Sylvia Stolz

In Geschäftsführung ohne Auftrag

        für  das Deutsche  Reich                                                                                                                                                                                                                                          

      Rechtsanwältin

Hindenburgallee 11

8 5 5 6 0 E b e r s b e r g

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S. Stolz, Rechtsanwältin, Hindenburgallee 11, 85560 Ebersberg

Oberlandesgericht Karlsruhe

3. Strafsenat

Hoffstr. 10

76133 Karlsruhe

Ebersberg, den 10. April 2006

 

3 Ausschl 1/06

In der vorstehend bezeichneten, mich persönlich betreffenden Angelegenheit begründe ich die mit Fernkopie vom 7. April 2006 gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 31. März 2006 eingelegte

sofortige Beschwerde

mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben, wie folgt:

Mit dem angefochtenen Beschluß ist der 3. Strafsenat des OLG Karlsruhe dem Ersuchen der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim vom 9. März 2006 nachgekommen, mich von der Mitwirkung an der Verteidigung des Bürgers des Deutschen Reiches, Ernst Zündel, gegen den Vorwurf der Volksverhetzung pp. auszuschließen.

Der angefochtene Beschluß beruht auf einer prinzipiellen Verkennung des Rechts.

Die Richter des 3. Strafsenats sind mit keinem einzigen Satz auf die Probleme eingegangen, die mit der Verhandlungsleitung des Herrn Dr. Meinerzhagen im Zündelprozeß zutage getreten sind.

Der Verlauf der Hauptverhandlung ist geprägt durch den Konflikt zwischen dem unbedingten Willen der Strafkammer, die Ermittlung der Wahrheit zu unterdrücken, und der Aufgabe der Verteidigung, die Wahrheitsfindung zu ermöglichen, wenn und soweit diese den Interessen des Angeklagten dient.

2

Wenn im angefochtenen Beschluß mir vorgehalten wird, der Verteidiger habe als „ein an Recht und Gesetz gebundenes Organ der Rechtspflege“ den gesetzlichen Auftrag „auch im Interesse einer am Rechtsstaatsgedanken ausgerichteten Strafrechtspflege“ zu erfüllen, und daran die Wertung geknüpft wird, daß ich mich mit meinem Verhalten der „Wahrheitserforschung … in den Weg gestellt“ hätte“ (so sinngemäß die Ausführungen auf Seite 9 des Beschlusses) kann das nur als  zynische Umkehrung der wahren Verhältnisse aufgefaßt werden. Der erklärte Wille der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim geht meilenweit an der Wahrheitserforschung vorbei, ja er ist dieser feindlich entgegengerichtet. Diese wahrheitsfeindliche Einstellung ist mit Händen greifbar.

Am Beginn der Hauptverhandlung stand die in schriftlicher Form verlautbarte Entschlossenheit der Strafkammer, die prozeßordnungsgemäße Anbringung von Beweisanträgen zu verhindern, die

1. darauf zielen, den Volksverhetzungsparagraphen (§ 130 StGB) als völkerrechtswidrige Anordnung einer Fremdherrschaft nachzuweisen und

2. die „Offenkundigkeit des Holocausts“ als nur vorgetäuscht kenntlich machen werden.

Daß Ernst Zündel freizusprechen ist, wenn die der Anklage zugrundeliegende Sanktionsdrohung als ein Völkerrechtsdelikt erkannt ist und/oder die Verurteilung des Deutschen Volkes wegen eines an den Juden begangenen Völkermordes auf einer gigantischen Propagandalüge beruht, bedarf keiner weiteren Erörterung.1

Daß es die Pflicht der Verteidigung ist, durch entsprechende Anträge den Gang des Erkenntnisverfahrens auf die Verifizierung der entsprechenden Beweisbehauptungen zu orientieren, ist wenn der Angeklagte sich der Lüge nicht beugen will - ebenso selbstverständlich. Diese Pflicht entfällt nicht dadurch, daß ein Erfolg als eher unwahrscheinlich angesehen wird, - wenn die Skepsis nicht in der Dürftigkeit des Beweismaterials begründet ist, sondern, wie hier, in der Hingabe des Gerichts an die Macht der Fremdherrschaft und deren Interesse an der Erhaltung des Glaubens an die Große Lüge.

Indem die 6. große Strafkammer des Landgerichts Mannheim in vorauseilendem Gehorsam gegenüber den Erwartungen der Judenheit das Instrumentarium der Strafprozeßordnung zweckentfremdet genutzt hat, um der Wahrheitsfindung einen Riegel vorzuschieben, ist kein Raum mehr für die Anwendung des § 138 a StPO. Der für den Verteidigerausschluß notwendige Verdacht einer strafbaren Verwicklung des Verteidigers im Sinne von § 138a Abs. 1 Nr. 3 StPO (Begünstigung bzw. Strafvereitelung) setzt nämlich voraus, daß er sich durch sein Verteidigungsverhalten „der Wahrheitserforschung in den Weg stelltund damit die Realisierung des staatlichen Strafanspruchs behindert. Diese Voraussetzung ist im Fall Zündel offensichtlich nicht gegeben.

Der staatliche Strafanspruch ist einzig allein durch ein auf Wahrheitserkenntnis gerichtetes Strafverfahren zu realisieren. Das folgt unmittelbar aus dem Begriff der Strafe, der jegliches Moment der Rache und Lynchjustiz aus sich ausschließt. Ein durch Verfahrenswillkür und Rechtsbeugung dem Angeklagten zugefügtes Übel ist nicht Strafe, sondern Nötigung, Freiheitsberaubung und Mord.

Der Verteidiger, der eine gerichtliche „Lynchsession“ stört, hat das Verdienst um den Rechtsstaat auf seiner Seite. Denn was bewirkt er damit? Wie einst die kapitolinischen Gänse schreit er Zeter und mordio2, um seine Mitbürger aus dem Schlaf zu reißen, damit diese ihm, dem Angeklagten und dem Rechtsstaat zu Hilfe eilen. Wird er vom zuständigen Oberlandesgericht deshalb von der Verteidigung ausgeschlossen, wird auch § 138a StPO in den Strudel der Pervertierung des Rechts hineingerissen.

Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist mit meinen schriftlichen Stellungnahmen vom 20. und 26. März 2006 sowie durch meinen Vortrag in der mündlichen Verhandlung vom 27.März 2006 eindringlich und nachdrücklich auf diese Sicht der Dinge hingewiesen worden.

1 Die Darlegungen der Verteidigung zur Lage des Deutschen Reiches und der sich daraus ergebenden

Rechtsnatur des § 130 StGB-BRD finden sich im Schriftsatz vom 18. Oktober 2005 auf den Seiten 3 ff.

diejenigen zur zerbrochenen Ofenkundigkeitsthese auf den Seiten 27 bis 45

2 „zetern“ : Das rechtserhebliche Klagegeschrei erheben. Bei einem Überfall u.dgl. mußte der Gefährdete zur

Feststellung der Untat sofort einen Klage- und Hilfeschrei ausstoßen, auf den hin die Nachbarn zur

sofortigen Hilfe eilen mußten. „mordio“ := Notschrei wie „diebio“, „feurio“ (Kluge, Etymologisches

Wörterbuch, 23. Aufl.,Berlin 1995

3

Insoweit heißt es in meiner Stellungnahme vom 20. März 2006:

Die Strafprozeßordnung ist als Justizgesetz des Deutschen Reiches am 1.Februar 1877 im Reichsgesetzblatt von 1877 S. 475 ff. verkündet worden. Sie gilt als Reichsrecht fort und wird von mir als fortgeltend anerkannt.

Die vom Bundestag der Bundesrepublik Deutschland vorgenommenen Änderungen sind aus den im folgenden näher darzulegenden Gründen ohne rechtliche Bedeutung. Sie sind aber angesichts der Machtverhältnisse im Deutschen Reich als Ausfluß einer real existierenden Fremdherrschaft soweit zu befolgen, wie sie nicht gegen das Völkerrecht verstoßen und für die ordnungsgemäße Durchführung von Strafverfahren vor den Gerichten der OMFBRD erforderlich erscheinen.

Mit dieser Maßgabe fühle ich mich durchaus verpflichtet, bei meiner Verteidigertätigkeit vor den Gerichten der OMF-BRD die Bestimmungen der Strafprozeßordnung einschließlich der vom Bundestag der OMF-BRD eingefügten Änderungen zu respektieren und entsprechend zu verfahren.

In dem außergewöhnlichen Fall aber, daß ein Gericht der OMF-BRD in aller Öffentlichkeit und für jeden redlich gesonnenen und verständigen Bürger des Deutschen Reiches erkennbar

Willkür walten läßt,

das Völkerrecht mißachtet und

selbst die fundamentalen Regeln eines an Wahrheit und Gerechtigkeit

orientierten Strafverfahrens verletzt,

ist, um diesen Sachverhalt der öffentlichen Aufmerksamkeit zugänglich und verständlich zu machen, ein Verteidigungsverhalten erforderlich, das den Rechtsbruch „skandalisert“. Das bedeutet nichts anderes, als den mit dem Verhalten des Gerichts bereits gesetzten Skandal, als solchen wahrnehmbar zu machen. Die Störung des Verfahrens geht verkleidet als Verfahrungshandlung zunächst unbemerkt von Dr. Meinerzhagen und seinen Richterkollegen aus. Erst die dem Rechtsbruch angemessene Reaktion der Verteidigung macht die Willkür des Gerichts quasi sichtbar.

Im Fall Zündel ist eine solche in der Strafprozeßordnung nicht vorgesehene Strategie geboten.

Das Verhalten der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim bedingt einen übergesetzlichen Notstand, indem die Freiheit von Ernst Zündel möglicherweise sogar sein Leben rechtswidrig auf das Schwerste bedroht sind. Seine Lage erscheint fast  hoffnungslos angesichts der Tatsache, daß auch vom Bundesgerichtshof Abhilfe nicht zu erwarten ist. Dieser ist durch seine bekanntgewordene Rechtsprechung (BGHSt 46, 37 48; 47, 278 285), auf die sich Dr. Meinerzhagen und Kollegen auch ausdrücklich beziehen, dem Verdacht ausgesetzt, in Teilbereichen hier insbesondere im Bereich des politischen Strafrechts an der völkerrechtswidrigen Vergewaltigung des Deutschen Volkes teilzunehmen, was seiner Rechtsnatur als Organ der Fremdherrschaft durchaus entspricht.

Ergänzend dazu habe ich in der Stellungnahme vom 26. März 2006 vorgetragen:

Zutreffend geht die Strafkammer davon aus (S. 20 d.B. am Ende), daß „die Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Aufgabe und Pflicht (des Verteidigers) durch Gebrauch prozessualer Rechte oder in sonstiger Weise in Bezug auf diese ausgeübte Verteidigungstätigkeit … von vornherein nicht tatbestandsmäßig“ sein könne.

Die davon abweichende Wertung meiner Verteidigungstätigkeit durch die Strafkammer beruht auf einer willkürlichen Blickverengung.

4

Dr. Meinerzhagen und Kollegen erachten die auf rechtliche Argumente gestützte Infragestellung der Legitimität der Bundesrepublik Deutschland sowie das Bemühen, durch sachbezogene Beweisanträge die Offenkundigkeit des Holocausts zu erschüttern, als „verteidigungsfremdes“ Verhalten. Sie sind dadurch in einem logisch-fehlerhaften Zirkel gefangen. Sie sind subjektiv nicht in der Lage, andere Motive der Verteidigung als das der Prozeßsabotage in Betracht zu ziehen.

Selbst wenn es für zulässig erachtet werden dürfte, daß die Strafkammer ohne entsprechende Prüfung der Rechtslage von dem Vorurteil ausgeht, die Bundesrepublik Deutschland sei der legitime Nationalstaat des Deutschen Volkes und der Holocaust sei offenkundig, so ist der Angriff der Verteidigung auf diese Vorurteile jedenfalls dann nicht „verteidigungsfremd“, wenn die Wahrheit der jeweils entgegengesetzten These den Weg zu einem Freispruch öffnen kann.

Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat sich mit dieser Argumentation nicht jedenfalls nicht in überprüfbarer Form auseinandergesetzt.. Diesbezüglich heißt es im angefochtenen Beschluß auf S. 16:

Der Senat hat die Argumente von Rechtsanwältin Sylvia Stolz …..zur Kenntnis genommen und eingehend beraten, vermochte diesen indes im Ergebnis nicht zu folgen.

Man erfährt nicht, welche Überlegungen den 3. Strafsenat bewogen haben, meinen Argumenten nicht zu folgen Insofern hat er die für seine Entscheidung geltende gesetzliche Begründungspflicht (§ 34 StPO, Art. 20 III GG) nicht erfüllt. Zwar braucht sich das Gericht nicht mit jedem Vorbringen zu befassen.3 Wenn es aber Veranlassung gesehen hat, dieses „eingehend zu beraten“, muß es den wesentlichen Inhalt der Beratung zwecks Herstellung der Überprüfbarkeit der Entscheidung auch kenntlich machen.4

Eine eigene Stellungnahme des Senats zu den von mir aufgeworfenen Tat- und Rechtsfragen war schon deshalb zwingend geboten, weil es sich um grundsätzliche und entscheidungserhebliche Fragen handelt. Zudem sind die von mir dazu vorgetragenen rechtlichen Überzeugungen hergeleitet aus Artikel 146 Grundgesetz, aus der ständigen Rechtssprechung des Bundes“verfassungs“gerichts zum Fortbestand des Deutschen Reiches sowie aus den Lehrmeinungen allgemein anerkannter Staats- und Völkerrechtler (Prof. Dr. Carlo Schmid, Prof. Dr. Friedrich Berber und Prof. Dr. Otto Kimminich). Deren Standpunkte bezüglich

der Haager Landkriegsordnung5,

des interventionistischen damit völkerrechtswidrigen - Charakters der Besetzung des Deutschen Reiches,

der Fortexistenz des Deutschen Reiches,

des Charakters der Bundesrepublik Deutschland als „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft,

des Charakters der Bundesregierung als reines Werkzeug der Fremdherrschaft,

 

3 BVerGE 13, 132, 149; 47, 182, 187

4 RGSt 75, 11, 13: KG StV 86, 142; OLG Düsseldorf StV 91, 521 mwN.

5 Die völkerrechtlichen Befugnisse einer Besatzungsmacht sind im 3. Abschnitt der Haager

Landkriegsordnung von 1907 bestimmt. Die darin niedergelegten Regeln waren jedenfalls im Zeitpunkt des

Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges allgemein geltendes Völkerrecht ohne Rücksicht auf ihre vertragliche

Geltung. Friedrich Berber, Lehrbuch des Völkerrechts II. Band: Kriegsrecht, 2. Auflage, C.H. Beck-Verlag

, München 1969, S. 73 unter Berufung auf das Urteil des Internationalen Militärtribunals (Nürnberger

Militärgerichtshof) vom 1. Oktober 1946, und S. 124

5

der Fortgeltung des Reichsrechts und der Verantwortlichkeit der Kollaborateure für deren gegen die Interessen des Reiches verübten  Verbrechen,

der Verschiedenheit (Nichtidentität) von BRD und Deutschem Reich.

sind soweit mir das bekannt ist in der juristischen Fachliteratur nicht angegriffen worden, bzw. haben sie sich als „herrschende Lehre“ durchsetzen oder behaupten können–und sei es auch nur in der „Versenkung“, in der sie infolge der berblendungsstrategiender bewußtseinsbildenden Medien verschwunden sind. Gäbe es gewichtige Gegenmeinungen zu den angesprochenen Themenkreisen, wären diese vom Senat mit Sicherheit gegen mich ins Feld geführt worden. Offensichtlich hat der 3. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe keine Argumente. Das erklärt sein Schweigen.

Vor diesem Hintergrund mutet es bedenklich an, wenn der Ausschluß von der Verteidigertätigkeit schwergewichtig damit begründet wird, ich hätte mit meinem Antrag auf Belehrung der Schöffen vom 9. Februar 2006 „auf Verunsicherung der Laienrichter“ gezielt.6

Dieser Antrag konnte in der Hauptverhandlung wegen ständiger Unterbrechungen durch Dr.Meinerzhagen von mir nur unvollständig verlesen werden. Ich habe ihn dann als Anlage 05 zum Schriftsatz vom 21. Februar 2006 zu den Akten gereicht. Er hat folgenden Wortlaut:

In der Strafsache Ernst Zündel

LG Mannheim 6 KLs 503 Js 4/96

beantrage ich, die Laienrichter darüber zu belehren,

1. daß sie an einer Scheingerichtsverhandlung einer völkerrechtswidrigen Einrichtung zur Unterdrückung des Deutschen Volkes mitwirken und sich dadurch u.U. eines Verbrechens der Volksverleumdung (§ 90 f Reichsstrafgesetzbuch) und/oder eines Verbrechens der Feindbegünstigung (§ 91 b RStGB) jeweils i.d.F. von 1944 - schuldig machen;

2. daß sie nach herrschender Völkerrechtslehre wegen dieser Taten vor den Gerichten des Deutschen Reiches zur Verantwortung gezogen werden können.7

3. daß die Eidesabnahme mit dem Inhalt gemäß § 45 Abs. 3 DRiG „Ich schwöre die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland .... zu erfüllen“ gegen Art. 45 der Haager Landkriegsordnung verstößt und die Laienrichter nicht bindet.

Die hier angezogenen Bestimmungen des Reichstrafgesetzbuches lauten wie folgt:

§ 90 f RStGB

Wer öffentlich oder als Deutscher im Ausland durch eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art eine schwere Gefahr für das Ansehen des deutschen Volkes herbeiführt, wird mit Zuchthaus bestraft.

§ 91 b RStGB

6 Seite 16 2. Absatz des Beschlusses des Senats vom 31. März 2006

7 Friedrich Berber, Lehrbuch des Völkerrechts, Bd. II Kriegsvölkerrecht -, C.H.Beck Verlag, München 1969

S. 135

6

Wer im Inland oder als Deutscher im Ausland es unternimmt, während eines Krieges gegen das Reich oder in Beziehung auf einen drohenden Krieg der feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Reiches oder eines  Bundesgenossen einen Nachteil zuzufügen, wird mit dem Tode oder mit lebenslangem Zuchthaus bestraft.

Wenn die Tat nur einen unbedeutenden Nachteil für das Reich und seine Bundesgenossen und nur einen unbedeutenden Vorteil für die feindliche Macht herbeigeführt hat, schwere Folgen auch nicht herbeiführen konnte, so kann auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren erkannt werden.

Das Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Oktober 1907 in der Fassung vom 25. Januar 1910, für das Deutsche Reich am 26. Januar 1910 in Kraft getreten. (Haager Landkriegsordnung) bestimmt in Artikel 45

Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.

I.

Allgemeines zur Belehrungspflicht

Im Bereich hoheitlichen Handelns folgt aus dem Grundsatz der Fürsorge zugunsten der rechtsunkundigen Bürger für den Hoheitsträger die Verpflichtung, auf Risiken hinzuweisen, die aus der Inanspruchnahme von Privatpersonen als Gehilfen der Obrigkeit entstehen. Das gilt insbesondere dann, wenn zu befürchten ist, daß der Private sich eine Bestrafung zuziehen könnte, weil er seine Rechte und Pflichten gegenüber der Obrigkeit nicht kennt.

Die gesetzlich geregelten Belehrungspflichten (z.B. § 136 I S. 2-4 und §§ 57, 72 StPO) sind Ausdruck dieses allgemeinen Rechtsgrundsatzes, der im Wege der Gesetzesanalogie auf gleichgelagerte Interessenlagen anzuwenden ist, die dem Gesetzgeber bei der Abfassung der Strafprozeßordnung nicht bewußt waren.

II.

Rechtspflicht zu entsprechendem Handeln der Berufsrichter aus vorangegangenem Tun.

Im gegebenen Fall besteht eine gesteigerte Fürsorgepflicht der hier erörterten Art im Hinblick auf vorangegangenes gefährdendes Handeln der Obrigkeit. Diese hat die Laienrichter durch Zwang (Umkehrschluß aus § 35 i.V.m. § 77 GVG) zu richterlicher Tätigkeit herangezogen, ohne sie darüber informiert zu haben,

1. daß das Deutsche Reich fortbesteht, vorübergehend aber handlungsunfähig ist;

2. daß die „Bundesrepublik Deutschland“ mit dem Deutschen Reich nicht identisch ist8;

3. daß die Rechtsordnung des Deutschen Reiches uneingeschränkt gilt, ihr Wirken aber durch die bewaffnete Gewalt der Siegermächte in völkerrechtswidriger Art und Weise verhindert wird;

8 Schutzschrift vom 18.10.05 S. 12

7

4. daß die „Bundesrepublik Deutschland“ ein völkerrechtswidriges Besatzungskonstrukt, also lediglich die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Carlo Schmid)ist, die auf dem Boden des Deutschen Reiches keinerlei Rechtswirkungen herbeiführen kann und lediglich eine rein tatsächliche Bedeutung hat;

5. daß die Bundesregierung und alle zur Staatsdarstellung geschaffenen Organe nicht einmal als de-facto-Regierung des Deutschen Volkes gelten können9;

6. daß die Feinde des Deutschen Reiches vielmehr vermittels der Staatsattrappe „Bundesrepublik Deutschland“ den Vernichtungskrieg gegen das Deutsche Volk mit dem Ziel seiner vollständigen Auslöschung fortsetzen und die Laienrichter als ahnungslose Werkzeuge zu diesem Zweck mißbraucht werden.

Diese Unterlassung kann vor dem Hintergrund einer seit 60 Jahren andauernden Gehirnwäsche, die in Deutschen Köpfen ein unrichtiges Geschichtsbild geschaffen und verfestigt sowie eine deutschwidrige Weltanschauung hervorgebracht hat - für die Laienrichter weitreichende Folgen zeitigen. Sie haben dadurch keine Möglichkeit, ihre Lage zu erkennen und die in ihr angelegten Risiken richtig einzuschätzen.Insbesondere fehlt ihnen das Bewußtsein, durch ihre Mitwirkung an der Verhandlung gegen Ernst Zündel das Deutsche Volk zu verraten und dem von den Feinden des Reiches an unserem Volk verübten Seelenmord zu ermöglichen und zu befördern.

Genauer: Infolge der Unterlassung mangelt den Schöffen das Bewußtsein, nicht für ein Deutsches Gericht tätig zu sein und auch nicht Deutsches Recht anzuwenden. Sie wissen auch nicht, daß sie nur als Statisten in einer Scheingerichtsverhandlung gegen einen Bürger des Deutschen Reiches mitwirken, der von den Feinden des Reiches seit Jahrzehnten wegen seines friedlichen Kampfes um die Wiederherstellung der Ehre des Deutschen Volkes verfolgt wird und schließlich gegen seinen Willen von seinem Wohnsitz in den USA über Kanada in den Herrschaftsbereich der OMF-BRD verbracht worden ist.

Die Verteidigung von Ernst Zündel wird in der Hauptverhandlung aufzeigen, daß die „Bundesrepublik Deutschland“ ein Völkerrechtsdauerdelikt und der „Holocaustmaulkorb“ (§ 130 Abs. 3 StGB-BRD) eine völkerrechtswidrige Einrichtung zur Niederhaltung der Gegenwehr des Deutschen Volkes gegen den an ihm verübten Seelenmord darstellen. Das wird die den Laienrichtern drohende Gefahr vermutlich nicht beseitigen sondern sogar noch beträchtlich erhöhen. Denn sie könnten einerseits ihre Gehilfenschaft bezüglich der Ermordung des Deutschen Volkes aufrechterhalten, weil sie als juristische Laien die Gediegenheit der Argumente der Verteidigung nicht beurteilen können. Andererseits wäre ihnen später vor dem Reichsgericht die Einrede, sie hätten das alles gar nicht gewußt und seien bezüglich ihrer Mitwirkung an der Verfolgung von Ernst Zündel guten Glaubens gewesen, abgeschnitten.

Der Strafprozeß gegen Ernst Zündel wird als einer der großen „Ketzerprozesse“ des 21. Jahrhunderts in die Geschichte eingehen. Die an der Verfolgung des Vorkämpfers für die Bekanntmachung der geschichtlichen Wahrheit Beteiligten können nicht darauf vertrauen, daß ihre Taten und Namen der Vergessenheit anheimfallen werden. Sie müssen vielmehr damit rechnen, daß gerade sie vor den Gerichten des Deutschen Reiches exemplarisch zur Verantwortung gezogen werden damit das Reich seine wiedergewonnene Handlungsfähigkeit auch im Bereiche des Rechtswesens demonstriere und so das Vertrauen in das Recht wiederherstelle.

Die Erläuterung dieser Gesichtspunktes ergibt sich aus dem gesondert zu verlesenden Antrag auf Einstellung bzw. Aussetzung des Verfahrens. Dem Vorsitzenden Richter sowie dem Berichterstatter sind diese Ausführungen aus der Lektüre der Schutzschrift der Unterzeichneten vom 18. Oktober 2005 bereits bekannt.

9 Berber a.a.O. S. 133

8

III.

Ernst Zündel hat einen Anspruch auf die Belehrung der Laienrichter unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung (§ 1004 BGB analog).

Völkerrechtswidriges Handeln der Feinde des Deutschen Reiches hat Ernst Zündel der Gefahr ausgesetzt, durch arglose Werkzeuge der Fremdherrschaft rechtswidrig für viele Jahre seiner Bewegungsfreiheit beraubt zu werden. Die absichtsvolle Herbeiführung dieser Gefahrenlage stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung seiner nach Reichsrecht geschützten Lebensgüter dar. Die Gefahr geht in diesem Stadium der Verfolgung von den in den Willenskörper der Fremdmacht eingegliederten Berufsrichtern aus. An sie als Reichsbürger ergeht das Gebot, dem vom Feind bedrohten Volksgenossen zu Hilfe zu eilen (arg. § 323c StGB). Sie haben die erforderliche Hilfe u.a. auch in der Weise zu leisten, daß sie den Laienrichtern auf der Grundlage der Darlegungen in der Schutzschrift vom 18.10.05 „die Augen öffnen“. Alsnunmehr Sehende werden die Schöffen, die gleichfalls Reichsbürger sind, ihre Pflicht zur Nothilfe für den gefährdeten Volksgenossen erkennen und entsprechend handeln.

Mannheim am 8. November 2005

Sylvia Stolz

Rechtsanwältin

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Damit habe ich ersichtlich lediglich auf die bestehende Rechtslage aufmerksam gemacht, wie diese sich mir nach eingehender Befassung mit den sich aus der militärischen Niederlage des Deutschen Reiches ergebenden Rechtsfragen darstellt.

Die Juristen der „Gerichte“ der OMF-BRD können diese pflichtgemäße Tätigkeit einer Verteidigerin nur als „Verunsicherung der Laienrichter“ wahrnehmen! Was aber wäre ihre Pflicht gewesen? Sie hätten zwecks Beseitigung der „Verunsicherung der Laienrichter“ die Rechtslage prüfen und die Laienrichter entsprechend dem gefundenen Ergebnis belehren müssen. Sie haben sich davor „gedrückt“ –aus naheliegenden Gründen. Denn was hätten sie den Schöffen sagen wollen? Diese waren durch den Antrag in die Lage versetzt, konkrete Fragen zu stellen. Die Antworten hätten als „wesentliche Förmlichkeiten der Verhandlung“ protokolliert oder wenigstens doch in einem Aktenvermerk festgehalten werden müssen.

Dieser Rechtszwang zu einer nachweisbaren Stellungnahme setzt die Juristen der OMF-BRD einer erheblichen Gefahr aus:

Würden sie ausdrücklich

– die ständige Rechtsprechung des Bundes“verfassungs“gerichts mißachtend die Fortexistenz des Deutschen Reiches leugnen;

das Grundgesetz zur Verfassung erklären und damit den Artikel 146 GG mit seiner impliziten Feststellung, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, als nicht vorhanden behandeln, und

die Darlegungen von Prof. Dr. Carlo Schmid, daß die Bundesrepublik Deutschland kein Staat, sondern eine „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ und damit ein Völkerrechtsdauerdelikt sei, als falsch bezeichnen,

würden sie dadurch die Laienrichter durch vorsätzlich falsche Belehrung zu absichtslosen Werkzeugen des Landesverrats herabstufen.

Sie würden sich damit selbst in aller Öffentlichkeit des Landesverrats überführen. Sie müßten eine Verurteilung wegen dieses Verbrechens nach Reichsrecht gewärtigen, sobald die Fremdherrschaft

9

die Kraft verliert, weiterhin die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches zu verhindern. Diese Wende ist für den informierten und aufmerksamen Beobachter deutlich absehbar.

In einigen Fällen reagieren OMF-Juristen insbesondere die Mannheimer 6. große Strafkammer – mit blankem Haß. Sie reden von „Hetze“ und „Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland“, drohen gar mit Strafverfolgung so als wären während ihres Studiums die Vorlesungen über Staats-, Völker- und Strafrecht spurlos an ihnen vorübergegangen.

Das Bundes“verfassungs“gericht hat in einem ähnlich gelagerten Fall die Erhebung einer „Verfassungs“beschwerde sogar mit einer „Mißbrauchsgebühr“ in Höhe von € 1.500,-- geahndet.10

In den meisten Fällen jedoch tritt Verfahrensstillstand ein. Letzteres trifft auch auf das Bundes“verfassungs“gericht zu. Dieses läßt „Verfassungs“beschwerden, mit denen die Unvereinbarkeit von § 130 III StGB mit Artikel 5 GG geltend gemacht wird, jahrelang unerledigt liegen.

Im Mai 2005 reagierten die Holocaustjuristen in der Öffentlichkeit mit einem Aufsatz, der in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW Heft 21/2005 S. 1476 ff.) erschien. Er stammt aus der Feder des Vorsitzenden Richters beim Landgericht (Hamburg) i.R., Dr. Günter Bertram, selbst ein erfahrener Haudegen an der Holocaustfront. Dieser eröffnet seine Darlegungen mit dem Eingeständnis:

"§ 130 StGB enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht und steht damit und insoweit zu Verfassung und Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich hier zu einer Richtungsänderung durchringen und - über 60 Jahre nach dem Ende des 'Dritten Reiches' - einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzukehren."

Bertram wirft dem Bundes“verfassungs“gericht vor, sich ungeachtet "der inzwischen erhobenen und sich aufdrängenden Bedenken" vor einer Stellungnahme zu § 130 Abs. 3 StGB-BRD zu drücken.

Letzteres ist besonders bemerkenswert, weil darin für Juristen erkennbar die Aufforderung enthalten ist, die laufenden Holocaustverfahren vorläufig einzustellen und per Vorlagebeschluß nach Art. 100 GG den „Schwarzen Peter“ dem  Bundes“verfassungs“gericht zuzuschieben.

Was aber hat ein „Richter“ der OMF-BRD zu gewärtigen, der nach gewissenhafter eigener Prüfung zu derselben Überzeugung gelangt, wie ich sie gewonnen habe, und dann pflichtgemäß nach dieser Überzeugung handelt? Er würde wie der Bundeswehrgeneral Reinhard Günzel sofort die Fremdherrschaft handgreiflich zu fühlen bekommen und aus dem „Amt“ gejagt werden. Wäre das eine Widerlegung des hier von mir vertretenen Rechtsstandpunktes oder seine Bestätigung?

