html

 

http://rsv.daten-web.de/Germanien/BRD_ist_nicht_Deutschland__BRD_ist_alliiertes_Staatsfragment.html

 

http://rsv.daten-web.de/Germanien/Die_BRD_als_GmbH_oder_Firma_Bund.html

 

http://rsv.daten-web.de/Germanien/Das_Verwirrspiel_hat_ein_Ende_-_wer_die_Bundesrepublik_Deutschland_tatsaechlich_regiert.html


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