Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

(Warum für die BRD und nicht der BRD. Es heißt doch auch die Verfassung Deutschlands und nicht die Verfassung für Deutschland? Vieleicht, weil ein Grundgesetz für besetztes Gebiet gilt?)

http://www.rk19-bielefeld-mitte.de/info/Recht/Haager_Landkriegsordnung/42-56.htm


Artikel 38


(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(Das oberste Gesetz der OMF-BRD, das Grundgesetz, schreibt bindend vor, dass alle Abgeordneten in unmittelbarer Wahl  gewählt werden. Das bedeutet, dass jeder Abgeordnete so gewählt wird. Auch der Kanzler. Warum wird das dann nicht gemacht? Vielleicht, weil schon vor der Wahl feststeht, wer welches Pöstchen bekommt? )


(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt

.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

(Und damit wird das Gesetz ILLEGAL ausgehebelt, da das Grundgesetz über den "Bundes"gesetzen steht)




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