Die OMF-Juristen sind sich dieses Dilemmas offensichtlich auch bewußt. Sie verraten sich durch konsequentes Unterlassen jeglicher Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen. Das Muster ist einheitlich. Es gibt bisher keinen einzigen Fall, in dem ein mit diesen Fragen konfrontiertes Gericht - angefangen beim Amtsrichter bis hinauf zum Bundes“verfassungs“gericht –sich dazu in der Sache geäußert hätte. Man könnte hier durchaus von einer Verschwörung des Schweigens sprechen. Diese beruht allerdings auf einer Fehlspekulation. Weder der Bundesgerichtshof noch das Bundesverfassungsgericht wird die Holocaust-Juristen vor gerechter Bestrafung schützen können. Die Strafgewalt liegt beim Deutschen Volk, das mit Sicherheit den Seelenmordversuch nicht ungesühnt lassen wird, sobald es sich im Kampf gegen unseren Feind als Staat wiederhergestellt haben wird.

10 in Sachen Dr. Rigolf Hennig durch Beschluß vom 8. Februar 2006 1 BvR 187/06 -

10

Die Feigheit der Juristen in den Diensten der OMF-BRD ist keine Macht, die in der Lage wäre, die von mir aufgezeigte Rechtslage zu ändern. Diese bleibt trotz des Verrats wie sie ist. Und selbst wenn die „Richterschaft“ der OMF-BRD, um der Feinde Blutsold weiterhin zu empfangen, sich heute noch einhellig der Einsicht in diese Rechtslage verschließen würde, so wird sich diese dennoch Bahn brechen, denn nicht alle Juristen in den Diensten der OMF-BRD sind Halunken.11 Vielen wird das Gewissen schlagen. Einige werden Mut beweisen und die Kollaboration mit dem Feind einstellen. Dann werden Dämme brechen. Jene, die zu lange gezögert haben, werden dann in der Flut des freigesetzten allzu berechtigten Volkszorns ertrinken.

Was hat sich nun wirklich in Mannheim zugetragen?

In den Vorkommnissen der Hauptverhandlung gegen Ernst Zündel, die der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zum Anlaß genommen hat, mich von der Mitwirkung an seiner Verteidigung auszuschließen, wirkt sich die Entschlossenheit der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim aus, unter Berufung auf die Spruchpraxis des Bundesgerichtshofes12 jegliche Verteidigung des Angeklagten, welche diesen Namen verdient, rigoros zu unterdrücken.

Das Oberlandesgericht hat davor die Augen verschlossen. Es argumentiert so, als führe Dr.Meinerzhagen in Mannheim ein faires und prozeßordnungsgemäßes Strafverfahren mit dem Ziel, die Wahrheit zu erkennen. Meine auch in der mündlichen Verhandlung gegebenen Hinweise auf die erkenntnisfeindlichen Handlungsweisen des Dr. Meinerzhagen wurden von Herrn Bauer, dem Vorsitzenden des 3. Strafsenats, mit der Bemerkung abgetan, daß nicht das Verhalten des Dr.Meinerzhagen von Interesse sei, sondern meine Handlungsweise als Verteidigerin.

Damit ist von Herrn Bauer ohne daß er das bemerkt hat offengelegt worden, daß er und mit ihm wohl der 3. Strafsenat insgesamt - die Sachlage vollkommen verkannt hat.

Was das Oberlandesgericht nicht erkannt hat ist der Umstand, daß das prozeßordnungswidrige Verhalten des Dr. Meinerzhagen und meine Reaktion darauf eine Einheit bilden und deshalb das eine Moment nicht getrennt vom anderen erfaßt und beurteilt werden kann.

Der Beitrag von Dr. Meinerzhagen und seinen Kollegen der Strafkammer ist das prägende Moment des Hauptverhandlungsverlaufs und deshalb näher zu untersuchen.

Im Beschluß der 6. großen Strafkammer vom 7. November 2005 findet sich die Behauptung, daß der Völkermord an den Juden - „Holocaust“ genannt - in § 130 III StGB „tatbestandlich vorausgesetzt“ werde, „so daß sich jede diesen Umstand leugnende Beweiserhebung verbiete.“(S. 2 d.B.) Hervorzuheben ist der Umstand, daß sich die Mannheimer Richter mit ihrer These auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes13 berufen können. Es wäre wohl eine an Parteiverrat grenzende Pflichtverletzung, wenn ein Verteidiger in dieser Lage sich mit dem Gedanken beruhigen wollte, daß die höhere Instanz rettend eingreifen werde. Die mit der „tatbestandlichen Voraussetzung“ gesetzte Beugungdes § 130 Abs. 3 StGB geht ja gerade von dieser „höheren Instanz“ aus. Und es würde an ein Wunder grenzen, wenn hier rechtzeitig genug ein Sinneswandel einsetzen würde. Die Fremden Herren, die nichts dem Zufall überlassen, werden es wohl verstanden haben, nur solchen „Richtern“ den Aufstieg in den Bundesgerichtshof zu gestatten, deren Vasallentreue über jeden Zweifel erhaben ist. Von denen sind Reminiszenzen an das Deutschtum am allerwenigsten zu erwarten. Zu bedenken sind in diesem Zusammenhang auch die Beobachtungen Adolf Hitlers, die dieser in einer ähnlichen Lage unseres Volkes machen konnte. Er schreibt in „Mein Kampf“ (S. 759 ff.):

Mit der Waffenniederlegung im November 1918 wurde eine Politik eingeleitet, die nach menschlicher Voraussicht langsam zur vollständigen Unterwerfung führen mußte. Geschichtliche Beispiele ähnlicher Art zeigen, daß Völker, die erst ohne zwingende Gründe die Waffen strecken, in der Folgezeit lieber die größten Demütigungen und Erpressungen hinnehmen, als durch einen erneuten Appell an die Gewalt eine Änderung ihres Schicksals zu versuchen.

Dies ist menschlich erklärlich. Ein kluger Sieger wird seine Forderungen, wenn möglich, immer in Teilen dem Besiegten auferlegen. Er darf dann bei einem charakterlos

11 Halunke:= aus dem Tschechischen holomek: Bettler, Gauner, Diener Knecht, im Deutschen erhält es die

Bedeutung „Schurke“ (Kluge, aa.O.)

12 BGHSt 47, 278

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gewordenen Volk und dies ist ein jedes sich freiwillig unterwerfende damit rechnen, daß es in jeder dieser  Einzelunterdrückungen keinen genügenden Grund mehr empfindet, um noch einmal zur Waffe zu greifen. Je mehr Erpressungen aber auf solche Art willig angenommen werden, um so ungerechtfertigter erscheint es dann den Menschen, wegen einer neuen, scheinbar einzelnen, aber allerdings immer wiederkehrenden Bedrückung sich endlich doch zur Wehr zu setzen, besonders wenn man, alles zusammengerechnet, ohnehin schon so viel mehr und größeres Unglück schweigend und duldend ertrug.

Karthagos Untergang ist die schrecklichste Darstellung einer solchen langsamen selbstverschuldeten Hinrichtung eines Volkes.

In seinen "Drei Bekenntnissen" greift deshalb auch Clausewitz in unvergleichlicher Weise diesen Gedanken heraus und nagelt ihn fest für alle Zeiten, indem er spricht: "daß der Schandfleck einer feigen Unterwerfung nie zu verwischen ist; daß dieser Gifttropfen in dem Blute eines Volkes in die Nachkommenschaft übergeht und die Kraft später Geschlechter lähmen und untergraben wird"; daß demgegenüber "selbst der Untergang dieser Freiheit nach einem blutigen und ehrenvollen Kampf die Wiedergeburt des Volkes sichert und der Kern des Lebens ist, aus dem einst ein neuer Baum die sichere Wurzel schlägt".

Natürlich wird sich eine ehr- und charakterlos gewordene Nation um solche Lehre nicht kümmern. Denn wer sie beherzigt, kann ja gar nicht so tief sinken, sondern es bricht nur zusammen, wer sie vergißt oder nicht mehr wissen will. Daher darf man bei den Trägern einer charakterlosen Unterwerfung nicht erwarten, daß sie plötzlich in sich gehen, um auf Grund der Vernunft und aller menschlichen Erfahrung anders zu handeln als bisher. Im Gegenteil, gerade diese werden jede solche Lehre weit von sich weisen, so lange, bis entweder das Volk sein Sklavenjoch endgültig gewohnt ist oder bis bessere Kräfte an die Oberfläche drängen, um dem verruchten Verderber die Gewalt aus den Händen zu schlagen. Im ersten Falle pflegen sich diese Menschen gar nicht so schlecht zu fühlen, da sie von den klugen Siegern nicht selten das Amt der Sklavenaufseher übertragen erhalten, das diese charakterlosen Naturen dann über ihr eigenes Volk auch meist unbarmherziger ausüben als irgendeine vom Feinde selbst hineingesetzte fremde Bestie.

Die Entwicklung seit dem Jahre 1918 zeigt uns an, daß in Deutschland die Hoffnung, durch freiwillige Unterwerfung die Gnade der Sieger gewinnen zu können, leider in verhängnisvoller Weise die politische Einsicht und das Handeln der breiten Masse bestimmt. Ich möchte deshalb den Wert auf die Betonung der breiten Masse legen, weil ich mich nicht zur Überzeugung zu bekennen vermag, daß das Tun und Lassen der Führer unseres Volkes etwa dem gleichen verderblichen Irrwahn zuzuschreiben sei. Da die Leitung unserer Geschicke seit Kriegsende, nunmehr ganz unverhüllt, durch Juden besorgt wird, kann man wirklich nicht annehmen, daß nur fehlerhafte Erkenntnis die Ursache unseres Unglücks sei, sondern man muß im Gegenteil der Überzeugung sein, daß bewußte Absicht unser Volk zugrunde richtet. Und sowie man erst von diesem Gesichtspunkt aus den scheinbaren Wahnsinn der außenpolitischen Leitung unseres Volkes überprüft, enthüllt er sich als höchst raffinierte, eisig kalte Logik im Dienste des jüdischen Welteroberungsgedankens und -kampfes.“

Die „tatbestandliche Voraussetzung“ des Holocausts ist Rechtsbeugung!

In meiner von mir in der Verhandlung vom 9. März verlesenen „Persönlichen Erwiderung“ auf die persönlichen Angriffe des Dr. Meinerzhagen auf mich heißt es:

Machen wir doch darauf einmal die Probe aufs Exempel!

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Müßte bei ‚tatbestandlicher Voraussetzung’ durch das Gesetz, ein Richter wegen ‚Leugnung’ des Holocausts nicht auch dann verurteilen, wenn er selbst vielleicht durch private Lektüre von Germar Rudolfs Vorlesungen über den Holocaust14 – der Überzeugung ist, daß der ‚Holocaust’ eine Erfindung der Juden ist? Das wäre ein Urteil gegen die erkannte Wahrheit. Der Richter, der so handelt, bricht den Eid, den er geschworen hat. Der lautet: ‚Ich schwöre, …. nach bestem Wissen und Gewissen …. zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.’

Würden Dr. Meinerzhagen, Herr Hamm und Frau Dörr-Krebs unterschreiben, daß sie im gegebenen Beispielsfall gegen den richterlichen Eid handeln und verurteilen würden? Wohl kaum.

Wenn also der Zweifel des Richters am Holocaust einer Verurteilung entgegensteht, dann kann das Bemühen eines Verteidigers in einem Holocaustprozeß, die Richter durch geeignete Beweisanträge in eben diese Zweifel zu stürzen, kein ‚verteidigungsfremdes’ –mithin strafbares – Verhalten sein. Die entsprechende Beweisantragsstellung wäre vielmehr der ‚Königsweg zu einem Freispruch’. Oder wollen die Genannten an dem illegalen Beweisverbot festhalten und das Ereignis, ob ein Richter aufgrund privaten Wissens am Holocaust zweifelt oder auch nicht, dem Zufall überlassen?“

Dieses Gedankenexperiment ließe sich allein mit der Behauptung als unbrauchbar beiseite schieben, daß Zweifel am Holocaust nicht denkbar seien, daß der Holocaust entgegen der Lehre von René Descartes15 nicht bezweifelt werden könne. Denn nur wenn sich der Satz: „Der Holocaust kann bezweifelt werden.“ denknotwendig als falsch erweisen ließe, könnte kein mit gesundem Menschenverstand begabter Richter je am Holocaust zweifeln bzw. sich davon überzeugen, daß dieser von Anfang an vorgetäuscht worden ist.

Ist aber nicht auszuschließen, daß ein Mensch aufgrund fehlerfreier Gedankenleistung zur Überzeugung gelangen kann, daß der „Holocaust“ nur eine Lüge ist, dann kann nicht ausgeschlossen werden, daß diese Überzeugung auch zu Richtern - weil sie Menschen sind –„Zugang“  finden kann. Oder ist da jemand, der behaupten will, daß Richtern allgemein die Fähigkeit zu geordnetem Denken abgeht?

Wer also will in den Ring steigen und René Descartes widerlegen? Dieser hat gezeigt, daß der Mensch alles bezweifeln könne, nur das nicht: daß er denkt, indem er zweifelt, und ist, indem er denkt (cogito ergo sum).

Nicht nur ich, sondern auch der Petitionsausschuß des Bundestages vertritt die Meinung, daß die „Offenkundigkeit des Holocausts“ mit sachgerechten Beweisanträgen angegriffen werden darf.

In seiner von einem „Revionisten“ veranlaßtenBeschlußempfehlung Pet 4-12-07-45-5699 (Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/2849) heißt es u.a.:

Hinsichtlich der vom Petenten verlangten Verschärfung der Anwendungsvoraussetzungen des § 244 StPO weist der Petitionsausschuß darauf hin, daß das Strafgericht gem. § 244 Abs.2 StPO verpflichtet ist, zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. Eine Ausnahme besteht nach § 244 Abs.3 Satz 2 StPO hinsichtlich solcher Beweiserhebungen, die wegen Offenkundigkeit überflüssig sind. Solche offenkundigen Tatsachen können allgemein bekannte Tatsachen sein, von denen verständige Menschen regelmäßig Kenntnis haben oder über die sie sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde sicher unterrichten können.

Als offenkundig gelten ferner gerichtskundige Tatsachen, worunter solche Tatsachen zu verstehen sind, die das Gericht im Zusammen-

14 Vorlesungen über den Holocaust - Strittige Fragen im Kreuzverhör, Germar Rudolf Castle Hill Publishers

PO Box 118, Hastings, TN34 3ZQ, UK April 2005

15 René Descartes lebte von 1596 bis 1650. Er eröffnete die philosophische Neuzeit. Sein philosophischer

Neuansatz bestand darin, alles Erkennen auf den methodischen Zweifel zu stellen. Nur der Zweifel verhilft

kraft seiner Überwindung im Denken zur Erkenntnis der Wahrheit.

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hang mit seiner amtlichen Tätigkeit zuverlässig in Erfahrung gebracht hat. Dabei hat der BGH die Annahme der Gerichtskundigkeit als unbedenklich auf Gebieten erachtet, die im Hintergrund des Geschehens stehen und gleichsam den Boden für die Verübung einer größeren Zahl gleichgearteter Verbrechen abgeben.

Die Annahme der Offenkundigkeit schränkt jedoch in keinem Falle die Verteidigungsmöglichkeiten der Angeklagten unzumutbar ein. Das Gericht ist verpflichtet, solche Tatsachen, die es für offenkundig erachtet, in der Hauptverhandlung zu erörtern und damit dem Angeklagten die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß die Offenkundigkeit nicht für alle Zeiten unverändert fortzubestehen braucht. Neue Erfahrungen oder Ereignisse können hinzukommen, die geeignet sind, eine abweichende Beurteilung zu rechtfertigen. Tragen die Beteiligten solche bisher noch nicht berücksichtigten und erörterten Umstände vor, so kann die Offenkundigkeit dadurch erschüttert und eine erneute Beweiserhebung über diese Tatsachen notwendig werden. Damit haben der Angeklagte und sein Verteidiger die Möglichkeit, durch begründeten Sachvortrag eine Beweisaufnahme auch über offenkundige Tatsachen zu erwirken.

Die Entscheidung über die Offenkundigkeit einer Tatsache im Sinne des § 244 StPO obliegt damit ausschließlich dem jeweils erkennenden Gericht und unterliegt damit dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Richter. In den einzelnen Instanzen kann zudem durchaus eine unterschiedliche Beurteilung erfolgen.

Wer dessenungeachtet die Lehre vertritt, daß der „Holocaust“ schlechthin nicht bezweifelt werden könne (oder nicht bezweifelt werden dürfe), der muß angeben können, worin diese Lehre gründet. Wer wollte, wer könnte eine Wahrheit lehren, für die er keinen Grund beizubringen brauchte, um eine Überzeugung von der Wahrheit (Wissen) zu begründen?

DAS KANN NUR GOTT, wenn wir an ihn glauben. Die Juden sind aber nicht Gott obwohl man meinen könnte, daß sie sich dafür halten. Im Gegenteil: Jesus nannte sie „Kinder des Teufelsund ihren Vater einen Menschenmörder von Anfang an“ und den „Vater der Lüge(Joh 8,44).

Wollen die Juristen in den Diensten der OMF-BRD die Deutschen an Kinder des Teufels und deren Lügen ausliefern? Sie sind wohl mehrheitlich selbst Deutsche von Geblüt. Und Grundzug des Deutschseins ist Redlichkeit. Die liegt uns im Blut. Also: habt Mut zur Redlichkeit!

Sooft aber Holocaust-Juristen auch künftig noch damit argumentieren, daß Beweisanträge zur Erschütterung der Offenkundigkeit des Holocausts unzulässiges Verteidigungsverhalten und damit selbst als Leugnung des Holocausts zu bestrafen seien, werden wir ihnen in aller Öffentlichkeit ins Gesicht schleudern, daß sie - aus Leichtfertigkeit, Feigheit oder Böswilligkeit - gemeine Verbrecher sind. Sie üben gegen unser Volk willkürlich Gewalt aus, mit der unser Feind sie belehnt hat, und tragen dadurch zum Erfolg seines Vorhabens bei. Unser unerbittlicher Feind zielt auf unsere Seele, die er mjttels der Gaskammerlüge töten will. Wir das sind die Deutschen, die noch Deutsche sein wollen, und dem Deutschen Reich die Treue halten versagen jenen, die wir als Seelenmörder erkannt haben, den Gehorsam.

Es war meine Pflicht und damit zugleich mein Recht, alles aber wirklich alles zu tun, um bei Dr.Meinerzhagen und Kollegen Zweifel am Holocaust zu wecken oder besser noch: sie zu überzeugen, daß die Offenkundigkeit des Holocausts von Anfang an nur vorgetäuscht war.

Dr. Meinerzhagen mußte als Vorsitzender Richter die Erfahrung machen, daß die „im hellen Tageslicht“ begangene Rechtsbeugung als solche für die Öffentlichkeit wahrnehmbar geworden ist. Was wird er zu seiner Rechtfertigung vorbringen wollen? Daß er zu dumm sei um die hier dargelegten Gedankengänge verstehen zu können? Das nehme ich ihm nicht ab.

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Könnten die Richter des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts sich exkulpieren mit dem Eingeständnis, nicht folgerichtig denken zu können? Wohl kaum.

Wir haben Euch durchschaut! Glaubt nicht, daß wir einen Dieb erst dann einen Dieb nennen, wenn dieser einwilligt, daß wir ihn einen Dieb nennen. Wir wissen wenn wir Euch ansehen mit wem wir es zu tun haben. Ihr habt die Seite unseres Feindes gewählt. Ihr macht Euch zu Knechten der Unterdrücker des Deutschen Volkes.

Wenn diese Worte Euch die Schamröte ins Gesicht treiben, dann können wir für Euch Söhne und Töchter des Deutschen Volkes noch hoffen.

Im Beschluß der 6. großen Strafkammer vom 7. November 2005 ist der Wille verlautbart, die Verteidigung an der Verlesung der angekündigten Verfahrensanträge hindern zu wollen. Dr. Meinerzhagen und Kollegen bezeichneten diese Anträge als „Hetze“. Den Versuch, diese „Hetze“ öffentlich zu verbreiten, würden sie „entschieden zurückweisen“.Dr Meinerzhagen hat diesen Willen rigoros in die Tat umgesetzt. Damit hatten Dr. Meinerzhagen, Hamm und Krebs-Dörr den Rubicon zum Scheinprozeß überschritten.

Was tut ein Verteidiger, der aufgrund seiner besonderen Sachkunde erkennt, daß sich Richter im Einverständnis mit den Herrschern des Landes zu einer „Lynchparty“ verabreden? Werden sich die Lynchmord-Kandidaten etwa nicht mit allen Fasern ihres Herzens Verteidiger wünschen, die die Ruhe stören, damit die Volksgenossen aufmerksam werden und zur Hilfe eilen? Ist das nicht auch der Zweckgedanke der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung in Strafsachen, daß wenn Not am Mann ist – das „Zeter und mordio“ der Verteidigung gehört, verstanden und vervielfältigt wird?

Die Verteidigung konnte gegen Dr. Meinerzhagen und Kollegen nur noch ein Ziel haben: den Scheincharakter des „Prozesses“ öffentlich wahrnehmbar zu machen.

Das war mein Motiv - nicht die Behinderung der Wahrheitsfindung, sondern ihre Ermöglichung. Die Oberlandesrichter von Karlsruhe wollen das nicht erkannt haben? Es ist allzu offensichtlich: Wenn das Thema „Holocaust“ berührt wird, hören OMF-Juristen auf zu denken.

Was habt Ihr denn gelernt? Könnt Ihr Recht von Unrecht nicht unterscheiden? Seht Ihr nicht, wie raffiniert und an die Wurzel gehend die Juden das Deutsche Rechtsdenken angreifen? Begreift endlich, welchen Spießrutenlauf die Wahrheit in unserem Land durchstehen muß!

Die Kette der Repression wird immer länger:

1. § 130 Abs. 3 StGB soll verhindern, daß die Wahrheit überhaupt öffentlich geäußert wird.

2. Wenn aber dieses Verbot schon einmal übertreten worden ist, sollen sich der vor „Gericht“ gestellte Übeltäter und sein Verteidiger bei neuerlicher Strafandrohung nicht darauf berufen dürfen, daß nicht gelogen (geleugnet), sondern nur die Wahrheit gesagt worden war.

3. Wird dann auch dieses Verteidigungsverbot noch mißachtet, wird die Öffentlichkeit faktisch (auf talmudische Weise) ausgeschlossen, indem Angeklagter und Verteidiger darauf verpflichtet werden, das, was sie zur Verteidigung vorbringen wollen, dem „Gericht“ nur schriftlich zu unterbreiten.

4. Der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim reicht das offenbar noch nicht. Sie will auch noch diese „Submissionsverteidigung“ mit einer Strafandrohung belasten. „Volksverhetzende“Beweisanträge - das sind solche, mit denen die Offenkundigkeit des Holocausts angegriffen wird - sollen auch dann zur Bestrafung führen, wenn sie in nichtöffentlicher Verhandlung verlesen werden oder dem Gericht schriftlich unterbreitet werden16. Warum?

Weil „die Kammer sich in ihren Entscheidungen über diese Anträge und auch im Urteil, welches jedenfalls öffentlich zu verkünden ist (§ 173 Abs. 1 GVG), mit diesen Anträgen auseinanderzusetzen haben wird, so daß auf diesem Wege der wesentliche Inhalt dieser

16 Dr. Meinerzhagen läßt jetzt sogar Deutsche wegen Verbreitens „volksverhetzender Schriften“ bestrafen,

die einen Brief an Ernst Zündel in die Zelle geschrieben haben Strafbefehl des AG Mannheim vom 10.

März 2006 AZ. 27 Cs 503 Js 15654/05

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Anträge auch bei Ausschluß der Öffentlichkeit während der Antragstellung bekannt würde und diese Anträge somit ohnehin ihre friedensstörende Wirkung entfalten würden.“ 17

Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung in mittelbarer Täterschaftgeschaffen!Unmittelbarer Täter ist das Gericht, indem es pflichtgemäß in öffentlicher Verhandlung den wesentlichen Inhalt dieser Anträge wiedergibt und erörtert, mittelbarer Täter ist der Verteidiger, der ebenfalls pflichtgemäß - solch „volksverhetzende“ Beweisanträge dem Gericht unterbreitet!

Auf diese Weise schafft sich die Justiz selbst ab.

Es gilt, was ich in meiner Erwiderung auf die Anklage gegen Ernst Zündel in der Hauptverhandlung vorbringen wollte, am Vortrag aber von Dr. Meinerzhagen gehindert wurde. Ich gebe diese um einiges ergänzt hier wieder:

Jeder juristische Laie mit Grundschulausbildung dürfte wohl in der Lage sein, die entfalteten Argumente zu verstehen und die Bedeutung der Resultate für den Zündel-Prozeß zu erkennen.

Die Unterzeichner des Beschlusses vom 7. November 2005, die Herren Dr. Meinerzhagen und Hamm sowie Frau Krebs-Dörr stellen sich mit ihrer Haltung in die Tradition des „Internationalen Militärtribunals“ der Sieger über das Deutsche Reich, die übereingekommen waren „die Diskussion darüber (abzuschaffen) , ob die Handlungen Verletzungen des (Völker)Rechts sind oder nicht.“ Es sollte genügen, zu erklären, „was das (Völker)Recht ist, so daß es keine Diskussion geben wird, ob es (Völker)Recht ist oder nicht.«18

Die Verantwortlichen dieser Greuelpropagandaschau hatten sich ausdrücklich von der Wahrheitssuche und von dem Gedanken der Gerechtigkeit abgewandt, um den Meuchelmord an den Führungspersönlichkeiten des Deutschen Reiches als Justizgewährung erscheinen zu lassen.

…..

Im Antrag vom 18. Oktober 2005 (S. 26) hat die Unterzeichnete angekündigt, daß die Verteidigung mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln das Dogma von der Offenkundigkeit des Holocausts angreifen und zeigen werde, daß diese im Zuge der fortdauernden Kriegsführung der Feindmächte gegen das Deutsche Reich von Anfang an nur vorgetäuscht worden ist.

Die zuvor namentlich genannten Juristen haben diese Ankündigung zum Anlaß genommen, ihren Vorsatz für die wahrheitsfeindliche Ausrichtung der Hauptverhandlung wie folgt zu verlautbaren:

„Die Antragsschrift beschäftigt sich, soweit sie die ‚Offenkundigkeit des Holocausts’ angreift, mit den bekannten Scheinargumenten, die von den sogenannten Revisionisten in der Vergangenheit und Gegenwart vorgetragen werden (vgl. BGHSt 47,278), ohne daß der historisch eindeutig belegte und damit offenkundige Völkermord unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, insbesondere an den Juden (stdg. Rspr. des BVerfG und des BGH vgl. nur BVerfGE 90, 241, 249; BGHSt 40,97, 99,; 46, 36, 46 f.; 47, 278) damit in Frage gestellt werden könnte.

Dieser Völkermord wird in § 130 III StGB tatbestandlich vorausgesetzt (BGHSt 47, 278), so daß sich jede diesen Umstand leugnende Beweiserhebung verbietet (BGHSt .a.a.O.)

Damit haben Dr. Meinerzhagen und Kollegen unverkennbar die Flucht aus dem OffenkundigkeitsDogma angetreten. Das ist die gute Nachricht. Das trotz geplatzter Offenkundigkeit ausgesprochene Beweisverbot ist die schlechte Nachricht.

Was geht in den Köpfen dieser Juristen vor sich?

Was sind Scheinargumente?

17 In ihrem in der Hauptverhandlung vom 9. Februar 2006 verkündeten Beschluß, mit dem Anträge auf

Ausschluß der Öffentlichkeit abgewiesen wurden.,

18 Heydecker, Leeb, Der Nürnberger Prozeß Bilanz der Tausend Jahre, 6. Aufl.,Kiepenheuer & Witsch, Köln

1962, S. 94

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„Scheinargumente“ sind nach dem Vorbild des Nürnberger Tribunals wohl solche Argumente, die geeignet erscheinen, ein nach dem Willen der Fremdherrschaft von vornherein feststehendes „Urteil“ als Unrecht zu erweisen. Siemüssen deshalb unterdrückt werden.

Was sind „bekannte“ Scheinargumente?

„Bekannte“ Scheinargumente dürften dann solche sein, an denen die Willkür sich schon einmal erfolgreich erprobt hatte.

Was sind „tatbestandliche Voraussetzungen“?

„Tatbestandliche Voraussetzungen“ sind die völlige Abschaffung des Straf-Rechts.

Im Strafrecht ist die Strafe die durch ein Gesetz angeordnete Vergeltung einer Schuld.

Schuld ist der in einer Handlung in Erscheinung tretende Unwert, der nicht sein soll. Ohne Handlung keine Schuld.

Um Strafe von Terror zu unterscheiden, werden im Strafgesetz bestimmte für strafwürdig erachtete Handlungen durch „Tatbestandsmerkmale“ typisiert und dadurch von erlaubtem Tun abgegrenzt.

Die Tatbestandsmerkmale erstrecken sich auf die Handlung im engeren Sinne eines Tuns oder Unterlassens, sowie auf Begleitumstände, die für die Bestimmung des Handlungsunwertes bedeutsam sind.

Die in § 130 Abs. 3 StGB-BRD typisierte Handlung im engeren Sinne ist eine bestimmte Meinungsäußerung. Handlungsunwert begründender Begleitumstand ist eine bestimmte zeitgeschichtliche Tatsache („Holocaust“ genannt).

Die Aufgabe des Strafrichters ist es, einen durch menschliches Handeln gesetzten Lebenssachverhalt hier eine bestimmte Meinungsäußerung und deren Begleitumstand - als gegeben festzustellen und zu prüfen, ob dieser Sachverhalt der als Straftat typisierten Handlung entspricht.

Der Rechtsgenosse kann sein Wollen auf Vermeidung der typisierten Handlung richten. Der Tatbestand einer Strafnorm garantiert zugleich die Straffreiheit allen Handelns, das nicht einen Straftatbestand erfüllt (nulla poena sine lege – „Keine Strafe ohne Gesetz“). Im Raum der nicht als Straftat typisierten Handlungen kann der Mensch frei von der Angst vor Strafübeln leben. Das unterscheidet den Rechtsstaat von Tyrannei.

Das Statut des Nürnberger Sieger-Tribunals hat diesen Grundsatz mißachtet (das ist einhellige Meinung).

Angestiftet vom „Bundesgerichtshof“ der OMF-BRD schicken sich Dr. Meinerzhagen und Kollegen an, gleichfalls diese Grenze zwischen Recht und Tyrannei einzureißen, indem sie die dem Tatrichter obliegende Feststellungslast bezüglich des Holocausts durch die Behauptung einer im „Gesetz“ (§130 III StGB) als solche gar nicht erscheinenden Fiktion beseitigen.

Worin besteht nun der rechtsdogmatische Fehler des Dr. Meinerzhagen und des Bundesgerichtshofes der OMF-BRD?

Sie setzen in ihrer „Argumentation“ den sogenannten Holocaust als gegebenes Geschehen in Raum und Zeit voraus. Sie postulieren, daß jeglicher Zweifel daran jenseits der Denkmöglichkeiten liege. Damit haben sie sich zu Religionsstiftern aufgeschwungen. Religion ist wesentlich Glauben unter Ausschluß des Zweifels.

Jeder Versuch, Vernunftgründe für Glaubensinhalte beizubringen, wird weil er der Vorbote des Zweifels ist inbrünstig erschlagen. Gefordert ist unbedingtes Zutrauen zur Priesterkaste, die immer zugleich Glaubenspolizei ist.

Im Dunstkreis der Holocaust-Religion ist der Justizapparat der OMF-BRD zur Inquisition verkommen. Dahinter steht ein zynisches Macht-Kalkül: Die Weltjudenheit hat die Möglichkeit

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erspäht, auf der Holocaust-Lüge ihr Hintergrund-Weltreich und den Staat Israel zu gründen und gegen Einspruch abzusichern. Sie weiß aus Erfahrung, daß man fast alle Menschen dazu bringen kann, fast alles zu glauben, wenn es gelingt, ihnen zu suggerieren, daß fast alle anderen es glauben. Der Holocaust wurde durch die Jüdische Medienmacht zum suggerierten Glauben fast aller Menschen gemacht.

Papst Benedikt XVI. hat sich als er noch Kardinal Ratzinger war über diese Macht wie folgt geäußert:

"Das Gefühl, daß die Demokratie noch nicht die rechte Form der Freiheit sei, ist ziemlich allgemein und breitet sich immer mehr aus…..Gibt es nicht die Oligarchie derer, die bestimmen, was modern und fortschrittlich ist, was ein aufgeklärter Mensch zu denken hat. Die Grausamkeit dieser Oligarchie, ihre Möglichkeit öffentlicher Hinrichtungen, ist hinlänglich bekannt. Wer sich ihr in den Weg stellen möchte, ist Feind der Freiheit, weil er ja die freie Meinungsäußerung behindert….. Wer könnte an der Macht von Interessen zweifeln, deren schmutzige Hände immer häufiger sichtbar werden? Und überhaupt: Ist das System von Mehrheit und Minderheit wirklich ein System der Freiheit? …."19

Soll die Lüge als „von fast allen geglaubte Wahrheit“ suggeriert werden, muß die Wahrheit in die Schweigespirale versenkt werden. Das kann aber nur gelingen, wenn der Widerspruch gegen die Lüge gewaltsam eben durch Inquisition niedergehalten wird.

Strafjustiz dient der Wiederherstellung (Bewährung) des Rechts durch Nichtung des Verbrechens in der Strafe.

Inquisition dient der Durchsetzung und Erhaltung eines bestimmten Glaubens durch Vernichtung der Ketzer. Nun ist es aber der allgemeine Wille der Völker des Abendlandes, daß Glaubenszwang in jeglicher Form zu nichten ist. Das nämlich ist der Inhalt der Glaubensfreiheit, der Kernbereich der Anerkennung des Menschen als Person. Darin unterscheidet sich die Neuzeit vom Mittelalter.

Inquisition ist als Nichtung der Glaubensfreiheit reines Verbrechen. Sie hat mit Rechtsanwendung und Wiederherstellung des Rechts durch Strafe nichts zu tun.

HOLOCAUSTJUSTIZ ist Inquisition, also REINES VERBRECHEN – und „schlimmste Art der Ungerechtigkeit, weil „vorgespielte Gerechtigkeit“ (Platon)!

Der Versuch der Holocaustjuristen, ihr verbrecherisches Handeln als Rechtsanwendung zu tarnen, scheitert. Die Behauptung, der Holocaust sei vielfach „belegt“, haben die Juristen „ins Blaue“ hinein gemacht. Schon allein dieser Umstand disqualifiziert sie vollständig. Das Gegenteil ist längst vielfach bewiesen.

Diesen gegenteiligen Befund hat Prof. Dr. Gerhard Jagschitz vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien (A 1090 Wien, Rotenhausgasse 6) als gerichtlich bestellter Gutachter in seinem Schreiben an das Landesgericht für Strafsachen, Wien, vom 10.1.1991, Az.: 26 b Vr 14 184/86, wie folgt dargestellt:

„… stellte sich im Laufe der Literaturrecherche heraus, daß nur eine relativ geringe wissenschaftliche Literatur einer erheblich größeren Zahl von Erlebnisberichten oder nichtwissenschaftlichen Zusammenfassungen gegenübersteht. Es wurden dabei zahlreiche Widersprüche, Abschreibungen, Auslassungen und unvollständige Verwendung von Quellen festgestellt.

Zudem sind durch einige Freisprüche in einschlägigen Verfahren durch Vorlage von Gutachten vor nationalen und internationalen Gerichten substantielle Zweifel an grundlegenden Fragen verstärkt worden, so daß die bloße Fortschreibung einschlägiger Gerichtsurteile und der Hinweis auf die Gerichtsnotorik der

19 Kardinal Ratzinger „Freiheit und Wahrheit“ in Jürgen Schwab, Otto Scrinzi, Überdie Revolution von 1848

Aula-Verlag, Graz 1998

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Bekanntheit von Vernichtung von Juden durch Gas im Konzentrationslager Auschwitz nicht mehr ausreichen, um Urteile in einem demokratischen Rechtsempfinden darauf aufzubauen.

Es erwies sich daher als notwendig, [im] Gutachten ... auch die notwendige Korrektur der Literatur vorzunehmen. ...

Während der bisherigen Arbeit hat sich des weiteren herausgestellt, daß Quellen aus bestimmten Archiven nicht vollständig verwendet wurden und durch die politischen Ereignisse der letzten Jahre auch erstmals Bestände verwendet werden können, die bisher für die westliche Forschung verschlossen waren. Es sind dies vor allem die Akten des Reichssicherheitshauptamtes in Potsdam, der riesige (mehrere Tonnen umfassende) Auschwitz-Bestand in einigen Moskauer Archiven.... "

Auf die Grundlosigkeit der vorgeschützten Offenkundigkeit weist auch der Historiker Prof. Dr. Ernst Nolte hin. Er schreibt:

“Erst wenn die Regeln der Zeugenvernehmung allgemeine Anwendung gefunden haben und Sachaussagen nicht mehr nach politischen Kriterien bewertet werden, wird für das Bemühen um wissenschaftliche Objektivität in bezug auf die ‘Endlösung’ sicherer Grund gewonnen sein.”20

“Die verbreitete Meinung, daß jeder Zweifel an den herrschenden Auffassungen über den ‘Holocaust’ und die sechs Millionen Opfer von vornherein als Zeichen einer bösartigen und menschenverachtenden Gesinnung zu betrachten und möglichst zu verbieten ist, kann angesichts der fundamentalen Bedeutung der Maxime ‘de omnibus dubitandum est’ [an allem muß gezweifelt werden] für die Wissenschaft keinesfalls akzeptiert werden, ja sie ist als Anschlag gegen das Prinzip der Wissenschaftsfreiheit zurückzuweisen.”21

“Obwohl ich mich also durch den ‘Revisionismus’ weit mehr herausgefordert fühlen mußte, als die deutschen Zeithistoriker, bin ich bald zu der Überzeugung gelangt, daß dieser Schule in der etablierten Literatur auf unwissenschaftliche Weise begegnet wurde, nämlich durch bloße Zurückweisung, durch Verdächtigungen der Gesinnung der Autoren und meist schlicht durch Totschweigen.”22

“… dieser radikale Revisionismusist weit mehr in Frankreich und in den USA begründet worden als in Deutschland, und es läßt sich nicht bestreiten, daß seine Vorkämpfer sich in der Thematik sehr gut auskennen und Untersuchungen vorgelegt haben, die nach Beherrschung des Quellenmaterials und zumal in der Quellenkritik diejenigen der etablierten Historiker in Deutschland vermutlich übertreffen.”23

“In jedem Fall muß aber den radikalen Revisionisten das Verdienst zugeschrieben werden wie Raul Hilberg es getan hat, durch ihre provozierenden Thesen die etablierte Geschichtsschreibung zur Überprüfung und besseren Begründung ihrer Ergebnisse und Annahmen zu zwingen.” 24

“[…] die Fragen nach der Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen, der Beweiskraft von Dokumenten, der technischen Möglichkeit bestimmter Vorgänge, der Glaubwürdigkeit von Zahlenangaben, der Gewichtung der Umstände sind nicht nur zulässig, sondern wissenschaftlich unumgänglich, und jeder Versuch, bestimmte

20Ernst Nolte, Das Vergehen der Vergangenheit, Ullstein, Frankfurt/Main 1987 S. 594 (Rudolf

Vorlesungen S. 136)

21 Ernst Nolte, Streitpunkte, Ullstein, Frankfurt am Main / Berlin 1993 S. 308 (Vorlesungen S. 137)

22 Ernst Nolte a.a.O. S. 9 (Rudolf Vorlesungen S. 137)

23 Ernst Nolte a.a.O. S. 304

24 Ernst Nolte a.a.O. S. 31; (Rudolf Vorlesungen S.138)

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Argumente und Beweise durch Totschweigen oder Verbote aus der Welt zu schaffen, muß als illegitim gelten.”25

“Wenn der radikale Revisionismus mit der Behauptung recht hätte, einen ‘Holocaust’ im Sinne von umfassenden und systematischen, von der obersten Staatsspitze gewollten Vernichtungsmaßnahmen […] habe es überhaupt nicht gegeben, […] dann müßte ich das folgende Geständnis machen: […] der Nationalsozialismus war keine ‘verzerrte Kopie des Bolschewismus’, sondern er führte lediglich den Überlebenskampf des in die weltpolitische Defensive gedrängten Deutschland.

Kein Autor gibt gern zu, daß von seinem Werk nur Trümmer übrigbleiben, und ich habe also ein vitales Interesse daran, daß der Revisionismus zum mindesten in seiner radikalen Spielart nicht recht hat.26

Damit ist der Schlüsselsatz zum Verständnis der heutigen Welt ausgesprochen. Nicht nur das wissenschaftliche Werk von Ernst Nolte läge in Trümmern. Das Judäo-Amerikanische Weltreich wäre in seinen Grundfesten erschüttert. Das Deutsche Reich würde wieder als die Macht wahrgenommen, die als letzte und „bis zum letzten Blutstropfen“ das christliche Abendland gegen den talmudischen Mammonismus (Satan) verteidigt hat. Adolf Hitler würde nicht länger als Teufel gesehen, sondern als Erlöser erkannt werden. Es würde die tiefe Wahrheit des Nürnberger Tribunals erkannt, die der Portugiesische Völkerrechtler Prof. Dr. Joao das Regras ausgesprochen hat:

"In Wirklichkeit haben sich in Nürnberg zwei Welten gegenübergestanden, die sich nicht verstehen konnten. Die materialistische Welt des Mammons und der demokratischen Heuchelei gegen die idealistische und heroische Konzeption eines Volkes, das sein Lebensrecht verteidigte . . . Wie könnte diese gesättigte und materialistische Welt den unerschütterlichen und heroischen Lebenswillen eines Volkes verstehen, das trotz seines Unmutes über seinen eingeschränkten Lebensraum, den es innehatte, unserer Kultur seit Jahrhunderten unsterbliche Werke geschenkt hat und das vor dem zweiten Weltkrieg. an der Spitze aller entscheidenden Fortschritte der Technik unseres Jahrhunderts gestanden hat? Es ist der Kanaillenmentalität der internationalen Presse würdig, über die Führer des deutschen Volkes trotz ihrer würdigen Haltung, als man eine unanständige Behandlung und ein ungerechtes Todesurteil über sie verhängte, noch herzufallen. Mit einer wahrhaft heroischen und der höchsten Bewunderung würdigen Haltung sind die Verurteilten von Nürnberg als Vorboten einer auf nationaler Grundlage aufgebauten sozialen Gerechtigkeit mit einem glühenden Bekenntnis der Liebe zu ihrem Volk und Ideal gestorben."27

Man versteht das im Zündel-Prozeß gestellte Rechtsproblem nicht, wenn man die Zwei-Welten-Theorie nicht versteht. Diesem Mangel ist hier abzuhelfen.

Der Ungeist, der sich mit dem Schlagwort von der „Einen Welt“ gegen das Deutsche Volk stellt, scheint auf in einer Antwort, die Alan Greenspan, Chef der US-Notenbank ein Jude -, vor dem Kongreßausschuß der Vereinigten Staaten für Kredit und Banken am 7. Juni 1996 gegeben hat:28

Frage des Vorsitzenden des Kongreßausschusses an A. Greenspan:

Können Sie uns hier vor dem Hohen Ausschuß versichern, daß mit Ihrer Geldmengensteuerungspolitik wir nie mehr den Crash von 1929 haben, wie eine lange Depression? Sie wissen bestens, 1987 hatten wir einen Börsencrasch mit

25 Ernst Nolte a.a.O. S. 309

26 Ernst Nolte, Frangois Furet, Feindliche Nähe, Herbig, München 1998 S. 222-224

27 Joao das Regras, „Um nuovo Direito International, Nuremberg“, 1947 zitiert bei Maurice Bardèche,

„Nürnberg oder die Falschmünzer“, Verlag Karl Heinz Priester, Wiesbaden 1957 S. 62

28 Proceedings US-Congress Vol. 555 p. 732 f Bookshelf Library of Congress, Capitol, Washington DC

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Wertverlusten, die an einem Tag höhre waren als damals am Schwarzen Freitag 1929.

Alan Greenspan, Vorsitzender der US-Notenbank Federal Reserve

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren vom Ausschuß, nicht die monetären Techniken und Details können uns sicher davor retten, sondern nur allein der immer feste, inbrünstige Glaube aller an die Kraft des Geldes unserer Geldverfassung der Freiheit und Demokratie. Wenn wir nicht mehr an den USDollar glauben, an die wunderbare Stärke der USA und ihre Aufgabe für die Welt, Wohlstand und Freiheit allen zu bringen, dann sind wir verloren. Und die Kräfte der Finsternis, die nur darauf warten uns zu verderben, werden die Oberhand gewinnen.

Wir werden immer wieder nur gerettet in der göttlichen Vorsehung und Seinem uns gnädigen Willen, wenn wir an die rettende Kraft des Geldes immer wieder so fest glauben, wie an Gott und unsere Verfassung. Denn unsere unabhängige Notenbank in ihrer Weisheit, ist mit der Verfassung unter Gott, unsere alleinige Garantie von Freiheit, Recht und Demokratie. Dafür lohnt es sich täglich zu beten für diese Gnade, die uns anvertraut ist als Chef der FED durch das Volk der Vereinigten Staaten und seinem Präsidenten.“

Das Reich, dessen Gläubige an die rettende Kraft des Geldes so fest glauben, wie an Gott, die also Mammon an die Stelle Gottes gesetzt haben, ist das Reich Satans. Diese Wahrheit hatte Adolf Hitler erkannt, der zugleich den Weg gewiesen hat, die Herrschaft des Bösen über das Deutsche Volk zu brechen. Er ist nur scheinbar gescheitert. Im Saal 1 des Mannheimer Landgerichts sind diese zwei Welten sich wieder offen gegenüber getreten. Und dort hat sich gezeigt, daß die Lüge, auf der das Reich Mammons gegründet ist, sich selbst vernichtet. Der Anfang ist gemacht.

Wir lernen wieder, das Wesen des Judaismus zu erkennen. Und es erwacht unser Selbsterhaltungstrieb.

Nicht Adolf Hitler sondern der Zionist Bernard Lazare, der Ende des 19. Jahrhunderts in Paris wirkte, brachte den entscheidenden Gesichtspunkt für die Behandlung der Judenfrage in die Diskussion ein. Er schreibt:

Wenn die Feindschaft und die Abneigung gegen die Juden nur in einem Lande und in einer bestimmten Zeit bestanden hätte, wäre es leicht, die Ursache dieser Wut zu ergründen. Aber im Gegenteil, diese Rasse ist seit jeher das Ziel des Hasses aller Völker gewesen, in deren Mitte sie lebte. Da die Feinde der Juden den verschiedensten Rassen angehörten, die in weit voneinander entfernten Gebieten wohnten, verschiedene Gesetzgebung hatten, von entgegengesetzten Grundsätzen beherrscht waren, weder dieselben Sitten noch dieselben Gebräuche hatten und von unähnlichem Geiste beseelt waren, so müssen die allgemeinen Ursachen des Antisemitismus immer in Israel selbst bestanden haben und nicht bei denen, die es bekämpfen.29

Adolf Hitler hat in seinem Buch „Mein Kampf“ das Wesen desGegensatzes der beiden Welten, der Arischen und der Jüdischen, in bisher nicht übertroffener Klarheit ausgesprochen. Deshalb ist er - wie Jesus Christus30 - für die Juden der Teufel. Er schreibt31:

"Die Frage nach den inneren Ursachen der überragenden Bedeutung des Ariertums kann dahin beantwortet werden, daß diese weniger in einer stärkeren Veranlagung des Selbsterhaltungstriebes an sich zu suchen sind, als vielmehr in der besonderen Art der Äußerung desselben. Der Wille zum Leben ist, subjektiv betrachtet, überall gleich groß und nur in der Form der tatsächlichen Auswirkung verschieden.

29 Bernard Lazare in „Antisémitisme, son histoire et ses causes“, Paris 1934, 1. Band, S. 42, hier zitiert nach

Jonak von Freyenwald « Jüdische Bekenntnisse », Nürnberg 1941, Fasimile S. 142

30 Rabbiner lehren, daß Jesus von Nazareth in der Hölle in kochende Exkremente getaucht werde (Shahak ,

Israel, „Jüdische Geschichte, Jüdische Religion“, Lühe Verlag, 1998, ISBN 3-926328 -25-8, S. 52,

31 Mein Kampf S. 325 ff.

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Bei den ursprünglichsten Lebewesen geht der Selbsterhaltungstrieb über die Sorge um das eigene Ich nicht hinaus. Der Egoismus, wie wir diese Sucht bezeichnen, geht hier so weit, daß er selbst die Zeit umfaßt, so daß der Augenblick selber wieder alles beansprucht und nichts den kommenden Stunden gönnen will. Das Tier lebt in diesem Zustande nur für sich, sucht Futter nur für den jeweiligen Hunger und kämpft nur um das eigene Leben. Solange sich aber der Selbsterhaltungstrieb in dieser Weise äußert, fehlt jede Grundlage zur Bildung eines Gemeinwesens, und wäre es selbst die primitivste Form der Familie. Schon die Gemeinschaft zwischen Männchen und Weibchen über die reine Paarung hinaus fordert eine Erweiterung des Selbsterhaltungstriebes, indem die Sorge und der Kampf um das eigene Ich sich auch dem zweiten Teile zuwendet; das Männchen sucht manchmal auch für das Weibchen Futter, meist aber suchen beide für die Jungen Nahrung. Für den Schutz des einen tritt fast immer das andere ein, so daß sich hier die ersten, wenn auch unendlich einfachen Formen eines Opfersinnes ergeben. Sowie sich dieser Sinn aber die Grenzen des engen Rahmens der Familie erweitert, ergibt sich die Voraussetzung zur Bildung größerer Verbände und dann endlich förmlicher Staaten.

Bei den niedrigsten Menschen der Erde ist diese Eigenschaft nur in sehr geringem Umfange vorhanden, so daß es über Bildung der Familie oft nicht hinauskommt. Je größer dann die Bereitwilligkeit des Zurückstellens rein persönlicher Interessen wird, um so mehr steigt auch die Fähigkeit zur Errichtung umfassender Gemeinwesen. Dieser Aufopferungswille zum Einsatz der persönlichen Arbeit und, wenn nötig, des eigenen Lebens für andere ist am stärksten beim Arier ausgebildet. Der Arier ist nicht in seinen geistigen Eigenschaften an sich am größten, sondern im Ausmaße der Bereitwilligkeit, alle Fähigkeiten in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen. Der Selbsterhaltungstrieb hat bei ihm die edelste Form erreicht, indem er das eigene Ich dem Leben der Gesamtheit willig unterordnet und, wenn die Stunde es erfordert, auch zum Opfer bringt.

Nicht in den intellektuellen Gaben liegt die Ursache der kulturbildenden und -aufbauenden Fähigkeit des Ariers. Hätte er nur diese allein, würde er damit immer nur zerstörend wirken können, auf keinen Fall aber organisierend; denn das innerste Wesen jeder Organisation beruht darauf, daß der einzelne auf die Vertretung seiner persönlichen Meinung sowohl als seiner Interessen verzichtet und beides zugunsten einer Mehrzahl von Menschen opfert. Erst über dem Umweg dieser Allgemeinheit erhält er dann seinen Teil wieder zurück. Er arbeitet nun z. B. nicht mehr unmittelbar für sich selbst, sondern gliedert sich mit seiner Tätigkeit in den Rahmen der Gesamtheit ein, nicht nur zum eigenen Nutzen, sondern zum Nutzen aller. Die wunderbarste Erläuterung dieser Gesinnung bietet sein Wort "Arbeit", unter dem er keineswegs eine Tätigkeit zum Lebenserhalt an sich versteht, sondern nur ein Schaffen, das nicht den Interessen der Allgemeinheit widerspricht. Im anderen Falle bezeichnet er das menschliche Wirken, sofern es dem Selbsterhaltungstriebe ohne Rücksicht auf das Wohl der Mitwelt dient, als Diebstahl, Wucher, Raub, Einbruch usw. Diese Gesinnung, die das Interesse des eigenen Ichs zugunsten der Erhaltung der Gemeinschaft zurücktreten läßt, ist wirklich die erste Voraussetzung für jede wahrhaft menschliche Kultur. Nur aus ihr heraus vermögen alle die großen Werke der Menschheit zu entstehen, die dem Gründer wenig Lohn, der Nachwelt aber reichsten Segen bringen. ja, aus ihr allein heraus kann man verstehen, wie so viele ein kärgliches Leben in Redlichkeit zu ertragen vermögen, das ihnen selber nur Armut und Bescheidenheit auferlegt, der Gesamtheit aber die Grundlagen des Daseins sichert. Jeder Arbeiter, jeder Bauer, jeder Erfinder, Beamte usw., der schafft, ohne selber je zu Glück und Wohlstand gelangen zu können, ist ein Träger dieser hohen Idee, auch wenn der tiefere Sinn seines Handelns ihm immer verborgen bliebe.

Was aber für die Arbeit als Grundlage menschlicher Ernährung und alles menschlichen Fortschrittes gilt, tritt in noch höherem Maße zu für den Schutz des Menschen und seiner Kultur. In der Hingabe des eigenen Lebens für die Existenz der Gemeinschaft liegt die Krönung alles Opfersinnes. Nur dadurch wird verhindert, daß, was Menschenhände bauten, Menschenhände wieder stürzen oder die Natur vernichtet.

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Gerade unsere deutsche Sprache aber besitzt ein Wort, das in herrlicher Weise das Handeln nach diesem Sinne bezeichnet: Pflichterfüllung, das heißt, nicht sich selbst genügen, sondern der Allgemeinheit dienen.

Die grundsätzliche Gesinnung, aus der ein solches Handeln erwächst, nennen wir zum Unterschied von Egoismus, vom Eigennutz Idealismus. Wir verstehen darunter nur die Aufopferungsfähigkeit des einzelnen für die Gesamtheit, für seine Mitmenschen.

Wie nötig aber ist es, immer wieder zu erkennen, daß der Idealismus nicht etwa eine überflüssige Gefühlsäußerung darstellt, sondern daß er in Wahrheit die Voraussetzung zu dem war, ist und sein wird, war wir mit menschlicher Kultur bezeichnen, ja, daß er allein erst den Begriff "Mensch" geschaffen hat. Dieser inneren Gesinnung verdankt der Arier seine Stellung auf dieser Welt, und ihr verdankt die Welt den Menschen; denn sie allein hat aus dem reinen Geist die schöpferische Kraft geformt, die in einzigartiger Vermählung von roher Faust und genialem Intellekt die Denkmäler der menschlichen Kultur erschuf.

Ohne seine ideale Gesinnung wären alle, auch die blendendsten Fähigkeiten des Geistes nur Geist an sich, äußerer Schein ohne inneren Wert, jedoch niemals schöpferische Kraft.

Da aber wahrer Idealismus nichts weiter ist als die Unterordnung der Interessen und des Lebens des einzelnen unter die Gesamtheit, dies aber wieder die Voraussetzung für die Bildung organisatorischer Formen jeder Art darstellt, entspricht er im innersten Grunde dem letzten Wollen der Natur. Er allein führt die Menschen zur freiwilligen Anerkennung des Vorrechtes der Kraft und der Stärke und läßt sie so zu einem Stäubchen jener Ordnung werden, die das ganze Universum formt und bildet.

Reinster Idealismus deckt sich unbewußt mit tiefster Erkenntnis.

Wie sehr dies zutrifft und wie wenig wahrer Idealismus mit spielerischer Phantasterei zu tun hat, kann man sofort erkennen, wenn man das unverdorbene Kind, den gesunden Knaben z. B., urteilen läßt. Der gleiche Junge, der den Tiraden eines "idealen"  Pazifisten verständnislos; und ablehnend gegenübersteht, ist bereit, für das Ideal seines Volkstums das junge Leben hinzuwerfen.

Unbewußt gehorcht hier der Instinkt der Erkenntnis der tieferen Notwendigkeit der Erhaltung der Art, wenn nötig auf Kosten des einzelnen, und protestiert gegen die Phantasterei des pazifistischen Schwätzers, der in Wahrheit als, wenn auch geschminkter, so doch feiger Egoist wider die Gesetze der Entwicklung verstößt; denn diese ist bedingt durch die Opferwilligkeit des einzelnen zugunsten der Allgemeinheit und nicht durch krankhafte Vorstellungen feiger Besserwisser und Kritiker der Natur.

Gerade in Zeiten, in denen die ideale Gesinnung zu verschwinden droht, können wir deshalb auch sofort ein Sinken jener Kraft erkennen, die die Gemeinschaft bildet und so der Kultur die Voraussetzungen schafft. Sowie erst der Egoismus zum Regenten eines Volkes wird, lösen sich die Bande der Ordnung, und im Jagen nach dem eigenen Glück stürzen die Menschen aus dem Himmel erst recht in die Hölle.

Ja, selbst die Nachwelt vergißt der Männer, die nur dem eigenen Nutzen dienten, und rühmt die Helden, welche auf eigenes Glück verzichteten."

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Aus dieser Weltanschauung heraus hat Hitler das Deutsche Volk geformt. Er hat in diesem Zusammenhang auch die geistigen Wurzeln der anderen Welt, des Reiches Mammons, in dem der Jude herrscht, beleuchtet.

Um Denkblockaden zu lockern, sei den Hitlerschen Betrachtungen über die Juden hier vorangestellt, was etwa um die gleiche Zeit Winston Churchill über sie schrieb:

Der Konflikt zwischen Gut und Böse, der unaufhörlich in der Menschenbrust fortlebt, erreicht nirgendwo eine solche Intensität, wie bei der jüdischen Rasse. Die Doppelnatur der Menschheit ist nirgendwo stärker und schrecklicher veranschaulicht. Mit der christlichen Offenbarung schulden wir den Juden ein ethisches System, das, auch wenn es vollständig vom Übernatürlichen getrennt wäre, unvergleichbar der kostbarste Besitz der Menschheit sein würde, wert die Früchte aller Weisheiten und Lehren zusammengenommen. Aus diesem System und diesem Glauben heraus wurde auf den Ruinen des Römischen Reiches unsere ganze existierende Zivilisation aufgebaut. Und es ist gut möglich, daß diese so erstaunliche Rasse dabei ist, ein anderes System von Moral und Philosophie zu produzieren, so böse, wie Christentum gut war, das, wenn es nicht aufgehalten wird, alles das, was das Christentum ermöglicht hat, für immer vernichten wird.

Es scheint fast so, als ob das christliche Evangelium und das Evangelium des Antichrist dazu bestimmt waren, ihren Ursprung in demselben Volk zu haben und daß diese mystische und geheimnisvolle Rasse für die höchste Manifestierung sowohl des Göttlichen als auch des Teuflischen ausersehen war.

[Quelle: „Zionismus gegen Bolschewismus: Ein Kampf um die Seele des jüdischen Volkes“, Illustrierter Sunday Herald, Februar 8, 1920 Seite 5]

Diese Ausführungen mögen die Aufnahme dessen erleichtern, was Adolf Hitler um den Unterschied zwischen Ariern und Juden zu bestimmen – in „Mein Kampf“ (S. 329 ff) dargelegt hat:

"Arier und Jude

Den gewaltigsten Gegensatz zum Arier bildet der Jude. Bei kaum einem Volke der Welt ist der Selbsterhaltungstrieb stärker entwickelt als beim sogenannten auserwählten. Als bester Beweis hierfür darf die einfache Tatsache des Bestehens dieser Rasse allein schon gelten. Wo ist das Volk, das in den letzten zweitausend Jahren so wenigen Veränderungen der inneren Veranlagung des Charakters usw. ausgesetzt gewesen wäre als das jüdische? Welches Volk endlich hat größere Umwälzungen mitgemacht als dieses und ist dennoch immer als dasselbe aus den gewaltigsten Katastrophen der Menschheit hervorgegangen? Welch ein unendlich zäher Wille zum Leben, zur Erhaltung der Art spricht aus diesen

Tatsachen! Die intellektuellen Eigenschaften des Juden haben sich im Verlaufe der Jahrtausende geschult. Er gilt heute als "gescheit" und war es in einem gewissen Sinne zu allen Zeiten. Allein sein Verstand ist nicht das Ergebnis eigener Entwicklung, sondern eines Anschauungsunterrichtes durch Fremde. Auch der menschliche Geist vermag nicht ohne Stufen zur Höhe emporzuklimmen; er braucht zu jedem Schritt nach aufwärts das Fundament der Vergangenheit und zwar in jenem umfassenden Sinne, in dem es sich nur in der allgemeinen Kultur zu offenbaren vermag. Alles Denken beruht nur zum geringen Teile auf eigener Erkenntnis, zum größten aber auf den Erfahrungen der vorhergegangenen Zeit. Daß allgemeine Kulturniveau versorgt den einzelnen Menschen, ohne daß es dieser meistens beachtet, mit einer solchen Fülle von Vorkenntnissen, daß er, so gerüstet, leichter weiter eigene Schritte machen kann. Der Knabe von heute zum Beispiel wächst unter einer wahren Unmenge technischer Errungenschaften der letzten Jahrhunderte auf, so daß er vieles, das vor hundert Jahren noch den größten Geistern ein Rätsel war, als selbstverständlich gar nicht mehr beachtet, obwohl es für ihn zum

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Verfolgen und Verstehen unserer Fortschritte auf dem betreffenden Gebiete von ausschlaggebender Bedeutung ist.

Würde selbst ein genialer Kopf aus den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts heute yplötzlich sein Grab verlassen, so wäre sein auch nur geistiges Zurechtfinden in der jetzigen Zeit schwerer, als dies für einen mittelmäßig begabten fünfzehnjährigen Knaben von heute der Fall ist. Denn ihm würde all die unendliche Vorbildung fehlen, die der Zeitgenosse von heute wahrend seines Aufwuchses inmitten der Erscheinungen der jeweiligen allgemeinen Kultur sozusagen unbewußt in sich aufnimmt.

Da nun der Jude aus Gründen, die sich sofort ergeben werden niemals im Besitze einer eigenen Kultur war, sind die Grundlagen seines geistigen Arbeitens immer von anderen gegeben worden. Sein Intellekt hat sich zu allen Zeiten an der ihn umgebenden Kulturwelt entwickelt.

Niemals fand der umgekehrte Vorgang statt. Denn wenn auch der Selbsterhaltungstrieb des jüdischen Volkes nicht kleiner, sondern eher noch größer ist als der anderer Völker, wenn auch seine geistigen Fähigkeiten sehr leicht den Eindruck zu erwecken vermögen, daß sie der intellektuellen Veranlagung der übrigen Rassen ebenbürtig wären, so fehlt doch vollständig die allerwesentlichste Voraussetzung für ein Kulturvolk, die idealistische Gesinnung.

Der Aufopferungswille im jüdischen Volke geht aber den nackten Selbsterhaltungstrieb des einzelnen nicht hinaus. Das scheinbar große Zusammengehörigkeitsgefühl ist in einem sehr primitiven Herdeninstinkt begründet, wie er sich ähnlich bei vielen anderen Lebewesen auf dieser Welt zeigt. Bemerkenswert ist dabei die Tatsache, daß Herdentrieb stets nur so lange zu gegenseitiger Unterstützung führt, als eine gemeinsame Gefahr dies zweckmäßig oder unvermeidlich erscheinen läßt. Das gleiche Rudel Wölfe, das soeben noch gemeinsam seinen Raub überfällt, löst sich bei nachlassendem Hunger wieder in seine einzelnen Tiere auf. Das gleiche gilt von den Pferden, die sich des Angreifers geschlossen zu erwehren suchen, um nach überstandener Gefahr wieder auseinanderzustieben.

Ähnlich verhält es sich beim Juden. Sein Aufopferungssinn ist nur ein scheinbarer. Er besteht nur so lange, als die Existenz jedes einzelnen dies unbedingt erforderlich macht. Sobald jedoch der gemeinsame Feind besiegt, die allen drohende Gefahr beseitigt, der Raub geborgen ist, hört die scheinbare Harmonie der Juden untereinander auf, und den ursächlich vorhandenen Anlagen wieder Platz zu geben. Der Jude ist nur einig, wenn eine gemeinsame Gefahr ihn dazu zwingt oder eine gemeinsame Beute lockt; fallen beide Gründe weg, so treten die Eigenschaften eines krassesten Egoismus in ihre Rechte, und aus dem einigen Volk wird im Handumdrehen eine sich blutig bekämpfende Rotte von Ratten.

Wären die Juden auf dieser Welt allein, so würden sie ebensosehr in Schmutz und Unrat ersticken wie in haßerfülltem Kampfe sich gegenseitig zu übervorteilen und auszurotten versuchen, sofern nicht der sich in ihrer Feigheit ausdrückende restlose Mangel jedes Aufopferungssinnes auch hier den Kampf zum Theater werden ließe.

Es ist also grundfalsch, aus der Tatsache des Zusammenstehens der Juden im Kampfe, richtiger ausgedrückt in der Ausplünderung ihrer Mitmenschen, bei ihnen auf einen gewissen idealen Aufopferungssinn schließen zu wollen. Auch hier leitet den Juden weiter nichts als nackter Egoismus des einzelnen.

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Daher ist auch der jüdische Staat der der lebendige Organismus zur Erhaltung und Vermehrung einer Rasse sein soll territorial vollständig unbegrenzt. Denn eine bestimmte räumliche Fassung eines Staatsgebildes setzt immer eine idealistische Gesinnung der Staatsrasse voraus, besonders aber eine richtige Auffassung des Begriffes Arbeit. In eben dem Maße, in dem es an dieser Einstellung mangelt, versagt auch jeder Versuch zur Bildung, ja sogar zur Erhaltung eines räumlich begrenzten Staates. Damit entfällt jedoch die Grundlage, auf der eine Kultur allein entstehen kann.

Daher ist das jüdische Volk bei allen scheinbaren intellektuellen Eigenschaften dennoch ohne jede wahre Kultur, besonders aber ohne jede eigene. Denn was der Jude heute an Scheinkultur besitzt, ist das unter seinen Händen meist schon verdorbene Gut der anderen Völker.

Als wesentliches Merkmal bei der Beurteilung des Judentums in seiner Stellung zur Frage der menschlichen Kultur muß man sich immer vor Augen halten, daß es eine jüdische Kunst niemals gab und demgemäß auch heute nicht gibt, daß vor allem die beiden Königinnen aller Künste, Architektur und Musik, dem Judentum nichts Ursprüngliches zu verdanken haben. Was es auf dem Gebiete der Kunst leistet, ist entweder Verbalhornung oder geistiger Diebstahl. Damit aber fehlen dem Juden jene Eigenschaften, die schöpferisch und damit kulturell begnadete Rassen auszeichnen.

Wie sehr der Jude nur nachempfindend, besser aber verderbend fremde Kultur übernimmt, geht daraus hervor, daß er am meisten in der Kunst zu finden ist, die auch am wenigsten auf eigene Erfindung eingestellt erscheint, der Schauspielkunst. Allein selbst hier ist er wirklich nur der "Gaukler", besser der Nachäffer; denn selbst hier fehlt ihm der allerletzte Wurf zur wirklichen Größe; selbst hier ist er nicht der geniale Gestalter, sondern äußerlicher Nachahmer, wobei alle dabei angewendeten Mätzchen und Tricks eben doch nicht aber die innere Leblosigkeit seiner Gestaltungsgabe hinwegzutäuschen vermögen. Hier hilft nur die jüdische Presse in liebevollster Weise nach, indem sie aber jeden, aber auch den mittelmäßigsten Stümper, sofern er eben nur Jude ist, ein solches Hosiannageschrei erhebt, daß die übrige Mitwelt endlich wirklich vermeint, einen Künstler vor sich zu sehen, während es sich in Wahrheit nur um einen jammervollen Komödianten handelt.

Nein, der Jude besitzt keine irgendwie kulturbildende Kraft, da der Idealismus, ohne den es eine wahrhafte Höherentwicklung des Menschen nicht gibt, bei ihm nicht vorhanden ist und nie vorhanden war. Daher wird sein Intellekt niemals aufbauend wirken, sondern zerstörend und in ganz seltenen Fällen vielleicht höchstens aufpeitschend, dann aber als das Urbild der "Kraft, die stets das Böse will und stets das Gute schafft". Nicht durch ihn findet irgendein Fortschritt der Menschheit statt, sondern trotz ihm.

Damit hier die Worte Adolf Hitlers, des von den Juden Verfemten, nicht für sich stehen müssen,  werde unterstützend das Wort einem Juden, Arthur Trebitsch, erteilt. Er schrieb 192132:

„Der Schwindel ist die wesentliche Waffe im Kampfe des beweglichen (jüdischen) wider den fassenden (arischen) Geist und zwar seit Urzeiten. Und so müßte denn über dem Kapitel, das diesen Kampf zu behandeln unternähme, das Wort:

32 Arthur Trebitsch, Deutscher Geist oder Judentum, Berlin 1921, S. 62 ff. und 71

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Schwindel33

in Riesenlettern prangen; . . . Schwindel sind die mannigfaltigen politischen Schlagworte, hinter denen verschanzt das eigentliche Ziel der Weltherrschaft des beweglichen Geistes solang verborgen bleiben konnte. . . . Aber ehe wir auf den mannigfaltigen Gebieten des wirtschaftlichen und staatlichen Lebens erforschen wollen, wie es den Juden gelang, den Arier um die Rechte der Erstgeburt des fassenden Geistes zu betrügen, müssen wir aus einigen Beispielen erkennen lernen, wie es möglich wurde, daß der schwache, ohnmächtige, verachtete und scheinbar so machtlose Ghettojude dem Deutschen sein Wollen ganz allmählich aufzuzwingen wußte, ohne daß dieser die rätselhafte Vergewaltigung überhaupt jemals erkannte.

Der Schwindel des Einzelnen wird erst zur ungeheuren Macht dadurch, daß eine Schar von Genossen, eingeweiht in das Ziel eines gemeinsamen wohl ausgedachten Betruges, ihn bei diesem verwirrenden Geschäfte unterstützen. . . . Und während der Deutsche es heute erst langsam und allmählich erlernt und wird erlernen müssen, treu zum Stammesgenossen zu stehen, hat der Jude dank seiner Grundstruktur auch ohne jeglichen vereinenden Druck es leicht, sich mit seinen Stammesgenossen zu gemeinsamen Werke zu vereinigen.

So sehen wir denn diese Gabe des trefflichen Ineinandergreifens, Zusammenspieles und sich in die Hand Arbeitens der Beweglichen zu hoher Vollendung schon im Anbeginn eines ersten Eindringens in deutsche Lebensbereiche sich entfalten. Und solche Genossenschaft wird und wurde bei den Juden seit je mit einem terminus technicus benannt, der bezeichnender Weise in wörtlicher Übersetzung aus dem Hebräischen (Chawrosso) Freundschaft bedeutet. Denn Freundschaft im Sinne des  beweglichen Geistes ist es ja, dies Zusammenhalten beim gemeinsamen Werke der Ausbeutung und des Betruges am Fremdlinge (Goy). Und solche Chawrussenwaren es ja, die das Hauptziel des beweglichen Geistes: Übervorteilung des Ariers mit der sicheren Unmöglichkeit, entlarvt, durchschaut, „erwischt“ zu werden, erreichen halfen. Und es wird deshalb von größter Wichtigkeit sein, das Verfahren derartiger Chawrussen in ihren primitiven Anfängen aufs Genaueste zu verstehen, weil nach ihrem Bilde und Muster all’ das Ungeheure ausgeführt und erreicht wurde, womit das Judentum heutigen Tages Weltwirtschaft, Politik und Geistesleben geradezu beherrscht“. . . Seite 71: „Nur, wer in Allem, was die Juden zur Erreichung der Weltherrschaft bis auf den heutigen Tag versucht haben, allüberall das Walten einer den soeben geschilderten Chawrussen ähnlichen Organisation und dem Arier unsichtbaren „Freundschaft“ erblickt, ja nur derjenige, erweiterte und über die mannigfaltigsten Lebensbereiche ausgedehnte Chawrusse, hat eine wahre Einsicht in das allmähliche Werden und Wachsen der jüdischen Weltherrschaft und ihres innersten Wesens.“

Die Deutschen haben allen Grund, sich stets zu vergegenwärtigen, wer es ist, der den Überlebenskampf des Deutschen Volkes gegen das Weltjudentum in den Jahren 1933 bis 1945 als Verbrechen verunglimpft und den Führer in diesem Kampf, Adolf Hitler, dämonisiert. Sind es nicht die Feinde des Reiches, die Juden, die das tun? Welch erbärmliche Existenzen sind jene, die in den eigenen vier Wänden die todbringenden Lügen der Feinde als die Wahrheit predigen und danach trachten, die Zweifler und Wahrheitssucher zu vernichten! Wer als Deutscher so handelt, ist Gehilfe der Völkermörder und zugleich ihr Opfer.

33 Trebitsch bringt dieses Wort in Buchstaben von 4 Millimeter Höhe.

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Wir werden die Unsitte, uns mit den Augen unseres Jüdischen Feindes zu sehen, ablegen, und auch fragen, wie die nichtjüdischen Feinde Adolf Hitler und das von ihm gestaltete Reich gesehen haben.

Lloyd George, der im 1. Weltkrieg Großbritannien als Premierminister gegen das Deutsche Reich führte, schrieb im Daily Express vom 17. September 1936:

„Ich habe nun den berühmten Deutschen Führer gesehen und ebenso etwas von dem großen Wandel, den er bewirkt hat. Was immer man von seinen Methoden denken mag und es sind fraglos nicht solche eines parlamentarischen Landes es steht außer Zweifel, daß er eine wunderbare Verwandlung im Geist des Volkes vollbracht hat, in ihrer Haltung zueinander und in ihrem sozialen und wirtschaftlichen Erscheinungsbild.

Er hat zu recht in Nürnberg geltend gemacht, daß seine Bewegung in vier Jahren ein neues Deutschland geschaffen habe.

Es ist nicht das Deutschland des ersten Jahrzehnt, das dem Zusammenbruch im Kriege folgte, deprimiert und niedergebeugt mit einem Gefühl der Sorge und des Unvermögens. Es ist jetzt voller Hoffnung und Zuversicht, und erfüllt mit einem erneuerten Gefühl der Entschlossenheit, sein eigenes Leben ohne Einmischung von außen zu führen.

Zum ersten Male seit dem Kriege ist da ein allgemeines Gefühl der Sicherheit. Die Menschen sind heiterer. Es ist da im ganzen Land ein allgemeiner Frohsinn spürbar. Es ist ein glücklicheres Deutschland. Ich habe es überall gesehen, und Landsleute, die ich während meiner Reise getroffen habe und die Deutschland gut kennen, waren von dem Wandel tief beeindruckt.

Ein Mann hat dieses Wunder vollbracht. Er ist ein geborener Führer der Menschen. Eine magnetische und dynamische Persönlichkeit mit einer aufrichtigen Absicht, einem resoluten Willen und einem furchtlosen Herzen.

Er ist nicht nur dem Namen nach sondern tatsächlich der nationale Führer. Er hat sie abgesichert gegen die sie umgebenden Feinde. Er schützt sie auch gegen die Schrecken des Hungertodes, welcher eine der schlimmsten Erinnerungen an die letzten Kriegsjahre und die ersten Jahre des Friedens ist. Über 700.000 sind in jenen finsteren Jahren verhungert.

Man kann die Auswirkungen davon noch an den Körpern derjenigen erkennen, die in diese traurige Welt hineingeboren worden sind.

Die Tatsache, daß Hitler sein Land gerettet hat aus der Angst, daß sich die Zeiten der Verzweiflung, der Not und der Erniedrigung wiederholen könnten, hat ihm im modernen Deutschland eine unangefochtene Autorität verschafft.

An seiner Popularität, speziell unter der Jugend Deutschlands besteht nicht der geringste Zweifel. Die Älteren vertrauen ihm, die Jungen vergöttern ihn. Es ist nicht nur die Bewunderung, die einem populären Führer zuteil wird. Es ist die Anbetung eines nationalen Heroen, der sein Land aus äußerster Verzagtheit und Entwürdigung gerettet hat.

Jenen, die nicht selbst gesehen und gefühlt haben, in welcher Art und Weise Hitler das Herz und den Geist Deutschlands bestimmt, mag diese Beschreibung übertrieben erscheinen. Aber es ist die reine Wahrheit. Dieses große Volk wird besser arbeiten, mehr opfern, und wenn nötig mit größerer Entschlossenheit kämpfen, einfach weil Hitler das von ihnen fordert. Jene, die diesen zentralen Punkt nicht verstehen, können die gegenwärtigen Möglichkeiten des modernen Deutschland nicht richtig einschätzen. Dieser

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Eindruck (wiegt) mehr als alles andere, das ich während meines kurzen Besuchs im neuen Deutschland gesehen habe.

Da war eine Atmosphäre der Wiederbelebung. Sie hatte eine außerordentlichen Einfluß bei der Einigung der Nation. Katholiken und Protestanten, Preußen und Bayern, Unternehmer und Arbeiter, Reich und Arm sind zu einem Volk zusammengefügt. Religiöse, regionale und Klassenunterschiede zerteilen nicht länger die Nation. Es ist da eine Leidenschaft zur Einheit, geboren aus schierer Notwendigkeit.

Überall fand ich eine wilde und kompromißlose Feindschaft gegenüber dem Russischen Bolschewismus, gepaart mit einer echten Bewunderung für das Britische Volk und einem tiefempfundenen Wunsch nach einem besseren und freundlicheren Verständnis durch dieses. Die Deutschen haben sich wirklich entschieden, nie wieder mit uns zu streiten, noch haben sie irgendwelche rachsüchtigen Gefühle gegenüber den Franzosen. Sie haben ganz und gar sich jeden Gedanken an eine Rückgabe von Elsaß-Lothringen aus dem Kopf geschlagen.

Aber es gibt einen wirklichen Haß gegen und Angst vor dem Russischen Bolschewismus, und unglücklicherweise nimmt er an Intensität zu. Beides ist die treibende Kraft hinter ihrer Außen- und Militärpolitik. Ihre privaten und öffentlichen Gespräche sind voll davon. Wo immer man geht, man braucht nicht lange darauf zu warten, das Wort „Bolschewismus“ zu vernehmen, und mit ermüdender Regelmäßigkeit kehrt es immer und immer wieder .

Ihre Blicke sind nach Osten gerichtet als erwarteten sie gespannt die Ankunft des Strafgerichts Gottes. Darauf bereiten sie sich mit deutscher Gründlichkeit vor.

Diese Furcht ist nicht aufgesetzt. Hoch und niedrig sind sie überzeugt, daß da aller Grund zur Besorgnis besteht. Die große Armee, die in den vergangenen Jahren in Rußland aufgebaut worden ist, versetzt sie in Angst und Schrecken.

Eine aussergewöhnlich wilde anti-deutsche Schmähkampagne in den offiziellen Russischen Zeitungen, verstärkt durch den offiziellen Russischen Rundfunk hat in Deutschland den Argwohn wiederbelebt, daß die Sowjetische Regierung Unheil plant.34

Der britische Politiker und spätere Kriegspremierminister WINSTON CHURCHILL schrieb im September 1937 über Hitler:

„Während sich alle diese furchtbaren Umwälzungen in Europa (von 1919 bis 1932, d. Hrsg.) vollzogen, führte der Gefreite Hitler seinen langen geduldigen Kampf um das deutsche Herz . Fünfzehn Jahre nach diesem Entschluß, Deutschland zu rehabilitieren, ist es ihm gelungen, Deutschland wieder die machtvollste Position in Europa zu geben, und er hat nicht nur die Position seines Landes wiederhergestellt, sondern er hat gerade in sehr großem Umfang die Folgen des großen Krieges in ihr Gegenteil verwandelt.

Was immer man sonst über diese Großtaten denken mag, sie gehören mit Gewißheit zu den bemerkenswertesten der gesamten Weltgeschichte". 35

Churchill ließ 1935 im STANDARDMAGAZIN den Aufsatz „Die Wahrheit über Hitler" erscheinen. Darin heißt es u. a.:

34 David Lloyd George, Daily Express, 17.9.1936

35 Winston Churchill in seinem Buch GREAT CONTEMPORARIES (Große Zeitgenossen), zitiert nach

Hans Bernhardt, Deutschland im Kreuzfeuer großer Mächte, Preußisch Oldendorf, 1988 S. 198

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„Die Geschichte dieses Kampfes kann nicht gelesen werden ohne Bewunderung für den Mut, die Aufrichtigkeit und die Kraft der Persönlichkeit, die ihn dazu befähigten, herauszufordern, zu trotzen, zu überwältigen und zu versöhnen - jedenfalls sich durchzusetzen gegenüber allen Autoritäten, die seinen Weg versperrten. Er und die immer wachsenden Scharen derer, die sich ihm anschlossen, zeigten in ihrem patriotischen Feuer und ihrer Vaterlandsliebe, daß es nichts gab, was sie nicht zu tun oder zu wagen bereit wären, kein Opfer von Leben, Gesundheit, Freiheit, das sie nicht selbst bringen oder ihren Gegnern auferlegen würden... "36

Am 4. Oktober 1938, vier Tage nach Unterzeichnung des Münchner Abkommens, äußerte Churchill:

„Unsere Führung muß wenigstens ein Stück vom Geist jenes deutschen Gefreiten haben, der, als alles um ihn in Trümmer gefallen war, als Deutschland für alle Zukunft in Chaos versunken schien, nicht zögerte, gegen die gewaltige Schlachtenreihe der siegreichen Nationen zu ziehen."37

Lord Mottistone, seinerzeit der Britische Kriegsminister, der 1935 inkognito das Deutsche Reich bereiste, um sich ein Bild von den erstaunlichen Entwicklungen im Herzen Europas zu machen, faßte seine Erinnerung wie folgt zusammen:

„Wir haben viel zu lernen von den regen Deutschen, die sich jetzt in dem Entschluß zusammengefunden haben, Arbeit zu schaffen und auch ihren ärmsten Volksgenossen ein besseres Dasein und bessere Zukunftsaussichten zu geben. Der Bolschewismus ist aus Deutschland verbannt, aber die Reaktion und der Schlendrian sind ebenfalls verbannt. Was in Deutschland erreicht worden ist, können wir in England auch und sogar besser leisten. Es wird Zeit, daß wir an die Arbeit gehen.“(in seinem Buch: „Mayflowerseeks the Truth“ , 1935).

Lord Rothermere , Eigner des „Daily Mail“,schrieb 1936:

„ Der Glaube läßt Wunder wirklich werden. Die Deutschen fanden sich hin zu einem neuen und wirkenden Glauben. ... Er hat Deutschland eine neue Seele verschafft. Die vergangenen zwei Jahre haben eine politische Entwicklung reifen lassen, so tiefgehend und so weitreichend wie die Große Französische Revolution. Ein Wandel solcher Art im Wesen eines Volkes, was dessen innere Zustände, was die außenpolitische Geltung der Nation angeht, ist noch niemals in der Geschichte innerhalb eines so kurzen Zeitraumes erreicht worden. Deutschland ist das neue Sparta, der gleiche Geist völkischer Zucht und die gleiche Selbsthingabe, welche ein paar tausend Bewohner eines kleinen griechischen Stadtstaates den dauernden Rang in der Geschichte verschafften, werden von 67 Millionen Menschen wiederum zur Schau getragen, die in mancher Hinsicht das klügste, das fleißigste, am meisten hochgesinnte und rüstigste Volk der Welt ausmachen....“

(Alle Zitate sind dem Werk von Hans Grimm, „Warum –Woher – Aber wohin?“, 1954, S. 147 ff. entnommen)

36 zitiert bei Hans Grimm: „Von der verkannten Wirklichkeit", Lippoldsberg 1972, Seite 791 , zitiert nach Hans Bernhardt, Deutschland im Kreuzfeuer großer Mächte, Preußisch Oldendorf, 1988 S. 177

37 zitiert bei Udo Walendy: .,Wahrheit für Deutschland", Seiten 79 f. und Emrys Hughes: „Churchill, ein Mann in seinem Widerspruch", Seite 159; ), zitiert nach Hans Bernhardt, Deutschland im Kreuzfeuer großer Mächte, Preußisch Oldendorf, 1988 S. 221

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Das Reich Mammons, das naturgemäß stets die anderen - die Goijm - verteufelt, und von diesen zuvörderst das Deutsche Volk, das bei den Juden für Amalek38 steht, bietet alle ihm zur Verfügung

38 1. Sam 15, 1-35

1 Samuel aber sprach zu Saul: Der HERR hat mich gesandt, daß ich dich zum König salbte über sein Volk Israel; so höre nun die Stimme der Worte des HERRN.

2 So spricht der HERR Zebaoth. Ich habe bedacht, was Amalek Israel tat und wie er ihm den Weg verlegte, da er aus Ägypten zog.

3 So zieh nun hin und schlage die Amalekiter und verbanne sie mit allem, was sie haben; schone ihrer nicht sondern töte Mann und Weib, Kinder und

Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!

4 Saul ließ solches vor das Volk kommen; und er zählte sie zu Telaim: zweihunderttausend Mann Fußvolk und zehntausend Mann aus Juda.

5 Und da Saul kam zu der Amalekiter Stadt, machte er einen Hinterhalt am Bach

6 und ließ den Kenitern sagen: Geht hin, weicht und zieht herab von den Amalekitern, daß ich euch nicht mit ihnen aufräume; denn ihr tatet Barmherzigkeit

an allen Kindern Israel, da sie aus Ägypten zogen. Also machten sich die Keniter von den Amalekitern.

7 Da schlug Saul die Amalekiter von Hevila an bis gen Sur, das vor Ägypten liegt,

8 und griff Agag, der Amalekiter König, lebendig, und alles Volk verbannte er mit des Schwertes Schärfe.

9 Aber Saul und das Volk verschonten den Agag, und was gute Schafe und Rinder und gemästet war, und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten's nicht verbannen; was aber schnöde und untüchtig war, das verbannten sie.

10 Da geschah des HERRN Wort zu Samuel und sprach:

11 Es reut mich, daß ich Saul zum König gemacht habe; denn er hat sich hinter mir abgewandt und meine Worte nicht erfüllt. Darob ward Samuel zornig und schrie zu dem HERRN die ganze Nacht.

12 Und Samuel machte sich früh auf, daß er Saul am Morgen begegnete. Und ihm ward angesagt, daß Saul gen Karmel gekommen wäre und hätte sich ein Siegeszeichen aufgerichtet und wäre umhergezogen und gen Gilgal hinabgekommen.

13 Als nun Samuel zu Saul kam, sprach Saul zu ihm: Gesegnet seist du dem HERRN! Ich habe des HERRN Wort erfüllt.

14 Samuel antwortete: Was ist denn das für ein Blöken der Schafe in meinen Ohren und ein Brüllen der Rinder, die ich höre?

15 Saul sprach: Von den Amalekitern haben sie sie gebracht; denn das Volk verschonte die besten Schafe und Rinder um des Opfers willen des HERRN, deines Gottes; das andere haben wir verbannt.

16 Samuel aber antwortete Saul: Laß dir sagen, was der HERR mit mir geredet hat diese Nacht. Er sprach: Sage an!

17 Samuel sprach: Ist's nicht also? Da du klein warst vor deinen Augen, wurdest du das Haupt unter den Stämmen Israels, und der HERR salbte dich zum König über Israel?

18 Und der HERR sandte dich auf den Weg und sprach: Zieh hin und verbanne die Sünder, die Amalekiter, und streite wider sie, bis du sie vertilgst!

19 Warum hast du nicht gehorcht der Stimme des HERRN, sondern hast dich zum Raub gewandt und übel gehandelt vor den Augen des HERRN?

20 Saul antwortete Samuel: Habe ich doch der Stimme des HERRN gehorcht und bin hingezogen des Wegs, den mich der HERR sandte, und habe Agag, der Amalekiter König, gebracht und die Amalekiter verbannt;

21 Aber das Volk hat vom Raub genommen, Schafe und Rinder, das Beste unter dem Verbannten, dem HERRN deinem Gott, zu opfern in Gilgal.

22 Samuel aber sprach: Meinst du, daß der HERR Lust habe am Opfer und Brandopfer gleich wie am Gehorsam gegen die Stimme des Herrn? Siehe, Gehorsam ist besser denn Opfer, und Aufmerken besser denn das Fett von Widdern.

;23 denn Ungehorsam ist eine Zaubereisünde, und Widerstreben ist Abgötterei und Götzendienst. Weil du nun des HERRN Wort verworfen hast, hat er dich auch verworfen, daß du nicht König seist.

24 Da sprach Saul zu Samuel: Ich habe gesündigt, daß ich des HERRN Befehl und deine Worte übertreten habe; denn ich fürchtete das Volk und gehorchte ihrer Stimme.

25 Und nun vergib mir die Sünden und kehre mit mir um, daß ich den HERRN anbete.

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stehenden materiellen und intellektuellen Hilfsmittel auf, um den Durchbruch der Wahrheit zu verhindern. Diese ist aber nicht mehr aufzuhalten. Das Pendel schlägt jetzt zurück.

Daß in diesen Tagen zum ersten Male das Oberhaupt einer großen und reichen Nation die Politik seines Landes auf die Zerstörung der Holocaustlüge ausgerichtet hat mit der in Notwehr geborenen strategischen Absicht, damit den Staat Israel von der Landkarte zu tilgen, ist der Anfang vom Ende der Großen Lüge, die unser Volk niederhält. Die Reaktion der Judenheit auf die Ankündigung von Achmadinedschad, eine Kommission zur Untersuchung des „Holocausts“ zu berufen, beweist, daß die „Schweigespirale“ um den Revisionismus zerbrochen ist. Die Juden können nicht mehr suggerieren, daß fast alle Menschen an den Holocaust glauben. Das ist das Ende der größten Lüge der Weltgeschichte. Wer diese jetzt noch verteidigt und sich dabei die Hände beschmutzt, kommt zu spät. Und „wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“ (Gorbatschow).

Von Interesse sind in diesem Zusammenhang auch die weiteren Äußerungen von Prof. Dr. Ernst Nolte:

“Aber eben deshalb fühle ich mich durch ihn [den Revisionismus] herausgefordert und sehe mich dennoch nicht imstande, mich denjenigen anzuschließen, die den Staatsanwalt und die Polizei zum Einschreiten auffordern. Eben deshalb sehe ich mich gezwungen, die Frage zu stellen, ob der Revisionismus über Argumente verfügt oder ob er tatsächlich in lügenhafter Agitation aufgeht. Und hier kommt die allgemeine Qualität des Historikers ins Spiel. Der Historiker weiß, daß ‘Revisionen’ das tägliche Brot der Wissenschaft sind […]. Der Historiker weiß auch, daß in aller Regel am Ende einige der revisionistischen Thesen von den Etablierten anerkannt oder mindestens in die Erörterung einbezogen werden. […]

Nicht ausdrücklich erwähnt wurde [während eines Historikerkongresses], daß es in der Kriegs- und ersten Nachkriegszeit Behauptungen gegeben hatte, wonach die Massentötungen durch Einblasen heißen Dampfes in abgeschlossene Kammern, durch Stromschläge auf riesigen elektrischen Platten oder durch Verwendung von ungelöschtem Kalk vollzogen worden seien. Durch das Stillschweigen wurden Behauptungen wie diese offensichtlich für ebenso unzutreffend erklärt wie das Gerücht von der aus jüdischen Leichen hergestellten Seife, das indessen noch jüngst in Deutschland durch Zeitungsanzeigen eines bekannten Regisseurs wiederaufgegriffen worden ist.[39] Selbst die in den fünfziger Jahren wohl

26 Samuel sprach zu Saul: Ich will nicht mit dir umkehren; denn du hast des HERRN Wort verworfen, und der HERR hat dich auch verworfen, daß du nicht König seist über Israel.

27 Und als Samuel sich umwandte, daß er wegginge, ergriff er ihn bei einem Zipfel seines Rocks, und er zerriß.

28 Da sprach Samuel zu ihm: Der HERR hat das Königreich Israel heute von dir gerissen und deinem Nächsten gegeben, der besser ist denn du.

29 Auch lügt der Held in Israel nicht, und es gereut ihn nicht; denn er ist nicht ein Mensch, daß ihn etwas gereuen sollte.

30 Er aber sprach: Ich habe gesündigt; aber ehre mich doch jetzt vor den Ältesten meines Volks und vor Israel und kehre mit mir um, daß ich den HERRN, deinen Gott, anbete.

31 Also kehrte Samuel um und folgte Saul nach, daß Saul den HERRN anbetete.

32 Samuel aber sprach: Laßt her zu mir bringen Agag, der Amalekiter König. Und Agag ging zu ihm getrost und sprach: Also muß man des Todes Bitterkeit

vertreiben.

33 Samuel sprach: Wie dein Schwert Weiber ihrer Kinder beraubt hat, also soll auch deine Mutter der Kinder beraubt sein unter den Weibern. Also hieb Samuel den Agag zu Stücken vor dem HERRN in Gilgal.

34 Und Samuel ging hin gen Rama; Saul aber zog hinauf zu seinem Hause zu Gibea Sauls.

35 Und Samuel sah Saul fürder nicht mehr bis an den Tag seines Todes. Aber doch trug Samuel Leid um Saul, daß es den HERRN gereut hatte, daß er Saul zum König über Israel gemacht hatte.

39 “Aze” Brauner, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, 6.5.1995.

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verbreitetste Zeugenaussage, diejenige des Mitgliedes der Bekennenden Kirche und SS-Führers Kurt Gerstein, wird in Dokumentensammlungen ganz orthodoxer Gelehrter nicht mehr aufgenommen. Und bekanntlich hat Jean-Claude Pressac, der trotz seiner eigenartigen Präzedenzien als seriöser Forscher anerkannt ist, die Zahl der Opfer der Gaskammern in Auschwitz vor kurzem bis auf etwa eine halbe Million herabgesetzt.

Von Einzelkorrekturen dieser Art unterscheiden sich die Behauptungen nicht grundsätzlich, die meines Wissens nur von ‘Revisionisten’ vorgebracht worden sind: daß die ersten Geständnisse des Auschwitz-Kommandanten Höss durch Folterungen erzwungen worden seien, daß das von vielen Augenzeugen berichtete Herausschlagen hoher Flammen aus den Schornsteinen der Krematorien auf Sinnestäuschungen beruhen müsse, daß für die Kremierung von täglich bis zu 24.000 Leichen die technischen Voraussetzungen nicht gegeben gewesen seien, daß die ‘Leichenkeller’ in den Krematorien von Lagern, die während der Typhusepidemien jeden Tag etwa 300 ‘natürliche’ Todesfälle zu verzeichnen hatten, schlechthin unentbehrlich gewesen seien und mindestens während dieser Perioden nicht für Massentötungen zweckentfremdet werden konnten.

Auch solche Thesen können den Historiker schwerlich überraschen, denn er weiß aus seiner Alltagsarbeit, daß riesige Zahlen, sofern sie nicht von statistischen Ämtern stammen, seit den Zeiten Herodots als fragwürdig gelten müssen, und er weiß nicht minder, daß große Ansammlungen von Menschen in extremen Situationen und angesichts schwer erklärlicher Vorgänge wahre Brutstätten von Gerüchten waren und sind. […]”40

“Der Aussage des Kommandanten von Auschwitz, Rudolf Höß, die unzweifelhaft sehr wesentlich zum inneren Zusammenbruch der Angeklagten im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher beitrug, gingen Folterungen voraus; sie war also nach den Regeln des westlichen Rechtsverständnisses nicht gerichtsverwertbar. Die sogenannten Gerstein- Dokumente weisen so viele Widersprüche auf und schließen so viele objektive Unmöglichkeiten ein, daß sie als wertlos gelten müssen. Die Zeugenaussagen beruhen zum weitaus größten Teil auf Hörensagen und bloßen Vermutungen; die Berichte der wenigen Augenzeugen widersprechen einander zum Teil und erwecken Zweifel hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit.

Eine sorgfältige Untersuchung durch eine internationale Expertenkommission ist, anders als im Falle Katyn nach der Entdeckung der Massengräber durch die deutsche Wehrmacht im Jahre 1943, nach dem Ende des Krieges nicht erfolgt, und die Verantwortung dafür kommt den sowjetischen und polnischen Kommunisten zu.

Die Veröffentlichung von Fotografien der Krematorien und einiger Kannen mit der Aufschrift ‘Zyklon B. Giftgas’ hat keinerlei Beweiswert, da in größeren typhusverseuchten Lagern Krematorien vorhanden sein müssen und da Zyklon B ein bekanntes ‘Entwesungsmittel’ ist, das nirgendwo entbehrt werden kann, wo Massen von Menschen unter schlechten sanitären Bedingungen zusammenleben.

[…] eine Infragestellung der überlieferten Auffassung, daß dieMassenvernichtung in Gaskammern durch zahllose Aussagen und Tatsachen zwingend bewiesen sei und außerhalb jeden Zweifels stehe, muß zulässig sein, oder Wissenschaft ist als solche in diesem Bereich überhaupt nicht zulässig und möglich.”41

“Es handelt sich um die Behauptung, aufgrund naturwissenschaftlicher Befunde bzw. technischer Tatbestände habe es Massentötungen durch Vergasung entweder nicht gegeben oder überhaupt nicht geben können, zumindest nicht in dem bisher angenommenen Umfang. Ich spreche hier von den chemischen

40 Ernst Nolte, Feindliche Nähe, S. 74-79 (Rudolf Vorlesungen S. 138 f.)

41 Ernst Nolte, Der kausale Nexus, Herbig. München 2002, . 96 f. (Rudolf Vorlesungen S. 140 f.)

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Untersuchungen bzw. Gutachten zu den Cyanid-Restbeständen in den Entwesungskammern einerseits und in den zunächst als ‘Leichenhallen’ vorgesehenen Räumen der Krematorien andererseits durch Leuchter, Rudolf und Lüftl sowie nicht zuletzt von den ungemein detaillierten Studien Carlo Mattognos zu scheinbaren Detailfragen wie Verbrennungsdauer, Koksverbrauch und ähnlichem. Gegen die immer wieder vorgebrachte These, daß das naturwissenschaftlich oder technisch Unmögliche nicht stattgefunden haben könne, selbst wenn Hunderte von Geständnissen und Zeugenberichten das Gegenteil sagten, läßt sich im Prinzip nicht argumentieren; […]. Das Eingeständnis ist unumgänglich, daß Geisteswissenschaftler und Ideologiekritiker in dieser Frage nicht mitreden können.”42

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meinte dann auch entsprechend:43

“Raul Hilberg […] und Ernst Nolte […] kommen darin überein, daß man die Augenzeugenberichte des gefeierten Elie Wiesel nur mit äußerster kritischer Aufmerksamkeit lesen sollte. Hilbergs bislang letztes Buch, das großartige Alterswerk ‘Quellen des Holocaust’,[44] hat stillschweigend von manchen der berühmtesten, offenbar aber auch wenig zuverlässigen Zeugen wie Kurt Gerstein und Jan Karski Abschied genommen. So sind der Leugner und der Propagandist komplementäre Figuren unserer Zeit.”

Wie wirkt folgendes Bekenntnis von Raul Hilberg, des Papstes der Holocaustkirche, auf holocaustgläubige Gemüter?

„Aberwas 1941 begann, war kein im voraus geplanter, von einem Amt zentral organisierter Vernichtungsvorgang [der Juden]. Es gab keine Pläne und kein Budget für diese Vernichtungsmaßnahmen. Sie [die Maßnahmen] erfolgten Schritt für Schritt, einer nach dem anderen. Dies geschah daher nicht etwa durch die Ausführung eines Planes, sondern durch ein unglaubliches Zusammentreffen der Absichten, ein übereinstimmendes Gedankenlesen einer weit ausgreifenden [deutschen] Bürokratie. " [Rudolf, Vorlesungen S. 187]

Glaubt nicht alle Welt, daß die Judenvernichtung zentral geplant und am 20. Januar 1942 in der „Wannseevilla“ beschlossen worden sei?45 Wie paßt das zusammen?

Der Jüdische Historiker Yehuda Bauer, Direktor des „International Institute for Holocaust Research“ der Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem, mockiert sich darüber, daß :

„die Öffentlichkeitimmer noch ein ums andere Mal die törichte Geschichte wiederholt, am Wannsee sei die Vernichtung der Juden beschlossen worden“46

Prof. Dr. Eberhard Jäckel, Mitherausgeber der offiziellen Enzyklopädie des Holocausts, meldete sich in der FAZ vom 22.6.1992, S. 34 wie folgt zu Wort:

Historiker Jäckel: Zweck der Wannseekonferenz umstritten Der Beschluß zur Ermordung der europäischen Juden ist früher gefallen

[…] Das Protokoll der Konferenz, sagte Jäckel, enthalte kein Wort über einen solchen Beschluß [der Judenvernichtung]. Auch seien die Teilnehmer dazu gar nicht befugt gewesen.

42 Ernst Nolte a.a.O. S. 122 (Rudolf Vorlesungen S. 141)

43 Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7.10.2003, S. L 37.

44 R. Hilberg, Die Quellen des Holocaust. Entschlüsseln und Interpretieren, S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2002; vgl. Jürgen Grafs Rezension, “Der unheilbare Autismus des Raul Hilberg”, VffG 7(1) (2003), S. 107-114.

45 vgl. die offizielle Enzyklopädie des Holocaust, Argon Verlag, Bd. III, S. 1516ff.

46 Nachweis bei Rudolf, Vorlesungen S. 126

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[…] Der eigentliche Zweck der Wannseekonferenz, räumte Jäckel ein, sei allerdings umstritten. Ein englischer Kollege habe schon vor 40 Jahren bemerkt, die Konferenz sei lediglich ein ‘kameradschaftliches Mittagessen gewesen’.

[…] Daß die Konferenz für die Deportationen keinerlei Rolle gespielt habe, belege die Teilnehmerliste. Auf ihr fehlten Vertreter der Wehrmacht wie auch des Reichsverkehrsministeriums. […] Jäckel glaubt [sic!], daß eine entsprechende Weisung [Hitlers zur Judenvernichtung] nach dem Treffen zwischen Hitler, Himmler und Heydrich vom 24. September 1941 erfolgte, also drei Monate vor der Wannseekonferenz. […]

Mutmaßungen, Absurditäten, Fälschungen und Lügen so sind die Grundlagen der „Offenkundigkeit des Holocausts“ beschaffen. Jetzt sollen wir diesen Schwindel auch noch als „tatbestandlich vorausgesetzt“ schlucken. Für wie dumm halten Sie, Herr Dr. Meinerzhagen, uns eigentlich? Merken Sie denn nicht, als was Sie sich vor der Weltöffentlichkeit und für das demnächst zu schreibende Geschichtsbuch darstellen?

Will der Bundesgerichtshof auch jetzt noch an der Behauptung festhalten, daß der Holocaust vielfältig und zuverlässig belegt sei? Welche Charakterisierung müßten sich dann wohl die Roten Roben gefallen lassen?

„Der Kaiser ist nackt!“ lieber Herr Dr. Meinerzhagen. Oder sehen Sie immer noch Kleider, wo keine sind? Wie wollen Sie Ihre Blöße bedecken?

Sie sollten rechtzeitig die Erkenntnis beherzigen, daß es eine für jeden Gesetzgeber unübersteigbare Grenze gibt: Er kann Tatsachen nicht dekretieren. Das unterscheidet Gesetzgeber von Zauberern oder von Gott selbst. Meinen Sie, daß diese Grenze für „Richter“ nicht gilt?

Der Gesetzgeber nicht der Richter - kann unter Umständen Tatsachen fingieren. Gesetzliche Fiktionen vermögen jedoch niemals Strafe zu begründen, weil nur wirkliche, nicht jedoch fingierte Schuld vergolten werden kann. Wollen Sie auch diesen Grundsatz nicht mehr gelten lassen? Wer sind Sie, daß Sie sich dieses anmaßen?

Soll die Deutsche Rechtskultur dem Sühnewahn einiger Justizpersonen der OMF-BRD geopfert werden?

Die Mannheimer Juristen sollten Rechenschaft geben, ob nach ihrer Meinung wegen Holocaustleugnung auch dann zu strafen sei, wenn sie selbst von Zweifeln am Holocaust geplagt wären oder gar der Überzeugung anhingen, daß dieses geschichtliche Geschehen von den Feinden des Deutschen Reiches nur vorgetäuscht worden sei. Wollten sie diese Frage mit einem „Ja“ beantworten, müßte man sie nach einem entsprechenden Urteilsspruch sofort als Verbrecher in Handschellen in ein Gefängnis abführen oder als geistig Verwirrte in eine Irrenanstalt verbringen so oder so wären sie gemeingefährlich.

Es ist schwer vorstellbar, daß die „Richter“ des Bundesgerichtshofes sowie Dr. Meinerzhagen und Kollegen diese einfachen Überlegungen nicht schon selbst angestellt haben. Sie dürften folglich nur Scheinargumente als Begründung für ihr willkürliches Regiment angeführt, die wahren Gründe aber verschwiegen haben.

Der verzweifelte Versuch der Judenheit, die Große Lüge, auf der ihre Herrschaft beruht, gegen die Künder der Wahrheit hier: gegen Ernst Zündel zu verteidigen, bewirkt das Gegenteil dessen, was gewollt ist. Unter dem Verfolgungsdruck fließen immer größere Energien in die Forschungsarbeit, die nicht nur die Gaskammerlüge aufdeckt (das ist bereits vollbracht), sondern die Tatsache, daß die Judenheit nicht Opfer ist sondern Täter. Ihr wird der Heiligenschein des Opfervolkes jetzt entrissen.

Um die Verfolgung sogenannter Holocaustleugner den daran teilnehmenden Gerichten als eine Erscheinungsform der talmudischen Kriegsführung gegen das Deutsche Reich und sein Trägervolk verständlich zu machen, hat die Verteidigung mit einer umfänglichen Materialsammlung (Stehordner II Judaismus-Beweisantrag) unter Beweis gestellt:

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1. daß das gesellige Phänomen47 „Weltjudenheit“,welches in alttestamentarischer Tradition sich selbst als „das Auserwählte Volk Gottes (Jahwes)“ begreift und in nicht-jüdischer, umgangssprachlicher Ausdrucksweise schlicht als die Juden“ bezeichnet wird, ein nationenähnlicher Sozialverband ist, der über Jahrtausende in der Zerstreuung über alle Weltteile hinweg durch den Glauben an das Alte Testament (Thora) als vertragliche Heilsverheißungen, sowie durch die Überzeugung, daß der Talmud und der Schulchan Aruch die verbindliche Auslegung des Willens Jahwes enthalten, zu einem organischen Ganzen gefügt ist,48

2. daß die Charakteristika dieses Ganzen sind (oder in historischer Zeit waren):

a) eine durch das Rabbinat und Kollektivschuldangst vermittelte extreme innere und äußere Bewachung (Synteresis) der verbandszugehörigen Individuen bezüglich der Einhaltung der göttlichen Gesetze und Befehle;

b) extreme Unempfindlichkeit für Verhaltenserwartungen und Geringschätzung, die von glaubens- und stammesfremden Sozialverbänden (Gojim) ausgehen;

c) eine auf „Kanaan“ gerichtete absolute Rückkehrsehnsucht, die aus der Unheimlichkeit der Diasporaexistenz gespeist und durch den Tempelkult mystisch überhöht ist;

d) eine unendliche Verlebendigung (Innervation) der Jahwistischen Verhaltensvorschriften durch die Verheißung der Rückführung der Israelischen Stämme aus der Diaspora in das Gelobte Land als Belohnung für Bundestreue;

e) das den Kultverband durchwirkende Bewußtsein, im Erwerb irdischen Reichtums Besitzmittler für Jahwe zu sein, dem aller Reichtum der Völker zum Zwecke seiner Verherrlichung darzubringen ist.

3. daß diese geistige Tradition auch jene Jüdischen Individuen charakterlich prägt, die sich zwar nicht mehr als orthodox-gläubige Juden begreifen, aber im Zusammenstehen und Zusammenhalten mit anderen Juden gegen die nichtjüdische feindliche Umgebung ein das Sozialverhalten prägendes Beziehungsnetz49 erfahren und darin ihre personale Identität

47 Zur Schwierigkeit zu bestimmen, wer Jude und was die Judenheit ist vgl. Solschenizyn, Alexander, „Zweihundert Jahre zusammen – Die Juden in der Sowjetunion“,Herbig Verlag, 2003, S. 7 ff.

48 "So war der Talmud Jahrhunderte hindurch der Erzieher, Zucht- und Lehrmeister des jüdischen Volkes "(Jüdisches Lexikon,Band V,S.855) [ S. 3]

"Der in ihm (Talmud) vereinigte Stoff ist zugleich Bibelerklärung wie selbständiges, vom Biblischen unabhängiges Gut, vieles nur zeit-und landgebunden, vieles von übernationalem dauerndem Wert" (Philo-Lexikon, Handbuch des jüdischen Wissens. Philo-Verlag, Berlin-Amsterdam 1937, Spalte 739).

"Der Schulchan Aruch ist von den Gemeinden als maßgebende Richtschnur für die -religiöse Praxis genommen worden" (Rabbiner Dr. Rahmer, Magdeburg, in Pierers Universal-Konversationslexikon, 1879, 6. Auflage, Band 16 unter "Schulchan Aruch", S. 148).

"Der Schulchan Aruch ist - im Laufe des 17. Jahrhunderts zum autoritativen Kodex, zusammen mit seinen Kommentaren für das orthodoxe Judentum, maßgebend geworden." (Philo-Lexikon, Handbuch des jüdischen Wissens, Spalte 677).

"Der Schulchan Aruch, wörtlich 'gedeckter Tisch' erschien erstmalig 1565 und ist der heute letztlich entscheidende und von der Gesamt-Judenheit anerkannte Gesetzeskodex des Judentums'“,Emil Bernhard Cohn im "Führer durch das jüdische Wissen, Das jüdische ABC", S. 259, Berlin 1935).

"Das Werk ist als Grundlage des Schulchan Aruch, Volksbesitz und Volksgesetzbuch der gesamten Judenheit"("Das Jüdische Lexikon", Band III , S. 142, über Jaakow ben Aschers "Tur Choschen ha Mischpat").

49 Ein solches unmittelbar in die Weltmachtpolitik eingreifendes Beziehungsgeflecht scheint auf in der Intervention des Bankhauses Rothschild zugunsten der Juden von Ancona und Rom beim Fürsten Metternich, um diesen zu veranlassen, gegen seine politischen Grundsätze handelnd den Vatikan zu zwingen, die Judenpolitik im Kirchenstaat zu ändern im Sinne einer Liberalisierung zu Lasten der christlichen Glaubensinhalte (vgl. dazu Kertzer, David I., Die Päpste gegen die Juden Der Vatikan und die Entstehung des modernen Antisemitismus“, Propyläen Verlag,, 2001, S. 106 ff.).

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herausbilden, deren Kern der Auserwähltheitsgedanke und seine Kehrseite, die Verfolgungsangst, bilden;

4. daß folglich die Aussage von Dr. Erich Bischoff („Das Buch vom Schulchan Aruch“,Leipzig 1929, S. 62)

„Der tausendjährige Einflußdes Talmud auf das Judentum sowie die rund fünfhundertjährige Disziplinierung jüdischen Denkens und Tuns durch den Schulchan Aruch läßt sich in der jüdischen Volksseele ebensowenig binnen ein paar Jahren oder Jahrzehnten wegbeschließen wie (wenn der Vergleich auch hinkt) der noch ältere Einfluß des Neuen Testaments auf das christliche Volkstum oder der Einfluß Luthers auf die evangelische Mentalität. Solche von Generation auf Generation vererbten, nicht papierenen, sondern in Fleisch und Blut eingegangenen wirklichen Richtlinien des Denkens, Fühlens und Handelns wirken ebenso unbewußt, aber auch ebenso sicher weiter, als wenn der von ihnen Geleitete die entsprechenden Vorschriften bewußt ausübte.“ (zitiert nach Fleischhauer [1935] S. 88)

gut mit völkerpsychologischen Erfahrungssätzen übereinstimmt.

5. daß nach Jüdischem Gesetz (Halacha) und Jüdischem Selbstverständnis die Zugehörigkeit zur „Judenheit“ im vorstehend beschriebenen Sinne in erster Linie durch die Geburt vermittelt ist und zwar in der Weise, daß der von einer dem Glauben nach jüdischen Mutter, Großmutter oder Urgroßmutter abstammende Mensch Jude ist und Jude bleibt, auch wenn er einen anderen Glauben als den mosaischen annimmt50;

6. daß dieses als „Judenheit“ bezeichnete Gebilde in autoritär-hierarchisch strukturierten Rabbiner-Kollegien und in den von diesen kontrollierten bzw. dominierten Außenorganisationen der verschiedensten Art - z.B.

Loge B’nai Brith,

Jüdischer Weltkongreß,

Anti-Defamation-League (ADL),

Council of Foreign Relations (CFR),

Trilaterale Commission

Federal Reserve Board (US-Zentralbank),

Weltbank,

Internationaler Währungsfond (IWF),

Welthandelsorganisation (WTO);

das Bankhaus Rothschild,

Associated Press (AP),

United Press International (UPI),

Reuters,

Agence France Press (AFP),

New York Times,

Washington Post,

50 Shahak, Israel, „Jüdische Geschichte, Jüdische Religion“,Lühe-Verlag, 1998, ISBN 3-926328-25-8, S. 26

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Boston Globe,

Newsweek,

Time,

International Herald Tribune, (IHT)

Hollywood

über weltmachtfähige51 Willensbildungs- und Willensdurchsetzungsorgane verfügt,

7. daß im Zentrum des Jüdischen Auserwähltheitsgedankens die Erlangung der indirekten52 Weltherrschaft insbesondere durch Geldleihe53 und Medienmacht steht;

8. daß der Auserwähltheitsgedanke und der Weltherrschaftswille der Juden in Jahwes Heilsplan (Erlösungsversprechen) in der Weise eine untrennbare Einheit bilden, daß nach Jüdischer Vorstellung Jahwe das Volk Israel sich auserwählt hat, damit dieses in Befolgung seiner Gesetze sich zur Weltherrschaft befähige, die diesem Volk dann als Gnadengeschenk auch tatsächlich zugewendet werde zur Verherrlichung Jahwes;

9. daß die Aufgabe des Ziels, die Weltherrschaft zu erlangen, als Abwendung des Volkes Israel von Jahwe gedeutet und dessen Rache befürchtet werde;

10. daß Juden in dem Glauben leben, Jahwe habe ihnen versprochen und befohlen, die Völker auszumorden, die der Erfüllung des göttlichen Auftrages, das „Gelobte Land“ in Besitz zu nehmen und die Weltherrschaft zu erringen, entgegenstehen;54

51 Weltmacht ist die Fähigkeit, auf wesentlichen Schauplätzen des Welttheaters eigne und einseitige Interessen gegen Widerstand geltend zu machen und durchzusetzen und in Streitigkeiten anderer Mächte vermittelnd einzugreifen.

52 Nach Jüdischem Selbstverständnis geht der „offenen“ oder direkten Weltherrschaft die „verdeckte“ oder indirekte Weltherrschaft voraus. Die „verdeckte“ Weltherrschaft ist in verblüffender Offenheit und Genauigkeit in den „Protokollen der Weisen von Zion“, die eine „Fälschung“ sein sollen, dargestellt. Die nachfolgenden Quellenangaben beziehen sich auf die im Wallstein Verlag erschienene und von Jeffrey L. Sammons herausgegebene Ausgabe aus dem Jahre 1998, die im Buchhandel erhältlich ist, ISBN 3-89244-191-x . aufschlußreich sind insbesondere 1. Sitzung „Die Herrschaft des Geldes“ S. 30; „Die Masse –die Gesetzlosigkeit“ S. 31; „Die Unüberwindlichkeit der jüdischen Freimaurerschaft“ S. 32; „Parteihader“ S. 33; „Der neue Adel“ S. 36; „Wechsel in der Volksvertretung“ S. 36; 2. Sitzung: „Wirtschaftskriege als Grundlage der jüdischen Vorherrschaft“ S. 36; „Verwaltungsbeamte und Geheimräte“ S. 37; „Erfolge der zersetzenden Lehren“ S. 37; „Aufgabe der Presse“ S. 38 ; „Die Entartung der Nichtjuden“ S. 40; „Der Hunger und das Recht der Geldmacht“ S. 41; 4. Sitzung: „Freiheit und Glaube“ S. 45; „Der Götzendienst des Goldes“ S. 45; „Das Gold – die Triebkraft der Staatsmaschinerie“ S. 48; „Das Alleinrecht (Monopol) in Handel und Gewerbe“ S. 48; „Die Bedeutung unserer zersetzenden Urteilskraft (Kritik)“ S. 48; „Wie beherrschen wir die öffentliche Meinung?“ S. 49; 6. Sitzung: „Abhängigkeit des nichtjüdischen Wohlstandes von den jüdischen Alleinrechten (Monopolen)“ S. 50; „Handel, Gewerbe und Spielgeschäft (Spekulation)“ S. 51; 7. Sitzung: „Das Ziel der starken Rüstungen“ S. 52; „Gärung, Streit, Feindschaft auf der ganzen Welt“ S. 52; „Die Bändigung des Widerstandes der Nichtjuden durch Kriege und den allgemeinen Weltkrieg“ S. 53; „Die Presse und die öffentliche Meinung“ S. 53; „Amerika, China, Japan – die Werkzeuge der Freimaurerlogen“ S. 53; „Volkswirte und Millionäre“ S. 55; „Die Bedeutung des Antisemitismus“ S. 56; „Wer dient den jüdischen Logen?“ S. 56; 10. Sitzung: „Der Schein in der Staatskunst“ S. 59; „Allgemeines Wahlrecht“ S. 60; „Die Verfassung als Schule des Parteihaders. Das Zeitalter der Volkswirtschaft Die Präsidenten als Geschöpfe des Freimaurertums“ S. 61; „Panama. Die Rolle des Abgeordnetenhauses und des Präsidenten“ S. 62; 11. Sitzung: „Die offenen Lügen der geheimen jüdischen Logen“ S. 66; „Der Zusammenhalt des Freimauerertums in der Presse der Gegenwart“ S. 72; 13. Sitzung: „Wirtschaftliche Fragen“ S. 75 ; 14. Sitzung: „Der künftige Glaube“ S. 76; „Unsittliches Schrifttum und künftige Schriftstellerei“ S. 77;

53 5. Mose 15.6; 28.12-14;

54 Abgesehen von dem Religions- und Geschichtsunterricht für die Jugend in den Schulen, werden auch die Älteren und Eltern der Kultgemeinde in der Synagoge (in der jüdischen Volkssprache "Schul" genannt) weiter "geschult" in der Kontinuität einer Geschichtsideologie, die unveränderlich als "Gebot", "Verheißung Gottes" (Jahwe's) gilt.

So lehrt die Tora von diesem "Gesetz", dem "Gebot", der "Verheis sung", des "Gottes der Väter", des Stamm- und Volksgottes Israels: 4. Mose 24, 5 - 19. Bileams Segen und Weissagung:

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"Wie schön sind, Jacob, deine Zelte und deine Wohnungen, Israel. Es frißt die ihm feindlichen Völker und zermalmt ihre Knochen und zerschmettert seine ----

Es geht auf ein Stern aus Jacob und ein Zeter erhebt sich aus Israel, das zerschmettert Moab die Schläfe, allen Söhnen Seths den Scheitel, und Edom wird Besitz, und Seir wird Besitz. Aus Jacob wird der Herrscher kommen und Entronnene hinwegtilgen aus den Städten."

4. Mose 33, 51-53, 55-56, Jahwe's Anweisung für die Besetzung Kanaans und die Austreibung der angestammten, ansässigen Bevölkerung. "Wenn ihr über den Jordan hinüber in das Land Kanaan gezogen seid, so müßt ihr alle Bewohner des Landes vor euch austreiben und alle ihre Götzenbilder vernichten, auch alle ihre Gußbilder sollt ihr vernichten und alle ihre Höhen verwüsten, und sollt das Land in Besitz nehmen und darin wohnen; denn ich habe euch das Land verliehen, daß ihr es besitzen sollt.---- Würdet ihr aber die Bewohner des Landes nicht vor euch austreiben, so werden die, die ihr von ihnen übrig laßt, zu Dornen in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten werden und verden euch bedrängen in dem Lande,in dem ihr euren Wohnsitz habt, und so werde ich euch widerfahren lassen, was ich gedachte ihnen widerfahren zu lassen."

5. Mose 3, 5-6: ---- " lauter Städte, die mit hoher Mauer, mit Toren und Riegeln befestigt waren,- außerdem noch zahllose offene Landstädte. Wir vollstreckten an ihnen in gleicher Weise, wie bei Sichon, dem Könige zu Chesbon, den Bann, indem wir in jeglicher Stadt Männer, Weiber und Kinder austilgten, alles Vieh aber samt demRaub aus den Städten behielten wir für uns als Beute ."

5, Mose 7, 1-3: „Wenn dich Jahwe, dein Gott, in das Land, in das du hineinziehst, um es in Besitz zu nehmen, gebracht und viele Nationen, die Chittiter, Girgasiter, Amoriter, Kanaaniter, Perissiter, Chivviter und Jebusiter, sieben Nationen, die größer und mächtiger sind als du, vor dir ausgetrieben haben wird, und wenn Jahwe, dein Gott, sie dir preisgegeben und du sie besiegt haben wirst, so sollst Du den Bann an ihnen vollstrecken: du darfst ihnen nicht (Friedens-) Bedingungen auferlegen, noch Gnade gegen sie üben. Auch darfst du dich nicht mit ihnen verschwägern; weder darfst du deine Tochter einem ihrer Söhne zum Weibe geben, noch eine ihrer Töchter für deinen Sohn zum Weibe nehmen. "

5. Mose 7, 16: "Alle die Völker aber, die Jahwe,dein Gott, dir preisgibt, sollst du vertilgen, ohne mitleidig auf sie zu blicken, und ihre Götter sollst du nicht verehren; denn das wäre für dich ein Fallstrick."

5, Mose 7, 21-24: "Entsetze dich nicht vor ihnen, denn Jahwe, dein Gott, ist in deiner Mitte, als ein großer und furchtbarer Gott.- Jahwe, dein Gott, wird sie dir preisgeben und in große Verwirrung versetzen, bis sie vernichtet sind, Und er wird ihre Könige in deine Gewalt geben, daß du ihren Namen unter dem Himmel austilgest; niemand wird vor dir standhalten, bis du sie vernichtet hast."

5, Mose 11, 23-24: "So wird Jahwe alle diese Völker vor euch treiben , und ihr werdet dann Völker beerben, die größer und stärker sind als ihr. Jede Stätte, welche eure Fußsohle betritt, soll euch zufallen; von der Steppe (bis zum) Libanon, von (dem großen) Strome, dem Euphratstrom, an bis an das westliche Meer soll sich euer Gebiet erstrekken. Niemand wird gegen euch standhalten; Schrecken und Furcht von euch wird Jahwe, euer Gott, über das ganze Land kommen lassen, das ihr betretet, wie er euch verheißen hat."

Diese Thorastellen bilden, als "Gebot Jahwe's", den ideologischen Hintergrund für die extrem imperialistisch-zionistische Bewegung, wie jener Leute des Brith Neemanej Malkuth Jisrael, "Verbandes des Getreuen des Reiches Israel“ deren treibende Kraft der alte Terrorist der "Stern"-Bande, Dr. Israel Scheib, ist. Diese Gruppe, deren Organ die Zeitschrift „Sulan“ und deren Dichter Uri Zwi Greenberg ist, stellt sich auf den Boden der "Religion der Väter." Für sie ist der "Gott der Väter", Jahwe, vor allem der Adonai Zebaoth, der "Herr der Heerscharen", der Maschinenpistolen und Panzer, der sie im November 1956 wieder an den Sinai geführt hat. Sie will außer Palästina auch Syrien, Transjordanien und das Land bis zum Euphrat für Israel mit Waff engealt erobern und das Imperium Davids und Salomons vergrößtert wieder herstellen.

Die Bewegung ist nicht nur aggressiv araberfeindlich, sondern auch europafeindlich, das Dr. Scheib verflucht wie die christlichen Pilger auf dem Zionsberg: "Das ist Europa, das uns angespien hat und das verdient, daß wir es ausspeien- gründlichst, denn in unseren Seelen sizt es":- der Liberalismus, die Demokratie, das Christentum,- den ganzen "Kram", mit dem man die europäischen VöIker auf den Weg des Niederganges gebracht hat.

[ S. 6]

Diese fanatisch-panjüdische Gruppe, deren Ideal der terroristische Kriegerstaat ist, gehört der extrem nationalistischen Cheruth (Herut) "Freiheitspartei" an, die anti-Histradruth, anti-britisch, anti-sowjetisch ist, und einen sehr starken Stimmen- und Abgeordnetenzuwachs in der Knesseth aufweisen kann,

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11. daß die Jüdische Moral sich zu einer reinen Binnenmoral entwickelt hat und in den Außenbeziehungen des Jüdischen Gemeinwesens angreifender Haß, Raub und Mord als „nicht sündhaft“ angesehen werden55;

12. daß Juden selbst den gegen sie gerichteten Haß unter den Völkern als etwas Natürliches nämlich als Reaktion der Völker auf ihre „Auserwähltheit“ - begreifen56;

13. daß die zu 1) bis 12) thematisierten Einstellungen „der Juden“ die bis zu Haßgefühlen gesteigerten Abwehrhaltungen bei den Wirtsvölkern hinreichend erklären und ihr Fehlen - ähnlich wie das Fehlen der Fähigkeit, Schmerz zu empfinden, den  menschlichen Organismus gefährdet - eine akute Gefährdung des Volksorganismus darstellt;

14. daß dieses heilsgeschichtliche Gedankengebäude gegen die Intentionen von Theodor Herzel, des Gründers der Zionistischen Bewegung, schließlich auch von den Zionisten als Grundlage des im Jahre 1948 ausgerufenen Staates Israel als Gründungsmythos angenommen worden ist;

15. daß die Knesset 1985 mit überwältigender Mehrheit ein Verfassungsgesetz verabschiedete (das ist ein Gesetz, das gegenüber den Bestimmungen anderer Gesetze Vorrang hat und nicht aufgehoben werden kann, es sei denn durch ein spezielles Verfahren), das es keiner Partei erlaubt, an den Wahlen zur Knesset teilzunehmen, deren Programm öffentlich dem Prinzip „eines jüdischen Staates“widerspricht oder beabsichtigt, es mit demokratischen Mitteln zu verändern;

16. daß die jüdische Jugend, im besonderen die Jugend orthodox-jüdischer Eltern, auch heute, nach Errichtung des Staates Israel, wie vordem und zu allen Zeiten, nach der Thora, dem Talmud und dem Auszug aus dem Talmud und den Erklärungen zu ihm, dem Schulchan Aruch, geschult wird;

17. daß im Staate Israel die "Bibel", d.i. das Alte Testament, enthaltend die Thora (Pentateuch), die Propheten (Nebi'im) und die Schriften (Kethubim), Hauptunterrichtsgegenstand in allen Grundschulen, als der religiöse, literarische und kulturelle Hintergrund der jüdischen Renaissance ist.

18. daß in den Oberschulen dieses "Alte Testament" Gegenstand einer schriftlichen und mündlichen Abschlußprüfung für alle Schüler ist;

19. daß die Abiturienten der Abteilung für Künste und Sprachen einer besonderen Prüfung in Literatur und Geschichte des Talmud unterzogen werden;

20. daß das Werturteil:

„Die orthodox-jüdische Tradition und ihre Gültigkeit in- und außerhalb des Volksstaates Israel wird von dem orthodoxen Weltjudentum unverändert aufrecht erhalten.“

durch zeitgeschichtlich belegbares Tatsachenmaterial gut begründet erscheint.

21. daß der jüdisch-liberale Philosophie-Professor und Talmudkenner Cohen am 5.April 1888 als Sachverständiger vor der Strafkammer in Marburg beschwor: "Die im Talmud enthaltenen Vorschriften des Glaubens und der Sitte sind für den Juden bindend, sie gelten als Gesetz."

22. daß der mosaische Jahwismus die Schöpfung einer theokratischen Führung der israelitischen Völkerwanderung ist, die nicht ohne Widerstand altgläubiger Volkselemente an die Macht gelangte. Seine Aufgabe war die straffe

55 vgl. dazu Weber, Max, „Die Entstehung des jüdischen Pariavolkes“, in „Das antike Judentum“ Band 3 der Abhandlungen zur Wirtschaftsethik der Weltreligionen“, UTB-Ausgabe „Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie III“, Mohr-Siebeck, 1988, daselbst insb. der Abschnitt: „Die Entwicklung der rituellen Absonderung und der Dualismus der Innen- und Außenmoral“ S. 351 ff. ; Funkenstein, Amos, „Jüdische Geschichte und ihre Deutungen“, Jüdischer Verlag, Frankfurt/M. 1995, S. 250:“Maimonides ... besteht auf der Pflicht, alle wirklichen Heiden, die sich weigern, sich den sieben noachitischen Geboten zu unterwerfen, zu töten.“

56 Funkenstein, Amos, „Jüdische Geschichte und ihre Deutungen“,Jüdischer VerlagFrankfurt/Main 1995, S. 229; Kasher, Menachem M.; Hatekufa hagdola, Jerusalem 1969; Jesaja 60.15

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Zusammenfassung der Hirtennomadenstämme in einem Kultverband, als dynamisch-ideologisches Moment für die fanatische Kraftentfaltung einer Expansion, deren Ziel die Eroberung fremden Landes und die Unterwerfung, Ausraubung und Ausrottung fremder Völker war;

23. daß die Ideologie von einem Bündnis dieses “einzigen wahren Gottes“ mit dem von ihm auserwählten Volk Israel und von einer Herrschaft dieses auserwählten Volkes über alle Völker und Länder und ihre Religionen auch weiter den Tenor der prophetischen Religion, von Josua an gerechnet, bildet;

24. daß nirgends, weder in der Deklaration von Tel Aviv vom Mai 1948, noch in der Präambel des Verfassungsentwurfes vom Januar 1949, Vorbehalte gegenüber der historischen Ideologie der Tora und der Propheten gemacht worden sind, sondern im Gegenteil dem "Gott unserer Väter" gedankt wird für die "Erhaltung des geistigen Erbgutes''.

25. daß es die Kontinuität jener Ideologie der Tora, der Propheten, der "Schriften", über Mischna, Talmud und Schulchan-Aruch ist, die das Judentum der Diaspora stets in zwangsläufigen Konflikt mit seinen Wirtsvölkern brachte;

26. daß grundsätzlich gesagt werden könne, daß alle anti-jüdische Reaktion der Wirtsvölker, geistiger, kulturpolitischer oder wirtschaftlicher Art, stets ihre Ursache in jener Überheblichkeit der jüdischen Ideologie haben, ein von Gott angeblich auserwähltes Volk zu sein, ein Volk, das sich streng gegen die Gojim, die nichtjüdischen Wirtsvölker, absonderte und abschloß und ihnen gegenüber jene talmudisch-kasuistische Doppelmoral betätigte, die von jeher Entrüstung und Abwehr dieser Wirtsvölker hervorrief;

27. daß der Antijudaismus also keine primäre, sondern eine sekundäre Erscheinung ist, eine Folgeerscheinung, als Reaktion auf einen Glauben, der das Judentum außerhalb der nichtjüdischen Völker und über sie stellt, mit der ideologischen Fiktion, daß diese anderen Völker dazu da sind, von den Juden als auserwähltes Volk beherrschst und ausgebeutet zu werden;

28. daß der Antijudaismus eine Äußerung des Selbsterhaltungswillens eines Volkes ist, der sich zu explosiven Selbsthilfehandlungen gewalttätiger Art steigern kann, wenn auch die ihm entsprechende geistige Strömung und politische Abwehr unterdrückt wird;

29. daß das Judentum selber mit allen Mitteln bemüht ist, eine Klarstellung des Wesens des Antijudaismus als einer geistig-seelischen Abwehr- und Notwehrreaktion der nichtjüdischen Wirtsvölker gegen eine feindselige Weltanschauung zu verhindern;

30. daß man jüdischerseits bis heute planmäßig die Fiktion von dem unschuldigen, immer verfolgten und unterdrückten "Volk Gottes" aufrecht erhält;

31. daß jüdischerseits der "Antisemitismus" bestenfalls als ein rätselhaftes Phänomen behauptet werde, das durch das "Anderssein" des Judentums bedingt sei, ohne auf das Wesen dieses „Andersseins“ zu reflektieren ;

32. daß an unzähligen Beispielen im Talmud gezeigt werden könne, daß die Juden dazu angehalten werden, gebotene oder erlaubte, den Gojim aber als „anstößig“ erscheinende Verhaltensweisen heuchlerisch zu tarnen, wenn anders die Gefahr bestünde, daß ein schlechtes Licht auf Jahwe fiele;

33. daß die These, „menschheitsfreundliche“ Tora-Stellen seien lediglich zur Verschleierung der menschheitsfeindlichen Grundtendenz der Tora in die Überlieferung aufgenommen worden, mit anerkannten hermeneutischen Verfahren nicht zu widerlegen sei.

Judenführer darunter die einflußreichsten haben im 20. Jahrhundert wiederholt ihre Überzeugung geäußert, daß die Judenheit zur Kriegsführung in der Lage ist.57

57 vgl. dazu auch die Protokolle der Weisen von Zion, VII. Sitzung (hier zitiert nach „Die Zionistischen Protokolle Das Programm der internationalen Geheimregierung Aus dem Englischen übersetzt nach dem im Britischen Museum befindlichen Original Mit einem Vor- und Nachwort von Theodor Fritsch Vierzehnte Auflage 76. bis 85. Tausend 1933 Hammer-Verlag, Leipzig, Seite 26 ):

In ganz Europa, und mittels der Beziehungen mit Europa auch in anderen Erdteilen müssen wir Gärungen, Zwiespälte und Feindseligkeiten schaffen. Damit gewinnen wir einen doppelten Vorteil. Zuerst halten wir alle Länder in Schach, denn sie wissen wohl, daß wir die Macht haben, wenn immer wir Unordnung hervorrufen oder die Ordnung wiederherstellen wollen. Alle diese Länder sind gewöhnt, in uns eine unausweichliche Zwangsmacht zu sehen. Zweitens werden wir durch unsere Intrigen auf alle Fäden einwirken, die wir in den Kabinetten aller Staaten gesponnen haben durch die Politik, durch wirtschaftliche Verträge oder Schuldverschreibungen. Um dabei Erfolg zu haben, müssen wir große Schlauheit und Scharfsinn anwenden bei den Unterhandlungen und Verträgen. Im Hinblick auf die sog. "offizielle Sprache" jedoch werden wir die Maske der Ehrbarkeit und Willfährigkeit annehmen. Auf diese Weise werden uns die Völker und Regierungen der Gojim auch weiterhin als Wohltäter und Retter der menschlichen Rasse ansehen, da wir ihnen gelehrt haben, nur die Außenseite dessen zu betrachten, was wir ihnen zur Kenntnisnahme darreichen. Wir müssen in der Lage sein, jedem Widerstand durch Kriege mit den Nachbarn des Landes, das es wagt, uns zu trotzen, zu begegnen. Wenn diese Nachbarn es jedoch auch wagen sollten, gegen uns zusammenzustehen, dann müssen wir ihnen durch einen Weltkrieg Widerstand bieten. Die Hauptvoraussetzung für den Erfolg in der Politik ist die Geheimhaltung ihrer Unternehmungen: das Wort des Diplomaten sollte nicht mit seinen Handlungen übereinstimmen. Wir müssen die Regierungen der Gojim zwingen, in der Richtung vorzugehen, die unseren weitgefaßten Plan begünstigt, der sich schon der gewünschten Vollendung nähert und den wir als die öffentliche Meinung darstellen, die wir insgeheim durch die sogenannte "achte Großmacht", die Presse, erzeugt haben. Mit wenigen Ausnahmen, die unberücksichtigt bleiben können, ist die Presse schon ganz in unseren Händen. Mit einem Wort, um unser System, die Regierungen der Gojim in Europa in Schach halten, zusammenfassen: wir werden einer von ihnen unsere Stärke durch Schreckensunternehmungen zeigen, und wenn wir die Möglichkeit einer allgemeinen Erhebung gegen uns zugeben, werden wir allen mit den Kanonen Chinas oder Japans antworten.

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Am 9. November 1932 also noch vor der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler - verkündete der Präsident der Jüdischen Weltliga gegen den Antisemitismus, Bernat Lacache, in der Jüdischen Zeitschrift „Le Droit de vivre“, Paris58:

Deutschland ist unser Feind Nr. 1. Es ist unsere Absicht, diesem Land ohne Gnade den Krieg zu erklären“

Das Deutsche Reich ist entsprechende dieser Ankündigung - knapp zwei Monate nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialistische Bewegung vom Weltjudentum mit Krieg überzogen worden.

Am 24. März 1933 erklärte die tonangebende Jüdische Weltorganisation dem Deutschen Reich den „heiligen Krieg“. Die entsprechende Proklamation erschien in großer Aufmachung auf Seite 1 der größten Britischen Tageszeitung, des „Daily Express“, Ausgabe vom 24. März 1933. Diese hatte im wesentlichen den folgenden Inhalt:

“Ganz Israel vereint sich im Zorn gegen den Angriff der Nazis auf die Judenheit in Deutschland. Adolf Hitler, durch einen Appell an den elementarischen Patriotismus an die Macht gelangt, macht Geschichte von einer Art, mit der er am wenigsten gerechnet hat. Im Glauben, die Deutsche Nation im Rassebewußtsein zu einen, hat er das ganze Jüdische Volk zu einer nationalen Wiedergeburt erweckt.

Das Erscheinen des Hakenkreuzes als Symbol eines neuen Deutschland hat den Löwen von Juda, das alte Schlachtsymbol des Jüdischen Trotzes, hervorgerufen.

Vierzehn Millionen Juden, über alle Welt verstreut, sind aufgestanden wie ein Mann, um dem Deutschen Verfolger ihrer Glaubensgenossen den Krieg zu erklären.

Meinungsverschiedenheiten und Gegensätze sind in dem einen Ziel untergegangen den

 

58 Le Droit de vivre, Paris 9.11.32

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600.000 Juden in Deutschland, die von den Hitleristen terrorisiert werden, beizustehen und das Faschistische Deutschland zu zwingen, seinen Feldzug der Gewalt und der Unterdrückung gegen die Jüdische Minderheit zu beenden.

Die Weltjudenheit hat sich entschlossen, angesichtz…Züf’cÒJs_Üd‡*SÎæ)h3|êx ýÎ[1xÃúyÑm ųíÇΪ\¡P<9ÛëÐP繆%;›é¥vær!V¼¾=‚VÛøF\±tzx¬¥Ðõ´šë–dN Ù)œ‡í&é"—í…Ì>­‹+šRþ~‘–h‹2”ÒÍ>ñÆ=ý÷GÖ𨯡»z±C@`ÈÕì@‚]JgšÂy°üåWQÓBý’î°ö5„…NyüÚ´šëžQ[á`SD¢×X·0 $?)ƒõ2¸¦‹s‘Ôt|1ãÙ:t²•”ZŠ›AxTÈp,©«¤ÔÐ`Õ^mÝ!"ìßí»jG]熞(–úá#ì–ŸTP’hØ%\€Lc‘“ÜúŠë€Îñ;¦·9Äp,Ç¥Ã7¹ÆE'½‘Â’Ì 1ýƒiIVÛøt\±Fzx¬¥Ðõ´šë–dNche Handelsherr verläßt seinen Geschäftssitz, der Bankier sein Vorstandszimmer, der Ladenbesitzer seinen Laden und der Bettler seine armselige Hütte, um zusammenzuströmen zu dem, was zum Heiligen Krieg zur Niederwerfung der Hitleristischen Feinde der Juden geworden ist.

Pläne für einen konzertierten Jüdischen Vergeltungsschlag gegen Hitlerdeutschland reifen in Europa und in Amerika heran.

In London, New York, Paris und Warschau vereinigen sich zu einem Handelskrieg gegen Deutschland. Überall in der Jüdischen Geschäftswelt werden Entschließungen gefaßt, die Handelbeziehungen mit Deutschland abzubrechen.

Eine große Zahl von Geschäftsleuten in London haben beschlossen, keine Deutschen Waren mehr zu kaufen, auch wenn das für sie zu schweren Verlusten führt. Ähnliche Aktionen werden in den Vereinigten Staaten durchgeführt. Massenversammlungen in New York und in anderen Amerikanischen Städten, an denen Hunderttausende empörter Juden teilnahmen, haben einen Totalboykott Deutscher Waren gefordert. In Polen ist das Handelsembargo gegen Deutschland bereits in kraft. In Frankreich ist der vorgeschlagene Bann gegen Importe aus Deutschland in Jüdischen Kreisen weitgehend vorbereitet.

Ein konzertierter Weltboykott seitens Jüdischer Käufer wird wahrscheinlich dem Deutschen Exporthandel schweren Schaden zufügen. Jüdische Kaufleute in aller Welt sind Großabnehmer Deutscher Industrieerzeugnisse ....

Deutschland ist ein schwergewichtiger Kreditnehmer auf den internationalen Finanzmärkten, wo der Jüdische Einfluß beträchtlich ist. Anhaltender Antisemitismus in Deutschland wird wahrscheinlich einen heftigen Rückstoß mit sich bringen. Von der Seite Jüdischer Finanziers ist ein Schachzug getan, um Druck auszuüben, damit anti-jüdische Aktionen aufhören.

.....

In ganz Amerika ist die gesamte Judenheit zu einer noch nie dagewesenen hitzigen Empörung gegen Deutschland erweckt worden. Ein rabbinischer Erlaß hat den kommenden Montag zu einem Tag des Fastens und des Gebets gegen die Hitler- Kampagne erklärt. ....

Neben einer Monsterversammlung im Madison Square Garden werden in 300 Amerikanischen Städten Versammlungen abgehalten werden...

Das alte und wiedervereinigte Volk von Israel erhebt sich ausgerüstet mit neuen modernen Waffen, um diese jahrtausende alte Schlacht mit seinen Verfolgern zu schlagen.

Das waren keine hohlen Worte.

Im August 1933 tagte in Den Haag die in der Kriegserklärung angekündigte Jüdische Boykottkonferenz unter der Leitung von Samuel Untermeyer. Bei seiner Rückkehr in die USA bezeichnete er über den Rundfunksender WABC, den Krieg „auf den sich die Judenheit

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eingelassen habe“ als „heiligen Krieg für die Menschheit“. Im weiteren Verlauf seiner Rede führte er aus: :

„Es ist ein Krieg der unermüdlich geführt werden muß .... Als unser Schiff heute an der Bucht herauffuhr, an unserer stolzen Freiheitsstatue vorbei, verrichtete ich ein Gebet der Dankbarkeit und Danksagung, daß dieses schöne Land der Freiheit dem Fluch entkam, der sich auf das ritterliche Deutschland legte, das dadurch von einer Kulturnation in eine wahrhafte Hölle von grausamen wilden Bestien verwandelt wurde ....

Ich habe viele dieser mit Schrecken erfüllten Flüchtlinge getroffen .... und ich möchte ihnen sagen, daß, was durch die starre Zensur und Lügenpropaganda durchgedrungen ist, .. nur ein Bruchteil der Geschichte von teuflischer Folter, Grausamkeit und Verfolgung, oder den Schrecken erzählt, in denen sie leben, die Tag für Tag diesen Männern, Frauen und KIndern zugefügt werden und schlimmer als der Tod sind. ...

Sie haben die Weltmeinung mißachtet und bestehen darauf, sie zu mißachten und herauszufordern. Wir Juden sind die Aristokraten der Welt .... Wir schlagen vor und organisieren die Weltmeinung, sich in der einzigen Weise zu äußern, die Deutschland versteht. .... Jude oder Nichtjude gleichermaßen, der nicht bereits an diesem heiligen Krieg teilnimmt, und sich noch nicht entschieden hat, sollte es jetzt und hier tun.“59

Laut Berichten der Wiener jüdischen Wochenschrift „Die Wahrheit“ vom 23. und 30. November und 7. Dezember 1934 tagte am 26. November 1934 in London unter dem Vorsitz des amerikanischen Rechtsanwaltes und Präsidenten der Anti-Nazi League Samuel Untermeyer die „Internationale Unparteiische Konferenz zur Organisierung und Intensivierung des Boykotts deutscher Waren und Dienste in der ganzen Welt.“ Untermeyer erklärte dabei ganz offen, daß es sich um einen „friedlichen Krieg, einen Wirtschaftskrieg“ handle.

Wie dieser neue Weltkrieg ohne Waffen gedacht ist, teilte die in Paris erscheinende amerikanische Zeitung „New York Herald“ vom 27. November 1934 mit:

„Der Zweck der Organisation, der in der Entschließung festgelegt ist, besteht darin, einen Wirtschaftsboykott gegen Deutschland in jedem Lande herbeizuführen, bis das Hitler-Regime aus der Macht getrieben ist, oder bis es die Rechte und das Eigentum der organisierten Arbeit (Gewerkschaften) wiederhergestellt hat

Daß die Organisierung eines Wirtschaftskrieges gegen eine Nation mit dem Ziel, die legitime Regierung des angegriffenen Landes zu stürzen, nach der Haager Landkriegsordnung zur militärischen Gegenwehr berechtigt, verschwieg Untermeyer. Aber wie sollte auch das Deutsche Reich gegen die Weltjudenheit mit militärischen Mitteln vorgehen?

Triumphierend haben die Jüdischen Organisationen auf die verzweifelte Lage des Deutschen Reiches hingewiesen und Siegeszuversicht gezeigt.

Am 9. Mai 1942 führte Chaim Weizmann, damals der Präsident der Jewish Agency, der Israelischen Schattenregierung, und spätere 1. Präsident Israels, in seiner Rede vor der Außerordentlichen Zionistenkonferenz im Biltmore Hotel in New York City aus:

„Wir leugnen es nicht und haben keine Furcht, die Wahrheit zu bekennen, daß dieser Krieg unser Krieg ist und zur Befreiung des Judentums geführt wird. ... Stärker als alle Fronten zusammen ist unsere Front, die Front des Judentums. Wir geben diesem Krieg nicht nur

59 New York Times vom 07.08.33 - http://www.sweetliberty.org/issues/israel/untermeyer.htm

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unsere ganze finanzielle Unterstützung, auf der die gesamte Kriegsproduktion beruht, wir stellen diesem Krieg nicht nur unsere propagandistische Macht zur Verfügung, die die moralische Triebkraft zur Aufrechterhaltung dieses Krieges ist. Die Sicherung des Sieges baut sich hauptsächlich auf der Schwächung der gegnerischen Kräfte, auf der Zerschlagung in ihrem eigenen Land im Innern ihrer Festung des Widerstandes auf. Tausende in Europa lebende Juden sind der Hauptfaktor bei der Vernichtung unseres Feindes. Dort ist unsere Front eine Tatsache und die wertvollste Hilfe für den Sieg.“(New York Times v. 10, 11.und 12.05.42)

Mit diesem Bekenntnis eines der einflußreichsten Juden des 20. Jahrhunderts stimmen Beobachtungen gut überein, die der Deutsche Philosoph Johann Gottlieb Fichte zu seiner Zeit (1793) gemacht hat. Er schrieb60:

Fast durch alle Länder von Europa verbreitet sich ein mächtiger, feindselig gesinnter Staat, der mit allen übrigen im beständigen Kriege steht, und der in manchen fürchterlich schwer auf die Bürger drückt; es ist das Judenthum. [a.a.O. S. 149]

Die Gefährlichkeit sieht er nicht darin, daß die Juden einen Staat im Staate bilden. Es sei der Umstand, daß dieser Staat auf den Haß gegen alle Völker gegründet sei, der ihn gefährlich mache.

Fichte kritisiert das Gefasel von Toleranz, nennt es reden von "zuckersüssen Worten von Toleranz und Menschenrechten und Bürgerrechten"[S. 149-150].

An dieser Stelle erinnert er seine Gegner daran, daß sie in anderem Zusammenhang stets die Gefahr eines Staats im Staate beschwören, um dann zum Schlag gegen die Emanzipationsbestrebungen auszuholen:

"daß die Juden, welche ohne euch Bürger eines Staates sind, der fester und gewaltiger ist als die eurigen alle, wenn ihr ihnen auch noch das Bürgerrecht in euren Staaten gebt, eure übrigen Bürger völlig unter die Füße treten werden.“ [S. 150]

Fichte hatte unausgesprochen die Frage gestellt, wie mit den Juden zu verfahren sei. Er beantwortet diese in einer Fußnote (21) wie folgt:

Derjenige Jude, der über die festen, man möchte sagen, unübersteiglichen Verschanzungen, die vor ihm liegen, zur allgemeinen Gerechtigkeits-, Menschen- und Wahrheitsliebe hindurchdringt, ist ein Held und ein Heiliger. Ich weiss, nicht, ob es deren gab oder giebt. Ich will es glauben, sobald ich sie sehe. Nur verkaufe man mir nicht schönen Schein für Realität! - Möchten doch immer die Juden nicht an Jesum Christum, möchten sie doch sogar an keinen Gott glauben, wenn sie nur nicht an zwei verschiedene Sittengesetze und an einen menschenfeindlichen Gott glaubten. - Menschenrechte müssen sie haben, ob sie gleich uns dieselben nicht zugestehen; denn sie sind Menschen, und ihre Ungerechtigkeit berechtigt uns nicht, ihnen gleich zu werden. Zwinge keinen Juden wider seinen Willen, und leide nicht, dass es geschehe, wo du der nächste bist, der es hindern kann; das bist du ihm schlechterdings schuldig. Wenn du gestern gegessen hast und hungerst wieder, und hast nur auf heute Brot, so gieb es dem Juden, der neben dir hungert, wenn er gestern nicht gegessen hat, und du thust sehr wohl daran. - Aber ihnen Bürgerrechte zu geben, dazu sehe ich wenigstens kein Mittel, als das, in einer Nacht ihnen allen die Köpfe abzuschneiden und andere aufzusetzen, in denen auch nicht eine jüdische Idee sey. Um uns vor ihnen zu schützen, dazu sehe ich wieder kein anderes Mittel, als ihnen ihr gelobtes Land zu erobern, und sie alle dahin zu schicken. ....Ich will nicht etwa sagen, dass man die Juden um ihres Glaubens willen verfolgen solle, sondern dass man überhaupt niemand deswegen verfolgen solle. Ich

60 Fichte-W Bd. 6

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weiss, dass man vor verschiedenen gelehrten Tribunalen eher die ganze Sittlichkeit und ihr heiligstes Product, die Religion, angreifen darf, als die jüdische Nation. .... Was ich sagte, halte ich für wahr; ich sagte es so, weil ich das für nöthig hielt: ich setze hinzu, dass mir das Verfahren vieler neuerer Schriftsteller in Rücksicht der Juden sehr folgewidrig scheint, und dass ich ein Recht zu haben glaube, zu sagen, was und wie ich es denke. Wem das Gesagte nicht gefällt, der schimpfe nicht, verleumde nicht, empfinde nicht, sondern widerlege obige Thatsachen [vgl. Fichte-W Bd. 6, S. 150]

Ist da jemand, der behaupten könnte, daß sich seitdem das Verhältnis zu den Juden gebessert habe, die von Fichte benannten Gefahren geringer geworden seien?

Sie sind größer geworden; nicht nur weil die Mittel, die Völker zu zerstören, sich in den Händen der Juden seitdem vervielfacht haben. Weitaus beunruhigender ist der Verfall der geistigen Abwehrkräfte gegen den Judaismus.

Henry Ford, der Autokönig, hat in seiner Studie „Der Internationale Jude“ diesen Jüdischen Meta-Staat treffend beschrieben61:

Das Judentum ist die straffest organisierte Macht der Welt, straffer noch als das britische Weltreich. Es bildet einen Staat, dessen Bürger ihm unwandelbar treu ergeben sind, wo sie auch leben mögen, ob reich, ob arm.

Diesen Staat in allen übrigen Staaten nennt man in Deutschland „Alljuda“.

Die Machtmittel dieses alljüdischen Staates sind Kapitalismus und Presse oder Geld und Propaganda.

Alljuda als einziger unter allen Staaten hat eine Weltwirtschaft aufgerichtet, alle übrigen können und wollen auch nur eine nationale Herrschaft ausüben.

Die Hauptleistung Alljudas ist Journalistik. Die technischen, wissenschaftlichen und literarischen Leistungen des modernen Judentums sind durchaus journalistischer Natur. Sie beruhen auf der staunenswerten jüdischen Fertigkeit, die Ideen anderer in sich aufzunehmen. Kapital und Journalismus vereinigen sich in der Presse, die so zum Mittel für jüdische Herrschaft geworden ist.

Die Verwaltung dieses alljüdischen Staates ist staunenswert organisiert. Paris war ihr erster Sitz, ist aber jetzt an dritte Stelle gerückt. Vor dem Kriege war London ihre erste, Neuyork ihre zweite Hauptstadt. Es ist abzuwarten, ob Neuyork London überflügeln wird die Strömung geht nach Amerika. [43/44]

Da Alljuda nicht imstande ist, eine stehende Land- und Seewehr zu halten, haben andere Staaten dafür zu sorgen. Seine Flotte ist die britische; diese sichert die jüdische Weltwirtschaft, soweit sie vom Seeverkehr abhängt, vor jedem Eingriff. Umgekehrt gewährleistet Alljuda Britannien seine ungestörte politische und territoriale Herrschaft. Alljuda hat Palästina unter das britische Zepter gebracht. Wo nur eine alljüdische Landmacht war gleichgültig in welcher Uniform sie stecken mochte arbeitete sie Hand in Hand mit der britischen Seemacht.

Alljuda überläßt die Verwaltung der verschiedenen Länder und Erdteile gern einheimischen Regierungen; es fordert nur die Kontrolle über diese Regierungen. Das Judentum hat nicht das Geringste gegen eine dauernde nationale Gliederung der jüdischen Welt. Sie selbst, die Juden, werden niemals in einer anderen Nation aufgehen. Sie sind ein Volk für sich, waren es immer und werden es immer sein.

61 Henry Ford, Der internationale Jude Dreiunddreißigste Auflage / 117. bis 118. Tausend Hammer-Verlag / Leipzig / 1937 Seite 43 45

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Nur dann gerät Alljuda mit einem anderen Volk in Streit, wenn dieses es ihm unmöglich macht, die Erträge der Arbeit und die Finanzen des Landes unter seinen Einfluß zu bringen. Es kann Krieg, es kann auch Frieden machen; in hartnäckigen Fällen läßt es die Anarchie los; dann kann es auch die Ordnung wiederherstellen. Es lenkt die Nerven und Sehnen der Menschheit so, wie es am besten die alljüdischen Pläne fördert. Da Alljuda die Nachrichtenquellen der Welt unter sich hat, kann es die Meinung der Menschen immer für sein nächstes Vorhaben vorbereiten. Die größte Gefahr liegt in der Art, wie Nachrichten gemacht werden und wie die Stimmung ganzer Völker für einen bestimmten Zweck geformt wird. Kommt man aber dem mächtigen Judentum auf die Spur und weist auf seine Hand im Spiele, dann ertönt ein sofortiges Geschrei über [44] „Hetze“, und aus der ganzen Weltpresse hallt es wider. Die wahre Ursache einer Verfolgung nämlich die Unterdrückung der Völker durch die Geldmachenschaften der Juden dringt nie an die Öffentlichkeit. Alljuda hat seine Vizeregierungen in London und Neuyork. Nachdem es seine Rache an Deutschland ausgelassen hat, macht es sich daran, andere Nationen zu unterjochen. Britannien hat es schon. In Rußland kämpft es darum, aber die Aussichten sind ungünstig. Die Vereinigten Staaten mit ihrer gutartigen Duldsamkeit gegen alle Rassen bieten ein vielversprechendes Versuchsfeld. Die Bühne der Handlungen ändert sich, der Jude aber bleibt sich durch die Jahrhunderte gleich. [45]

Die geschichtsgestaltenden Völker Europas sind religionslos geworden. Religion hat für sie keine Bedeutung mehr. Deshalb sind sie auch nicht mehr in der Lage, die Jüdische Kultgenossenschaft als eine religiöse Erscheinung wahr und ernst zu nehmen. Gedankenlos nehmen wir säkularisierte Christen die Juden arglos in unser Menschenbild auf . Wir verfallen so dem Irrtum, daß auch für die Juden deren heilige Schriften mit den darin gegebenen Mord- und Bemächtigungsbefehlen in der Gegenwart keine Bedeutung mehr haben. Der Jude ist uns gleichsam Bruder im Geiste des Atheismus. Beladen mit Schuldgefühlen sind wir blind für das Messer, das er hält., um es uns in den Rücken zu stoßen, wenn wir ihn an unsere Brust drücken.

Bei den Juden ist der Verlauf entgegengesetzt: Ihnen ist die Religion das Band, das sie in der Zerstreutheit seit Jahrtausenden zusammenhält als eine sich gleichbleibende Kultgenossenschaft. Die Religion ist bis auf den heutigen Tag das Zentrum des Jude-Seins. Als Verhältnis von Gesetzesbefehl und Gehorsam ist der Mosaismus mehr äußerer Ritus als innere Andacht (geistige Zwiesprache). Dadurch ist diese Geistesgestalt besonders widerstandsfähig gegen Anfechtungen, die aus der allgemein-menschlichen Seele gegen Jahwes Despotie aufsteigen mögen. Hätten sich die Jüdischen Gemeinden dem Geist ihrer jeweiligen Wirtsvölker geöffnet, wäre ihr Zusammenhalt längst brüchig geworden. Der von der Kultur der Wirtsvölker ausgehende Erkenntnisdruck ist angesichts der Geistesschwäche des Judaismus gewaltig. Dieser erwehrt sich der Gefahr mit einer zum Fanatismus gesteigerten Buchstabengläubigkeit in den Reihen der orthodoxen Judenheit, deren Einfluß wieder in ständigem Wachstum begriffen ist.

Es ist eine tödliche Illusion zu glauben, daß der am 24. März 1933 dem Deutschen Reich erklärte Krieg am 8. Mai 1945 mit der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht sein Ende gefunden habe. Mit diesem Tage hat er erst richtig begonnen. Im Zentrum der talmudischen Kriegsführung steht seitdem die justizförmige Verfolgung der Deutschen, soweit diese von der Feindpropaganda nicht in Gutmenschen umgeschmolzen und damit ihrem Volke entfremdet sind. Den Auftakt bildete das Internationale Militärtribunal (IMT) mit dem Nürnberger Prozeß gegen Mitglieder der Reichsregierung. Die in Nürnberg erprobte Scheingerichtsbarkeit setzt sich fort in der „gegen rechts“ gerichteten politischen „Justiz“ der OMF-Gerichte.

Es wäre ein Fehler, die hier dargestellten Verhaltensweisen der Holocaust-Juristen als private Willkür zu kategorisieren. Als Individuen sind die Darsteller der fremdherrlichen Obrigkeit gänzlich ohne Interesse. Es ist das zu betrachten, was sie zum Ausdruck bringen: Dr. Meinerzhagen und Kollegen dürfen ein bißchen mitspielen in dem Drama der Unterdrückung und Vernichtung des Deutschen Volkes und des Deutschen Reiches. Man bedient sich ihrer als Komparsen, damit die Deutschen nicht merken, wer sie wirklich an der Gurgel packt.

47

Das Deutsche Volk ist noch - ein besiegtes Volk. Wo Besiegte sind, da sind auch Sieger. Hat man je davon gehört, daß sich der Sieger dem Willen des Besiegten unterwirft? Ist es nicht umgekehrt? Daß Kriege geführt werden, um den gegnerischen Willen zu brechen und dem besiegten Feind den eigenen aufzuzwingen?

Wenn der wirkliche Sieger hinter den zahlreichen im Vordergrund spielenden Siegern über das Deutsche Volk der Internationale Jude (Begriff von Henry Ford) ist, wird er sich vor ein Deutsches Gericht stellen lassen zur Klärung der Frage, ob der Holocaust seine weltweit wirkende Allzweckwaffe - Wahrheit ist oder nur eine Fiktion?

Die freiwillige Selbstentmachtung des Siegers mag bei Germanischen Völkern vorkommen, von Juden ist sie nicht zu erwarten. Sie sind das Dasein eines unerbittlichen Gottes, der ihnen befiehlt, zu seiner Verherrlichung alle Völker auszurauben, zu versklaven und erforderlichenfalls zu morden.62

Andererseits: Könnte die Hintergrundmacht als solche bestehen,

wenn der „Zentralrat der Juden in Deutschland“ offen verordnen würde, daß der Holocaust nicht bezweifelt werden dürfe?

wenn Paul Spiegel im Ukas-Verfahren63 diejenigen Personen bezeichnete, die wegen „volksverhetzender“ Äußerungen von den Bütteln der Fremdherrschaft ins Gefängnis zu werfen sind?

Es wäre eine Herrschaft, der kein Gehorsam geleistet würde, also eine Herrschaft ohne Macht64. Ein offenes Vorgehen dieser Art hätte mit Sicherheit im Deutschen Volk schon längst eine mächtige revisionistische Bewegung angefacht und einen Aufstand gegen die Judenherrschaft ausgelöst.

Um im Hintergrund bleiben zu können, mußte das Trugbild von der Bundesrepublik Deutschland als deutschem Nationalstaat errichtet werden. Nur der Schein, daß es Deutsche Gerichte sind, die mit § 130 III StGB Deutsches Recht anwenden, vermag der Judenherrschaft über das Deutsche Volk eine Wirkung zu verschaffen noch.

Warum sind die Judenschutz“gesetze“ seit der Einverleibung der DDR in die BRD und dem Zusammenbruch des Sowjetreiches ständig verschärft worden sowohl in ihrer Textierung als auch in ihrer Auslegung durch die OMF-„Gerichte“?

Weil am 3. Oktober 1990 ca. 16 Millionen Deutsche, die im Abwehrkampf gegen die Sowjetisierung ihre Identität als Deutsche bewahrt hatten, ihren „antisemitischen“ Impuls als Morgengabe in die OMF-BRD einbrachten. Die von den Juden dem Deutschen Volk verordnete Charakterwäsche hatte sich auf die Deutschen in Mitteldeutschland nur gebremst ausgewirkt. Wie ein Filter vorgeschaltet war die ungeschickte „antifaschistische“ Propaganda der Kommunisten, die im mitteldeutschen Teilvolk überwiegend Widerwillen erregte. Vermittels der Westorientierung der Bevölkerung in der DDR hatte das jüdisch geprägte Westfernsehen zwar Zutritt zu ihren Seelen; aber das medial verbreitete Seelengift erreichte das Zielgebiet nur in starker Verdünnung. Die plutokratiefeindliche Einstellung des Nationalsozialistischen Deutschlands wurde durch die antikapitalistische Propaganda der Kommunisten konserviert wenn nicht gar noch verstärkt. So war mit der „Wiedervereinigung“ die philosemitische65 Verblendung des Deutschen Volkes- die Machtbasis der Judenherrschaft in Deutschland - insgesamt plötzlich abgemildert.

62 vgl. dazu den von mir im Stehordner II als Anlage zum Schriftsatz vom 18.10.05 im Beliner Judaismus- Prozeß LG Berlin 522 1/03 vorgelegten Beweisantrag des Rechtsanwalts Horst Mahler, mit dem auf 465 Seiten die geistesgeschichtlichen Zeugnisse zusammengestellt sind, die dieses Urteil tragen.

63 Ukas= kaiserlicher Befehl, gebraucht in Bezug auf russische Verhältnisse unter der Zarenherrschaft

64 Macht ist die Bindung des wirklichen Willens der Untertanen an den Willen des Herrschers, so daß dieser seinen Willen auch gegen Widerstand durchsetzen kann. Die Herrschaftsformen unterscheiden sich durch die Art und Weise, in der Gehorsam gegenüber dem Herrscherwillen bewirkt ist. Schwindet der Gerhorsam, vergeht die Herrschaft.

65 Philosemitismus ist nichts anderes als maskierter Antisemitismus

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Nach 1992 (Zerfall der UdSSR) mußten Anstrengungen unternommen werden, die aus dem Sowjetreich ausgetretenen Nationen Osteuropas, deren Menschen von keinem Schuldkomplex angekränkelt sind und die sich eine starke antijüdische Einstellung bewahrt haben, in den Jüdischen Herrschaftsbereich, sprich in die Maastricht-EU, zu integrieren. Die Judenschutz“gesetzgebung“ mußte –notfalls durch Geheimdienstprovokationen - in der EU zum Thema werden, um die Übernahme des Ostmärkischen66 Verbotsgesetzes bzw. des bundesrepublikanischen Holocaustmaulkorbs (§ 130 StGB) als „harte“ Bedingung in die EU-Beitrittsverhandlungen einbringen zu können.

Immer und überall muß die Judenheit ihre Ziele auf talmudische Art und Weise anstreben, d.h. die Maßnahmen zur Sicherung der Judenherrschaft müssen als Ausfluß des eigenen Willens der Völker, als Äußerungen ihrer Staatlichkeit, erscheinen.

Infolge ihres Sieges über das Deutsche Volk gaben sich die Juden als organisierte Gesamtheit auf dem Boden des Deutschen Reiches einen exterritorialen Status. Diese untersteht nicht der Jurisdiktion der OMF-Gerichte. Bei den bestehenden Machtverhältnissen liegt z.B. ein Verbot Jüdischer Organisationen wegen Geheimbündelei und wegen der kultischen Pflege einer menschenverachtenden Religionslehre (Thora, Talmud und Schulchan Aruch)67 jenseits des Möglichen. Entsprechend ihrer Sichtweise steht das Deutsche Volk zu ihnen außerhalb jedes Rechtsverhältnisses. Es herrscht die Gewalt des Siegers, allerdings in talmudischer Art und Weise, d.h. die Gewaltherrschaft wird geschickt vorgegaukelt als Herrschaft des Rechts.

Nirgends tritt dieses als Recht maskierte Gewaltverhältnis klarer in Erscheinung als in der „tatbestandlichen Voraussetzung“ des Holocausts. Und in gewisser Weise kann das Deutsche Volk Dr. Meinerzhagen und seinen Kollegen dankbar dafür sein, daß sie sicherlich ungewollt mit ihrer überzogenen Hörigkeit gegenüber den Juden einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung der Rolle der Holocaust-Justiz geleistet haben.

Wir verlassen jetzt das Reich der Trugbilder und treten ein in die Wirklichkeit mit dem Willen, der Fremdherrschaft ein Ende zu setzen.

Das Deutsche Volk erhebt sich.

Wir gehen davon aus daß

1. für die Beurteilung der völkerrechtlichen Lage in Bezug auf die Besetzung des militärisch besiegten Deutschen Reiches durch die Truppen der Siegermächte USA, Sowjetunion und Großbritannien das „Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegesvom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107) Haager Landkriegsordnung, insbesondere dessen Artikel 43 und 45 als allgemein anerkannte Grundsätze des Völkerrechts maßgebend ist,

2. nach herrschender Völkerrechtslehre68 insbesondere im Hinblick auf Art. 43 HLKO die Eroberung eines Landes

- nicht der Erwerbung der Souveränität gleichsteht,

- nicht zur Annexion des besetzten Gebietes oder zur sonstigen souveränen Verfügung über es, etwa zur Schaffung neuer Staaten auf dem besetzten Gebiet, berechtigt,

66 Ostmark:= das als „Republik Österreich“ fehlbezeichnete Reichsgebiet

67 vgl. dazu den Judaismus-Beweisantrag Stehordner II S. 7 - - 45; 53 62; 85; 110; 138 149; 155 f.; 169 218; 288 293;;

68 vgl. Berber, Friedrich, Lehrbuch des Völkerrechts, Bd. II Kriegsvölkerrecht, C.H. Beck, 1969, S. 132 f.; 2 -Maßnahmen einer solchen Regierung, die weitergehen als die Befugnisse der Besatzungsmacht, widerrechtlich sind.

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- diese Akte vielmehr gegebenenfalls erst bei Friedensschluß vollzogen werden dürfen;

- die trotzdem durch die Besatzungsmacht erfolgte Annexion oder Staatenneubildung ein Völkerrechtsdelikt darstellt, das keine Rechtswirkung gegenüber dem rechtmäßigen Gebietsherrn hervorrufen kann;

- die Absetzung der Regierung des Feindstaates oder die Einsetzung einer neuen Regierung für das besetzte Gebiet die Befugnisse der Besatzungsmacht überschreitet

und

- eine Marionetten-Regierung nicht einmal als de-facto-Regierung anzusehen ist, sondern als ein Organ der Besatzungsmacht;

3. die Desorganisation des Deutschen Reiches, namentlich die Inhaftierung bzw. Ermordung der Mitglieder seiner Regierung, die Beseitigung des Reichstages, sämtlicher Reichsbehörden und Gerichte des Reiches, das Verbot der Staatspartei, der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), durch den Kontrollrat der Alliierten Mächte und die von diesem angeordnete Diskriminierung der Nationalsozialisten (Entnazifizierung genannt) gegen allgemein anerkannte Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere gegen das Interventionsverbot des Art. 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) verstieß;

4. das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk von den westlichen Siegermächten unter Verletzung allgemein anerkannter Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere unter Mißachtung von Art. 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO), aufgezwungen worden ist;

5. das Grundgesetz aus diesem Grunde lediglich ein Besatzungsstatut ist, das als der Herrschaftswille der Siegermächte für Bürger des Deutschen Reichs ohne Rechtsverbindlichkeit ist;

6. die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist, sondern nur die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“(OMF) über das Deutsche Volk mithin ein Organ der Besatzungsmacht;

7. das Verhältnis der OMF-Bundesrepublik Deutschland zum Deutschen Reich kein innerstaatsrechtliches sondern ein völkerrechtliches Rechtsverhältnis zwischen Besatzungsmacht und besiegtem Kriegsgegner ist;

8. die in Verhandlungen zwischen den USA und der Sowjetunion als Kriegsziel Nr. 1 festgeschriebene Abschaffung der völkischen Geschlossenheit des Deutschen Volkes69 gegen allgemein anerkannte Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere gegen das Interventionsverbot des Art. 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) verstößt;

9. die Veranlassung bzw. Duldung des Zuzugs von Ausländern in das Gebiet des Deutschen Reiches durch die OMF gegen allgemein anerkannte Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere gegen das Interventionsverbot des Art. 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) verstößt;

10. die Ermöglichung des Einsickerns und des Aufenthalts von Ausländern in das Reichsgebiet bzw. auf dem Reichsgebiet durch die Behörden der OMF gegen allgemein anerkannte Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere gegen das Interventionsverbot

69 Wendell Willkie, Sonderbeauftragter von US-Präsident Franklin D. Roosevelt, über seine Verhandlungen mit Josef Stalin, um die Maxime des koordinierten Handelns in Bezug auf Deutschland zu formulieren, daß  als Kriegsziel Nr. 1 die „Abschaffung völkischer Exklusivität“ („Abolition of racial exclusivness“) zu gelten habe. (Quelle: W. L. Willkie: „One World”, Simon & Schuster, New York, 1943 –Hinweis in der FAZ vom 14.02.92). 3 9. die Rückführung der in Verfolgung völkerrechtswidriger Kriegsziele der USA und der Sowjetunion auf dem Gebiet des Deutschen Reiches seßhaft gewordenen Ausländer in ihre Heimatländer als Folgenbeseitigungsmaßnahme mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts vereinbar ist.

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des Art. 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) verstößt und den Ausländern keinerlei Rechte gegen das Deutsche Reich und seine Bürger aus den tatsächlichen Gegebenheiten erwachsen;

11. die Anwendung des vom Bundestag der OMF-Bundesrepublik Deutschland geschaffenen § 130 StGB so als wäre er eine gültige Rechtsnorm, gegen allgemein anerkannte Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere gegen das Interventionsverbot des Art. 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) verstößt; jedenfalls insoweit, als diese Bestimmung zur Wehrlosmachung des Deutschen Volkes gegen das schwere Kriegsverbrechen der fremdvölkischen Zivilokkupation seines Restlandes in Stellung gebracht wird.

Begründung

(vgl. die näheren Ausführungen zur Rechtslage des Deutschen Reiches im Schriftsatz vom 18.Oktober 2005 S. 3 ff)

Das Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Oktober 1907 ist kodifiziertes allgemein geltendes Völkerrecht. Es bindet auch diejenigen Mächte, die dem Abkommen nicht formell beigetreten sind.

Artikel 43 HLKO steht im Abschnitt „Militärische Gewalt auf besetztem feindlichen Gebiete“. Art. 42 definiert den Begriff der „Besetzung“ wie folgt: „Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet.

Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.

Art. 43 [Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung] hat folgenden Wortlaut:

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze .“

Das Bundes“verfassungs“gericht urteilt in ständiger Rechtsprechungin Bezug auf das Schicksal des Deutschen Reiches wie folgt70:

Es wird festgehalten, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist. Es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.“

Der Standpunkt des Grundgesetzes bezüglich seiner rechtlichen Qualität als Nicht-Verfassung ist in Artikel 146 GG verlautbart wie folgt:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Der Rest ist eine Frage der juristischen Logik:

Wenn das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, besteht es als Völker- und Staatsrechtssubjekt fort.

Sind die Bundesrepublik und das Deutsche Reich voneinander unterschieden, so stehen die Unterschiedenen in einem Verhältnis zueinander.

70 Leitsatz der Entscheidung des Bundes“verfassungs“gerichts vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR, BVerfGE 36, 1

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Dieses Verhältnis ist zuallererst zu bestimmen.

Die Absetzung der Regierung des Feindstaates oder die Einsetzung einer neuen Regierung für das besetzte Gebiet überschreitet die Befugnisse der Besatzungsmacht; eine solche Regierung ist nicht einmal als de-facto-Regierung anzusehen, sondern als ein Organ der Besatzungsmacht.71

Die Frage, ob der Deutschlandvertrag und/oder andere von der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Verträge eine Heilung herbeigeführt haben könnten, ist müßig, denn heilende Wirkungen könnten nur vom Deutschen Reich mit Dritten abgeschlossene Verträge zeitigen. Das Deutsche Reich aber kann keine Verträge schließen, weil es immer noch handlungsunfähig/geschäftsunfähig ist.

Auch im Völkerrecht gibt es keine Verträge zu lasten Dritter (pacta tertiis nec prosunt nec nocent)72. Die von der OMF-BRD geschlossenen Verträge binden nicht das Deutsche Reich. Das gilt insbesondere für die NATO-, EU- und Ost-Verträge, für den Beitritt der OMF-BRD zur UNO sowie für den Zwei-plus-Vier-Vertrag.

Die OMF-BRD ist als Organ der Siegermächte ein dem Deutschen Volk feindliches Institutionengeflecht, das den naturgegebenen Widerstand des Volkes gegen seine Ausplünderung und Auslöschung im Schein der Rechtlichkeit niederhält. Die Deutschen Volksangehörigen, die sich in den Diensten für die OMF-BRD an der Raub- und Völkermordpolitik der US-Ostküste beteiligen, machen sich schwerster Verbrechen gegen das Deutsche Volk schuldig.

Bürger des Deutschen Reiches, die in richterlicher Funktion für ein Gericht der OMF-BRD tätig werden, sind nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehalten, völkerrechtswidrige Auswirkungen der Fremdherrschaft abzustellen und den mutmaßlichen Willen oder das wohlverstandene Interesse des handlungsunfähigen Reiches zur Richtschnur ihrer Entscheidung zu machen.

Wo immer wegen „Leugnung des Holocausts“ Bürger des Deutschen Reiches, die die geschichtliche Wahrheit verbreiten mit dem Ziel, die Fremdherrschaft über unser Volk zu brechen, angeklagt werden, gilt das Gebot an alle Deutschen, die Deutsche sein wollen, dem angegriffenen Volksgenossen zu Hilfe zu eilen. Das gilt in besonderem Maße im Falle „Ernst Zündel“.

In Ernst Zündel ist der Deutsche Volksgeist als unbedingter Wille, sich der Lügen der Juden zu erwehren, wieder zu sich gekommen. Das sichert ihm einen Ehrenplatz in den Geschichtsbüchern der Deutschen.

Wer sich an Ernst Zündel vergreift, vergreift sich am Deutschen Volksgeist und wird es mit diesem zu tun bekommen. Wehe den Frevlern! Auf Ernst Zündel ruht der Esau-Segen.73

Die Anklagebehörde bezeichnet Ernst Zündel als den „aktivsten bzw. führenden sogenannten Revisionisten“ 74. Er soll von Toronto (Kanada) und Pigeon Forge (USA) aus über das Internet sowie durch schriftliche Publikationen weltweit „nazistische und antisemitische Propaganda“ betrieben haben.75 Dafür habe er eine „höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsentzug“ zu erwarten.76

Der (schwer verständliche und deshalb erklärungsbedürftige) Anklagesatz lautet im wesentlichen:

„In seinen Botschaften und Schriften habe er - häufig unter zusätzlichen Hinweisen auf im Internet abrufbare weiterführende revisionistische Literatur und Verkaufswerbung für Hitlers "Mein Kampf" - jeweils bewußt der historischen Wahrheit zuwider,

unter Identifizierung mit den nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen,

71 F. Berber, Lehrbuch des Völkerrechts II, 2. Aufl., C.H. Beck 1975, S. 133] 6 F. Berbera.a.O. Band I S. 62, 464

72 F. Berber a.a.O. Band I S. 62, 464

73 1. Mose 27, 40

74 Anklageschrift der StA Mannheim 503 Js 4/96 vom 27. Juni 2005 (AS) S. 2

75 AS. S. 2

76 AS. S. 29

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in pseudo-wissenschaftlicher Art,

getragen von den Tendenzen, den Nationalsozialismus von dem Makel des Judenmordes zu entlasten,

gesteigert und intensiv auf die Sinne und Leidenschaften der Leser einzuwirken,

unter Leugnung des von den nationalsozialistischen Machthabern geplanten Vernichtungsschicksals der Juden,

unter Leugnung der Existenz von Gaskammern zur Massentötung von Juden,

unter der Verunglimpfung der Überlebenden des Völkermordes und des Andenkens während der Massenvernichtung ermordeter Juden,

unter der Behauptung, die Massenvernichtung stelle eine Erfindung der Juden dar und diene der Unterdrückung sowie Erpressung des deutschen Volkes

ausgeführt, …. [was in der Anklageschrift um einzelnen angeführt ist.]

Wenn man dieses Satzmonstrum seziert, schält sich folgendes heraus:

„In seinen Botschaften und Schriften habe er (Zündel) ausgeführt, ….“ Dann folgen in der Anklageschrift eine Reihe von Zitaten aus den Schriften von Ernst Zündel. Seine Botschaften und Schriften habe Zündel häufig mit Hinweisen auf andere Internetseiten versehen. Von diesen könne man „weiterführende revisionistische Literatur“ herunterladen. Auch habe er mit seinen Internet-Texten Verkaufswerbung für Hitlers „Mein Kampf“ betrieben.

Die in der Anklageschrift wiedergegebenen Zitate soll er „bewußt der historischen Wahrheit zuwider“ in die Welt gesetzt haben (Leugnung). Zusätzlich werden die Zitate von der Anklagebehörde mit Wertungen belastet. Die Einzelheiten sind in der eingerückten Aufstellung jeweils mit einem Punkt davor hervorgehoben.

Es ist hier endlich auch der Reichsbürger Ernst Zündel vorzustellen, der alle diese „Verbrechen“ begangen haben soll. Denn erst mit diesem Wissen ahnt man den „Abgrund von Landesverrat“ (ein Wort von Konrad Adenauer), der sich mit der Verfolgung dieses Mannes vor unseren Augen auftut.

Ernst Zündel wurde am 24. April 1939 als Sohn eines „eingefleischten Sozialdemokraten“ und einer tiefgläubigen Christin in Calmbach (Schwarzwald) geboren. Im Elternhaus zur Wahrheitsliebe und zum Pazifismus erzogen, wurde er in der Schule zum „Holocaustgläubigen“ geprägt. Als in den Fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts in der Bundesrepublik die Wehrpflicht eingeführt wurde und Ernst Zündel von ihr erfaßt zu werden drohte, wanderte er im September 1958 nach Kanada aus auch weil er im Hinblick auf die vermeintlichen Verbrechen der Deutschen - kein Deutscher mehr sein wollte.

In Kanada lernte er unter dem Einfluß des Französischen Schriftstellers Adrien Arcand die Deutsche Geschichte mit anderen Augen zu sehen. „Unter Arcands Einfluß und Führung“ –so heißt es in einem Dokument der Anklage77 - „seines Wissens und seiner über viertausend Bände umfassenden persönlichen Bibliothek, zu der er Zündel freien Zugang gewährt, tritt bald eine Entgiftung und Gesundung von Zündels Denkweise ein.“

In seiner Wahlheimat Kanada wird Zündel zum Anwalt für Deutschlands Ehre. In der bereits zitierten Schrift „Sein Kampf“ heißt es auch78:

„Zündel malt sehr viel in seiner Freizeit und wird für seine Gemälde und Aquarelle bekannt, wovon er über 700 Werke in Kanada und weltweit verkauft. Er gewinnt auch Geldprämien und allerhand Auszeichnungen für seine Gemälde und seine graphischen Arbeiten. In seiner Freizeit verteidigt er immer wieder seine Heimat Deutschland gegen die wachsende Anti-Deutschenhetze

77 „Ernst Zündel – Sein Kampf für Deutschland“ Sp. 3 ( Bd. 7 Asservat 39 – 40) im folgenden „Sein Kampf“ 78 a.a.O. Sp. 4, 5 und 12

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mit Briefen an Politiker, Zeitungsredaktionen und Radio- und .Fernsehsender.

Bald formiert sich eine Gruppe Gleichgesinnter um ihn. Mit seinen Freunden organisiert er Straßendemonstrationen und Proteste vor Kinos und Zeitungsverlagen, die anti-deutsch eingestellt sind und Hetze gegen seine Heimat betreiben. Interviews zu den Themen Konzentrationslager und Judenausrottung mit Fernsehen und Radiostationen sowie Zeitungsreportern folgen.

So kommt es, daß Zündel sich notgedrungenerweise mit dem Nationalsozialismus und mit dem Phänomen, das man später als "Holocaust" bezeichnet, geistig und seelisch auseinandersetzen muß.

Der kanadische Premierminister, Lester Pearson, tritt 1967 aus Krankheitsgründen zurück. Zündel kandidiert spontan für den Posten des Parteichefs der liberalen Partei, der automatisch kanadischer Prime Minister werden wird. ObwohI er nur deutscher Einwanderer ist, reist und redet er im ganzen Land und kommt ins Endrennen und spricht im Sportsstadion von Ottawa zu 25.000 Menschen. Die Rede wird von allen Radio- und Fernsehstationen Kanadas ausgestrahIt. Er plädiert für ein Ende der anti- Deutschen Hetze und die Wiedervereinigung seiner Heimat.

Sommer/Herbst 1978: Zündel und Freunde protestieren vielerorts fast täglich gegen anti-deutsche Hetze im Fernsehen, besonders gegen die Serie "Holocaust“die damals eine Woche lang nordamerika-weit mit viel Presse-Rummel jeden Abend im Fernsehen gesendet wird. Viele Interviews im Radio, Fernsehen und der Presse folgen darauf. Heftige Reaktionen seitens der Holocaust-Lobby gegen Zündel und seine Freunde, die bald als "Nazis" giftig angegriffen und verleumdet werden, setzen ein. Das Kesseltreiben durch die Medien auf Zündel beginnt.

Frühjahr - Sommer '79: Zündel und sein sich rapide ausbreitender weltweiter Kreis von Gleichgesinnten demonstrieren öffentlich gegen anti-deutsche Hetzfilme zum Thema "Holocaust", die über ganz Kanada, die USA und sogar in Argentinien, Chile und Australien gezeigt werden.“

Herbst - Winter '83: Völlig unbekannt für Zündel hat der kanadische Staat gegen ihn seit Jahren auf Drängen Simon Wiesenthals, der bei dem jüdischen Justizminister Kanadas, Robert Kaplan, wegen Zündels weltweiter Aufklärungsarbeit protestiert hat, polizeilich über ganz Kanada ermittelt. Seit Jahren, hat die kanadische Polizei auf höchsten Befehl Flugblätter. Presseveröffentlichungen, Tonbänder von Radiosendungen und Fernsehauftritten von Zündel gesammelt.

Trotz größter Anstrengungen unter Anleitung der Jüdin Sabina Citron gelingt es den Jüdischen Organisationen aber weder in Kanada noch in den USA, gegen Ernst Zündel eine Anklage wegen „Volksverhetzung“ zum Erfolg zu führen. Ernst Zündel erringt in einer sich über ein Jahrzehnt erstreckenden unvergleichlichen Prozeßserie glänzende Siege. Seiner einfallsreichen Initiative ist das „Leuchtergutachten“79, das erste auf wissenschaftlichen Methoden beruhende

79 Der Chef eines der größten Gefängnisse in den USA, Bill Armontrout, der für Zündel als Zeuge über Menschenvergasungen aussagen sollte, schlug „seinen“ Gaskammerexperten, Fred Leuchter, aus Boston, als Sachverständigen vor. Leuchter, der arglos an die Judenvergasung in Deutschen Konzentrationslagern glaubte, hat im Auftrage von Zündel mit einem Expertenteam die Örtlichkeiten in Auschwitz, Birkenau und Majdanek untersucht und darüber ein Gutachten (Den „Leuchterreport“ ) erstattet. Er schloß sein Gutachten wie folgt:

CONCLUSION

After reviewing all of the material and inspecting all of the sites at Auschwitz, Birkenau and Majdanek, your author finds the evidence as overwhelming. There were no execution gas chambers at any of these locations. It is the best engineering opinion of this author that the alleged gas chambers at the inspected sites could not have then been, or now, be utilized or seriously considered to function as execution gas chambers. Prepared this 5th day of April, 1988 at Malden, Massachusetts.

Fred Leuchter Associates

[Signed]

Fred A. Leuchter, Jr.

Chief Engineer

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Sachverständigengutachten über die angeblichen Menschenvernichtungsgaskammern in den Konzentrationslagern Auschwitz, Birkenau und Majdanek zu verdanken.

Zündel wird zum ersten Mal kurz vor Weihnachten 1983 vor ein kanadisches Gericht zitiert.

In dem Dokument der Anklage „Sein Kampf“ wird berichtet80:

Auf dem Wege dorthin wird er zu Boden geschlagen von jüdischen Schlägern der "jüdischen Verteidigungsliga", ("Jewish Defense League" oder JDL), einer Bande von Terroristen, die in ganz Nordamerika berüchtigt ist wegen ihrer rabiaten Gewalttätigkeiten - bis hin zu Bombenanschlägen gegen SowjetKonsulate und angebliche Nazi-Kriegsverbrecher, manchmal mit tödlichem Ausgang. Die Medien zeigen bald ein sehr reges Interesse am Zündel-Gerichtsfall.

Januar-Februar '84: Eine Welle des jüdischen Terrors konzentriert sich nun auf Zündel, der selbst die Torontoer Polizei schockiert. Zündel und seine Anwälte müssen jedes Mal, wenn sie zu Gericht gehen, ein wahres Spießrutenlaufen über sich ergehen lassen. Vor der anwesenden Presse und 'unter dem wachsamen Auge der Polizei werden sie bedroht, gestoßen, geschlagen und bespuckt. Jeden Tag müssen sie sich den Weg in das Gerichtsgebäude mit Fäusten förmlich erkämpfen.

….

Wegen der täglichen Gewalttaten organisiert Zündel zum ersten Mal seine mit gelben Schutzhelmen ausgerüstete Leibwache, die von nun an bei jedem Gerichtsauftritt seinen persönlichen Schutz und den seiner Anwälte übernimmt. Es ist ein kühner Schachzug, denn in Kanada sind "uniformierte" private Schutztruppen nicht erlaubt. Er wird damit zum Volkshelden.

Aus England, Frankreich, Österreich, Amerika und Argentinien - ja aus aller Welt! - strömen nun Freiwillige zu ihm, um ihn vor dem jüdischen Terror zu beschützen! Die Polizei läßt ihn gewähren, froh, daß sie durch die gelben Schutzhelme die Zündel-Mannschaft von den jüdischen Banditen leicht unterscheiden kann. Immer wieder werden jüdische Schläger oder gewalttätige Demonstranten verhaftet …. Die jüdischen Schläger wirken bald wie angeheuerte Komparsen! In der Presse sind sie bald die "Schlechten" - der sogenannte "Nazi" ist der Gerechte, der "Law und Order", Zucht- und Ordnungsmann!

Die jüdische Seite ist außer Rand und Band; sie attackiert deshalb Fernsehreporter mit Fäusten und Stöcken, weil sie Zündel in solch einem positiven Licht in den Nachrichtensendungen immer wieder darstellen. Monat für Monat geht es so - bei jedem Gerichtsauftritt!“

….

„Zündels Gegner haben öffentlich bekanntgegeben, daß sie nicht eher aufhören werden, bis Zündel mundtot gemacht ist und von Kanada in Handschellen in ein deutsches Gefängnis ausgeliefert sein würde.“81

Die Forderungen der Juden wurden erhört. Am 5. Februar 2003 wurde Ernst Zündel von einem Kommando der US-Einwanderungsbehörde aus seinem Wohnhaus in Tennessee (USA), wohin er sich mit seiner US-amerikanischen Ehefrau zurückgezogen hatte, nach Kanada verschleppt und aufgrund eines ministeriellen Haftbefehls dort bis zu seiner Auslieferung an die Behörden der Bundesrepublik Deutschland am 1. März 2005 unter menschenunwürdigen Bedingen in „Sicherheitshaft“ gehalten. Seine Auslieferung erfolgte in einem Geheimverfahren nach Gesetzen, die infolge der Ereignisse in New York und Washington vom 11. September 2001 zur „Terrorismusbekämpfung“ erlassen worden waren. Als Begründung für dieses Vorgehen wurde angegeben, daß Ernst Zündel in Kanada zur „unerwünschten Person“ erklärt worden sei, weil er beabsichtige, „die legale und legitime demokratische Regierung in Deutschland zu destabilisieren.“

Es lägen Beweise für „eine klare Entschlossenheit (vor), Dokumente und Informationen in großem

80 „Sein Kampf“ Sp. 12/13

81 „Sein Kampf“ Sp. 55

55

Umfang von Kanada aus in Deutschland zu verbreiten, um von kanadischem Boden aus sein Ziel der Destabilisierung der deutschen Regierung zu verfolgen.“82

In der Anklageschrift wird „großzügig“ spekuliert, Ernst Zündel „dürfte nichts dagegen einzuwenden haben, als überzeugter Nationalsozialist bezeichnet zu werden.“83 Der Anklageverfasser bedient sich hier in frivoler Weise einer Äquivokation84 , die ihm als solche auch bewußt ist.

Im Orwell’schen Sprachraum der deutschfeindlichen „Gutmenschen“ ist das Wort „Nationalsozialist“ ein Synonym für „Teufelsjünger“.

Für die treu zu ihrem Volke stehenden Deutschen dagegen bezeichnet dieses Wort einen Menschen, der sich in Befolgung der Grundsätze, die Adolf Hitler in seinem Buch „Mein Kampf“ dargelegt hat, aufopferungsvoll für die Ehre und das Wohlergehen des Deutschen Volkes einsetzt.

Es ist in dieser Sprachumgebung also eine wohlbegründete Ehrenbezeichnung. Diese hat ihren Grund darin, daß Adolf Hitler durch die von ihm inspirierte Nationalsozialistische Bewegung das Deutsche Volk zu einem völkischen Staat geformt und seinen Willen auf die Verwirklichung eines höheren und edleren Menschentums gerichtet hatte. Er ist deshalb in der ganzen Welt von Freund und Feind bewundert worden.

Es mag sein, daß sich Ernst Zündel in diesem Sinne als „Nationalsozialist“ titulieren läßt. Die Anklage aber will die Zulassung dieser Bezeichnung als Indiz dafür gewertet sehen, daß er sich selbst als einen Teufelsjünger sieht. Darin schwingt der Wunsch, daß das Mannheimer Gericht ihn nicht als einen Mann von Ehre und Anstand würdigen und behandeln möge, sondern als einen Geächteten schlimmer noch: als einen Aussätzigen.

Mit welchem Recht?

Artikel 4 Grundgesetz erklärt das religiöse und weltanschauliche Bekenntnis für unantastbar. Der Nationalsozialismus ist die Weltanschauung des Deutschen Volksgeistes. Sein Zentrum ist die Idee des völkischen Staates. In ihm gehört das Volk als organisches Ganzes sich selbst, d.h. im völkischen Staat ist der elende Zustand überwunden, in dem der Staatsapparat die Beute mächtiger Teilgruppen des Volkes geworden ist, die ihr Sonderinteresse auf Kosten des Gemeinwohls verfolgen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit ist im völkischen Staat der von Hegel aufgezeigte Begriff des sittlichen Staates zur Idee geworden, d.h. zu einer Wirklichkeit, die mit dem Begriff des Staates übereinstimmt. Dem Begriff des sittlichen Staates, wie ihn der Deutsche Philosoph Hegel in seinem Werk „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ aufgezeigt hat, und wie ihn Adolf Hitler realgeschichtlich geformt hat,85 gehört die Zukunft. Um das zu verstehen muß man sich zumuten, Hitler „versuchsweise“ einmal nicht als Teufel, sondern als Heilsgestalt in das Denken einzulassen.

Nach den Studien des Jüdischen Historikers Prof. Dr. Götz Aly86 empfand das Deutsche Volk zu 95% die Nationalsozialistische Herrschaft „nicht als System der Unfreiheit und des Terrors,

82 Entscheidung des Federal Court of Canada DES-2-03 vom 24. Februar 2005, Section 24, in deutscher Übersetzung Bd. 31 Asservat 1028-1067

83 Anklageschrift Seite 27 3. Absatz

84 Bezeichnung verschiedener Gegenstände mit ein und demselben Wort

85 das hat Prof. Dr. Hubert Kiesewetter in der Absicht , das Werk Hegels zu kompromittieren, mit einer verdienstvollen Studie mit dem Titel „Von Hegel zu Hitler“, erschienen im Verlag Hoffmann undCampe, Hamburg 1974, überzeugend gezeigt. Wenn man diese Arbeit „gegen den Strich“ und parallel mit Hitlers Darstellung des völkischen Staates in „Mein Kampf“ liest, „fällt es wie Schuppen von den Augen“. Der Mangel der Kiesewetterschen Arbeit besteht darin, daß er Hegel als Theoretiker des Machtstaates vorstellt , ohne zu erkennen, was Macht ist. Sobald diese Leerstelle geschlossen ist, erschließt sich dem Leser die Bedeutung dieses Werkes als Vermittlung der Hitlerschen Willens zum völkischen Staat in die Deutsche Gegenwart und Zukunft.,

86 Götz Aly: Nach seiner Ausbildung an der Deutschen Journalistenschule in München studierte er Geschichte und politische Wissenschaften in Berlin, in Politologie promovierte er 1978. 1994 schloß er seine Habilitation am Otto-Suhr-Institut an der Freien Universität Berlin ab. Nach seinem Studium 1973 arbeitete er als Heimleiter in Berlin-Spandau, wurde aber 1976 infolge des Radikalenerlasses für ein Jahr suspendiert. Als Journalist arbeitete Aly unter anderem als Redakteur bei der taz, der Berliner Zeitung und der FAZ. Seit dem Wintersemester 2004/2005 hat Götz Aly eine auf vier Semester angelegte Gastprofessur  für interdisziplinäre Holocaustforschung am Fritz Bauer Institut in Frankfurt am Main inne. Hauptthema von Götz Alys Forschung ist die Geschichte des Holocausts und die Beteiligung gesellschaftlicher Eliten an der Vernichtungspolitik im Nationalsozialismus. Dabei arbeitet Aly weitgehend außerhalb des etablierten Wissenschaftsbetriebs. Große Aufmerksamkeit erregte Aly mit seinem 2005 erschienenen, sehr erfolgreichen Buch Hitlers Volksstaat. Aly bezeichnete das NS-Regime als eine „Gefälligkeitsdiktatur“, die durch soziale Fürsorge die Massen ruhig hielt und die Deutschen damit vom Treiben der Nazis profitierten. Alys Thesen blieben jedoch nicht unwidersprochen. Für seine Arbeit ist Aly mehrfach ausgezeichnet worden, 2002 erhielt er den Heinrich-Mann-Preis, 2003 den Marion-Samuel-Preis der „Stiftung Erinnerung“. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%B6tz_Aly

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sondern als Regime der sozialen Wärme, als eine Art Wohlfühl-Diktatur“.87  Noch 1948 waren die Deutschen mehrheitlich (57%) der Auffassung, daß der Nationalsozialismus „ein gute Idee gewesen sei“88.

Das Deutsche Volk sah in Hitler den Erlöser von der Zinsknechtschaft. Es teilte dessen Überzeugung, daß die Feinde des Reiches, voran die Judenheit, dem Nationalsozialistischen Deutschland den Zweiten Weltkrieg aufgezwungen haben, um seine Heilsbotschaft, die er den Völkern brachte, durch Haß- und Greuelpropaganda ihres Glanzes zu berauben.

Dieses Volk hätte sich wohl freiwillig nicht die Schande der seelischen Selbstverstümmelung angetan. Es hätte nicht aus sich heraus seinen Führer und damit sich selbst zum Teufel erklärt. Das war gestützt auf militärische Gewalt - nur von den Feinden des Reiches vermittels einer großen Zahl von Deutschen Kollaborateuren zu bewerkstelligen durch die Fortsetzung des Krieges über den Waffenstillstand hinaus mit den Mitteln der psychologischen Kampfführung unter dem Schutz einer lang anhaltenden Besetzung Deutschlands.

Diese Besetzung Deutschlands ist heuchlerisch verborgen in den wenig bekannten Begleitdokumenten zum „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ festgeschrieben. In einem gemeinsamen Brief des Bundesministers des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, und des amtierenden Außenministers der DDR, Ministerpräsident Lothar de Maiziere, an die Außenminister der Sowjetunion, Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland in der Fassung der Veröffentlichung des Bulletins Nr. 109 des Presse und  Informationsamts der Bundesregierung vom 14. September 1990, heißt es u.a..

Herr Außenminister,

im Zusammenhang mit der heutigen Unterzeichnung des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland möchten wir Ihnen mitteilen, daß die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in den Verhandlungen folgendes dargelegt haben:

.... Die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, werden geachtet und stehen unter dem Schutz deutscher Gesetze.......

 

87 Götz Aly in DER SPIEGEL Nr. 10/2005 S. 56

88 Der Spiegel Nr. 20/2003 S. 47

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Der Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird auch im vereinten Deutschland durch die Verfassung geschützt. Sie bietet die Grundlage dafür, daß Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sowie Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, verboten werden können. Dies betrifft auch Parteien und Vereinigungen mit nationalsozialistischen Zielsetzungen.

......

Damit soll uns für alle Zeiten ein politisches System auferlegt bleiben, das dem Deutschen Volksgeist zuwider ist. Graf Coudenhove Kalergi89 hat es wie folgt beschrieben:

Heute ist die Demokratie Fassade der Plutokratie: Weil die Völker nackte Plutokratie nicht dulden würden, wird ihnen die nominelle Macht überlassen, während die faktische Macht in den Händen der Plutokraten ruht. In republikanischen wie in monarchischen Demokratien sind die Staatsmänner Marionetten, die Kapitalisten Drahtzieher: sie diktieren die Richtlinien der Politik, sie beherrschen durch den Ankauf der öffentlichen Meinung die Wähler, durch geschäftliche und gesellschaftliche Beziehungen die Minister.", (Adel S. 31)

Noam Chomsky, ein nobelpreisverdächtiger Jude, charakterisiert am Beginn des 3. Jahrtausends also in unseren Tagen - die Herrschaftsform, die zur Irreführung schlichter Gemüter „Demokratie“ genannt wird wie folgt:

„Werfen wir jetzt einen Blick auf die Lehren, auf deren Grundlage die modernen Formen der politischen Demokratie durchgesetzt werden sollten. Sie finden sich in einem wichtigen Handbuch zur PR-Industrie mit dem bezeichnenden Titel »Propaganda«, dessen Verfasser, Edward Bernays (ein Jude/SS), zu den führenden Persönlichkeiten der Werbebranche gehört90.'Gleich zu Beginn bemerkt er, daß »die bewußte und intelligente Manipulation

89 Coudenhove-Kalergi, Sohn des königlich-kaiserlichen Botschafters in Japan und einer Japanerin, war ein Visionär. Er entwickelte die "Pan-Europa"-Idee und schlug vor, dass Europa sich zu einem politischen und wirtschaftlichen Zweckverband zusammenschließt, genannt Pan-Europa, d.h. "Ganz Europa". Im Jahr 1924 gründet er die Paneuropa-Union, die älteste europäische Einigungsbewegung. Mitglieder waren unter anderem Albert Einstein, Thomas Mann und Konrad Adenauer. Graf Coudenhove-Kalergi war damit ein Vordenker der heutigen europäischen Idee und des europäischen Selbstverständnisses, bzw. einer europäischen Identität. Im Gegensatz zur heutigen Europäischen Union (EU) sah Kalergi Europa eher als Gegengewicht zu den USA, Russland und Asien in wirtschaftlicher, aber auch kultureller und politischer Hinsicht. Weitere Aspekte eines Europa nach Kalergi waren Freiheit, Frieden, Wohlstand und Kultur. Das heutige Europa hat eben dieses Selbstverständnis übernommen, das Kalergi in einer Zeit des absoluten Nationalismus verbreitete, gerade nach dem 1.Weltkrieg, welcher 1918 endete. Graf Coudenhove-Kalergi forderte Frankreich und Deutschland auf, ihre Streitigkeiten beizulegen und sich stattdessen auf die Gemeinsamkeiten zu konzentrieren. Die skandinavischen Staaten sollten nach Kalergis Ansicht bei Europas Fortschritt die Initiative ergreifen und versuchen im restlichen Europa zu vermitteln.

Kalergis Ideen wurden verdrängt, als 1939 der 2. Weltkrieg ausbrach. Während des Dritten Reiches wurde die Paneuropa-Union verboten. 1938 emigrierte er zuerst in die Schweiz und anschließend in die USA. In dieser Zeit lehrt er in New York als Professor für Geschichte. Coudenhove-Kalergi gab seine Ideen bis zu seinem Tode 1972 nicht auf und blickte voller Freude und Hoffnung auf die Entwicklung Europas nach Ende des 2. Weltkriegs. Er begrüßte ganz besonders die Rede Winston Churchills im Jahre 1947, der zentrale Forderungen Kalergis aufnahm. Am 18. Mai 1950 erhielt er den ersten internationalen Karlspreis der Stadt Aachen für besondere Verdienste um die Europäische Einigung.

90 [E. Bernays wird zu den 1000 bedeutendsten Persönlichkeiten aller Zeiten gerechnet - http://en.wikipedia.org/wiki/Edward_Bernays]

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der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen ein wichtiges Element der demokratischen Gesellschaft ist«. Um diese Aufgabe zu bewältigen, müssen »die intelligenten Minderheiten sich kontinuierlich und systematisch der Propaganda bedienen«, weil nur sie »die Bewußtseinsprozesse und sozialen Verhaltensmuster der Massen verstehen« und »die Fäden ziehen können, mittels derer das Bewußtsein der Öffentlichkeit kontrolliert wird«. Darum ist unsere »Gesellschaft übereingekommen, den freien Wettbewerb durch Führung und Propaganda organisieren zu lassen«, ein weiterer Fall des Prinzips »Konsens ohne Zustimmung«. Die Propaganda gibt der Führung einen Mechanismus an die Hand, mit dessen Hilfe sie »das Bewußtsein der Massen formen« kann, so daß diese »ihre neu erworbene Kraft in die erwünschte Richtung lenken«. Die Führung kann »das öffentliche Bewußtsein genauso dirigieren wie eine Armee die Körper ihrer Soldaten dirigiert«. Den »Konsens zu organisieren« gehöre zum »Wesen des demokratischen Prozesses«, schrieb Bernays, kurz bevor er 1949 für seine Beiträge vom Amerikanischen Psychologenverband (American Psychological Association) geehrt wurde“.91

Mit wenigen Zeilen ist in den Protokollen der Weisen von Zion mit unübertroffener Präzision das Heiligste der Demokratie, das allgemeine „Wahlrecht“, auf seinen Wesenskern zurückgeführt:

„Um dieses Ziel (die Jüdische Weltherrschaft) zu erreichen, müssen wir vorher das allgemeine Wahlrecht ohne Unterschied von Stand und Vermögen einführen. Dann hat die Masse Alles zu sagen, und da sie (durch die Medien/SS) tatsächlich von uns geleitet wird, so erlangen wir durch sie die unbedingte Mehrheit, die wir niemals bekommen würden, wenn nur die Gebildeten und besitzenden Klassen zu wählen hätten.“92

Man sehe sich überall in der Welt die Ergebnisse dieser Jüdischen Erfindung etwas genauer an, und man wird feststellen, daß die Berechnung der Verfasser der Protokolle aufgegangen ist.

Wie war das möglich?

Die Feinde Deutschlands waren sich sicher, im Falle eines militärischen Sieges über die Mittel und die Möglichkeit zu verfügen, Hitler als Teufel, als den Schuldigen an dem grausamen Völkergemetzel hinzustellen.

Diese Strategie, die im Nürnberger Prozeß gegen die „Hauptkriegsverbrecher“ einen grausigen Höhepunkt hatte, war ungemein erfolgreich. Sie hat uns die „Auschwitzkeule“(M. Walser) beschert und die Holocaust-Justiz, die diese Allzweckwaffe unserer Feinde einsatzbereit hält. Sie wirkt sich auch im Zündel-Prozeß aus, der wie sich jetzt zeigt - die von den Siegermächten begründete Tradition der Scheinprozesse fortsetzt.

Die Erfindung dieser Einrichtung wird den Litauischen Juden, den Brüdern Jacob und Nehemiah Robinson zugeschrieben. Ihre Realisation bewirkte der Jüdische Weltkongreß. Dessen Präsident Nahum Goldmann, der „König der Diasporajuden“, feierte dieses Werk als „eine der größten Taten in der Geschichte der internationalen Gerechtigkeit und Moral.“93

Er gibt einen Eindruck von dem Einsatz Jüdischer Kreise zur Durchsetzung dieser Idee. Er schreibt: „Der Jüdische Weltkongreß unter der Leitung der beiden Brüder Robinson hat große Energien auf die gedankliche und moralische Vorbereitung dieser Prozesse gewandt, und es gehört zu den Ruhmestaten der Roosevelt-Administration, daß sie unbeirrt diese Prinzipien

91 Auszug aus Noam Chomsky „Profit over People – Neoliberalismus und globale Weltordnung“, Europa Verlag, 2001, Seite 54 ff.

92 Protokolle der Weisen von Zion, Protokoll der 10. Sitzung, in der Ausgabe des Wallstein-Verlages ISBN 3-89244-191-x, S. 60

93 Nahum Goldmann, Staatsmann ohne Staat, Kiepenheuer & Witsch, Köln 1970, S. 271 und 273

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akzeptiert und gegen manche Zweifel unter den Alliierten, vor allem in England, durchgesetzt hat.“94

Wie man sich das vorstellen darf, geht aus dem Bericht von Nahum Goldmann hervor95.

„Es war in den Kriegsjahren, 1941/42, als aus Genf Nachricht über die Vernichtung der Juden in den Nazi-Lagern erhielten, und Wise96 hatte sich entschlossen, daß wir den Präsidenten sehen müßten, um darauf zu dringen, daß die Alliierten die Deutschen vor der Bestrafung nach dem Kriege und den Folgen ihrer brutalen Politik warnten. Wir vereinbarten am Wochenende ein Treffen mit Rosenman97 in der Villa, die er im Sommer in der Nähe von Roosevelts Besitz »Hode Park« bewohnte, um zu besprechen, was er am Montag in Washington dem Präsidenten vorschlagen sollte. Es war ein heißer Vormittag, und wir saßen auf der Veranda der Villa von Rosenman, ohne Jackett und Krawatte, als wir plötzlich das Signal hörten, das die Wagen, die den Präsidenten fuhren, zu geben pflegten, und merkten, daß Roosevelt zu Rosenman unterwegs war. Wir wollten schnell in unsere Röcke schlüpfen, doch sagte Rosenman, dies sei nicht nötig, da der Präsident auf Formalitäten keinen Wert lege. Gleich darauf hielt das Auto des Präsidenten vor der Veranda, und bevor wir noch etwas zum Gruße sagen konnten, bemerkte Roosevelt: »Wie interessant! Sam Rosenman, Stephen Wise und Nahum Goldmann sitzen und beraten, welche Order sie dem Präsidenten der Vereinigten Staaten geben sollen. Stellen Sie sich vor, welche Summen die Nazis zahlen würden, um ein Foto dieser Szene zu haben.« Wir begannen zu stottern, daß wir eine dringende Meldung aus Europa zu besprechen hätten, die Rosenman ihm am Montag  vorlegen würde. Roosevelt winkte ab: »Es ist völlig in Ordnung. Montag werde ich von Sam hören, was ich zu tun habe«, und er fuhr weiter.“

Während die britische Regierung dafür plädiert hatte, die wichtigsten Mitglieder der deutschen Führung ohne weitere Umstände vom Leben zum Tode zu befördern wenigstens 50 000 , sollte auf Betreiben Stalins ein formales Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Auch die USA waren daran interessiert.

Nach internationalem Recht war es aber damals nicht möglich, Militärs, die ihre Befehle befolgt hatten, zu bestrafen. Als Jacob Robinson vorschlug, sie dennoch vor ein Tribunal zu stellen, erklärten ihn amerikanische Juristen des Obersten Gerichtshofes für verrückt und fragten, was denn diese nazistischen Offiziere so Außergewöhnliches getan hätten. Man könnte sich vorstellen, daß Hitler und vielleicht auch noch Göring vor Gericht kommen, aber doch nicht einfache Militärs, die Befehle ausgeführt und sich als loyale Soldaten verhalten haben. Schließlich gelang es Robinson, den Richter am Obersten amerikanischen Gerichtshof, Robert Jackson98, für sich zu gewinnen.

Als Organisator des „Tribunals“ und Chefankläger der USA vertrat er die Ansicht, daß das^Nürnberger Tribunal »eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen« war.99

Jackson war am Ende des Krieges von Präsident Truman mit dem Auftrag nach Europa geschickt worden, die deutsche Alleinschuld am Zweiten Weltkrieg ein für allemal festzuschreiben. Er sei - so äußerte er sich beauftragt, mit Hilfe des Militär-Tribunals nachzuweisen, daß „diese verdammten Deutschen die Alleinschuldigen am Krieg“ seien. „Wir brauchen einen Sündenbock, dem wir für

94 Nauchum Goldmann a.a.O. S. 273

95 Nahum Goldmann, Mein Leben USA-Europa-Israel, Verlag Langen Müller, München 1981, ISBN 3-7844-1920-8, S. 116

96 von Rabbi Stephen Weise, unterstützt von Morgenthau und Nahum Goldmann, nimmt die Gaskammerlüge ihren Ausgang; vgl. dazu Arthur Butz, The Hoax of the Twentieth Century. Ernst Zündel ist es gelungen, den „Gewährsmann“ von Rabbi Wise, den Tschechen Vrba, in Kanada vor Gericht als Lügner zu entlarven.

97 der Jude Sam Rosenman war der von dem Jüdischen Prof. Felix Frankfurter (genannt „Kaiser von Amrika“) dem US-Präsidenten ins Nest gesetzte Chefberater

98 Robert Houghwout Jackson (18921954) war ein enger Vertrauter des Präsidenten Franklin Delano Roosevelt. Er amtierte unter dessen Präsidentschaft von 1936 bis 1939 als stellvertretender Justizminister und 1940/41 als Justizminister.

99 Protokolle des Nürnberger Prozesses, Band XIX, S. 440.

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lange Zeit alle Übel der Welt aufladen können.“- das alles, um die „moralische Führerschaft der USA sicherzustellen“ 100

In den Beratungen zur Vorbereitung des Tribunals zerstreute Jackson die von den europäischen Alliierten vorgebrachten Bedenken, die Angeklagten könnten gestützt auf Dokumente, die sie in Frankreich erbeutet hatten, beweisen, daß nicht das Deutsche Reich Schuld am Ausbruch des 2. Weltkrieges sei, daß vielmehr dieser Krieg den Deutschen aufgezwungen worden sei. Die Dokumente ergäben den Beweis, daß England, Frankreich und sogar die USA den Polen in ihrer starren Haltung Deutschland gegenüber den Rücken gestärkt hätten. Zweimal hätten die Polen als erste mobilisiert. Der polnische Marschall Rydz-Smigly hätte im Juli 1939 öffentlich vor Thorner Offizieren erklärt, »Polen will den Krieg, und Deutschland wird ihn nicht verhindern können, selbst wenn es das wollte«.Und schließlich hätte Roosevelt 1941 praktisch den Krieg gegen Deutschland eröffnet. Die deutsche Kriegserklärung sei nach den provokanten Aggressionen der USA gegen deutsche Schiffe und der Neutralitätsverletzung durch Waffenlieferungen an die Briten vollkommen legitim gewesen.101 Das alles dürfe im Prozeß nicht zur Sprache kommen. Deutschland müsse als der Alleinschuldige gebrandmarkt und verurteilt, der Krieg in Europa als eine von Anfang an deutsche Aggression dargestellt werden.

Der spätere Chefankläger für die USA, Brigadegeneral Telford Taylor, wandte ein, daß es wohl in einem fairen Prozeß nicht gelingen werde, „die absurde Behauptung von der deutschen Alleinschuld durchzubringen, eher werde das Gegenteil eintreten. Schließlich hätten die USA Hitler in die Polenfalle getrieben, aus der er nicht mehr herauskam. Die totale Vernichtung des Deutschen Reiches sei eine zwischen Churchill und Roosevelt von Anfang an beschlossene Sache gewesen.

Jackson reagierte darauf mit der Bemerkung: „Wer spricht hier von einem fairen Prozeß? Natürlich werden die Deutschen versuchen, die Alliierten anzuklagen, eine Politik verfolgt zu haben, die den Krieg erzwungen hat. Das erwarte ich in Kenntnis der sichergestellten Dokumente des Auswärtigen Amts, die alle zum selben Schluß kommen: ‚Wir haben keinen Ausweg: Wir müssen kämpfen; wir sind eingekreist; wir werden erdrosselt.’“ Es wäre deshalb katastrophal, wenn dieser Prozeß in eine Diskussion über die politischen und wirtschaftlichen Ursachen des Krieges geraten würde. Daraus könnte “sowohl in Europa, als auch in Amerika, unendlicher Schaden entstehen.“

Taylor folgerte: „Daraus ergibt sich, daß die Kriegsschuldfrage während des Prozesses unbedingt vermieden oder abgeblockt werden muß.“ Das sei aber nur möglich, wenn es Jackson gelinge, als Gesetzgeber die Spielregeln eines perfekten Prozesses selbst aufzustellen und eine Diskussion über die Kriegsursachen vor dem Tribunal schlicht zu verbieten.102

Jackson machte sich diese Richtlinie zu eigen. Er faßte zusammen: „Wenn sämtliche Dokumente und Aussagen in dieser Richtung vom Gericht als irrelevant oder unerheblich zurückgewiesen werden, kann nichts von der Kriegspolitik der Westmächte, Polens oder der UdSSR zur Sprache kommen.“

Taylor drückte den Gedanken in einem Bild aus: „Das Haifischbecken der europäischen Politik der Zwischenkriegszeit muß als ein Karpfenteich erscheinen, in dem sich ein einziger böser Hecht herumgetrieben hatte.“

Welches Jackson kommentierte: „Und dieser Hecht, natürlich Hitler, muß bis zum Ende des Prozesses zu einem riesigen Killerhai mutieren, der alle kleinen Fische zu verschlingen drohte und die Weltherrschaft anstrebte.“ Er sicherte zu, in diesem Sinne am 6. Juni 1945 Präsident Truman einen Bericht vorzulegen, in dem die neuen „Rechtsbegriffe“ und der Plan für den Prozeßverlauf

100 Meiser, Hans, Das Tribunal, Grabert Verlag, Tübingen 2005, ISBN 3-87847-218-8 S. 18

101 Meiser S. 19

102 Meiser S. 21

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dargelegt werden. Anschließend sollte in London mit den Juristen der übrigen Mächte ein gemeinsamer Plan ausgearbeitet werden. 103

Diese Konferenz fand vom 26. Juni bis 8. August 1945 in London statt. Der französische Völkerrechtler Prof. Dr. Gros legte dar, daß Angriffskriege keine kriminelle Verletzung des Völkerrechts darstellten. Falls „aber Krieg als eine kriminelle Tat von Individuen aufgefaßt werde“, so werde damit das Recht gebeugt. In Trainins (des an der Konferenz teilnehmenden sowjetischen Völkerrechtlers) neuestem Buch heiße es, ein Angriffskrieg sei „im Sinne der Besprechungen vor dem Völkerbund zwar als internationales Verbrechen anzusehen“, für das Schadenersatz geleistet werden müsse, es ziehe jedoch keine strafrechtlichen Folgen nach sich. Man dürfe daher eine kriminelle Bestrafung auch nicht erfinden. Trainin wäre gerne zu einem anderen Ergebnis gelangt, sei aber, wie er sagte, zu der Schlußfolgerung gekommen, daß ein Angriffskrieg nicht strafbar sei. Auch die Erklärung der Jalta-Konferenz vom Februar 1945 erwähne nicht das Verbrechen des Angriffskrieges.104

Auf diese Ausführungen reagierte Jackson mit großem Unmut. Die USA hätten einen totalen Krieg geführt und sich immer nur dann um das alte Völkerrecht gekümmert, wenn sie Vergeltungsmaßnahmen der Gegenseite zu befürchten hatten. Als Sieger könne sie jetzt niemand hindern, neue Maßstäbe im Interesse der Alliierten zu setzen. Er habe deshalb einen eigenen Entwurf mit folgenden Schwerpunkten der Anklagen ausgearbeitet: »Angriffskrieg, Invasion, Angriff in Verletzung von Völkerrecht und von Verträgen sowie Krieg als Instrument nationaler Politik«. Kriegsverbrechen habe er dagegen nur am Rande berücksichtigt.

Im weiteren Verlauf der Erörterungen erklärte er: “Was die Anklagepunkte betrifft, so sind die USA besonderes daran interessiert, den Straftatbestand des Angriffskrieges zu schaffen, um dadurch die gesamte deutsche Kriegführung als illegal darzustellen. Denn während des Krieges habe ich dem Präsidenten Roosevelt gewisse Maßnahmen vorgeschlagen, die völkerrechtlich nur mit der These zu rechtfertigen waren, daß Deutschlands Krieg ungesetzlich ist. Zur Rechtfertigung dieser Maßnahmen haben die USA ein besonderes Interesse, die Illegalität des deutschen Krieges gerichtlich festzustellen.105

Der Vertreter Frankreichs, Appellationsgerichtsrat Robert Falco, gab zu bedenken: „Damit würde der Gerichtshof die Deutschen für etwas bestrafen, was man auch den Alliierten vorwerfen könne. Wie könne man einen Prozeß gegen das Völkerrecht führen, in dem Verletzung von Völkerrecht angeprangert und bestraft würden? Es sei doch damit zu rechnen, daß man den Alliierten in allen Fällen das „tu quoque!“ (»Du auch!«) an den Kopf werfe!“ und Richter aus neutralen Staaten dann den Prozeß platzen lassen. Schließlich solle es ein internationales Tribunal werden.

Hier ließ Jackson die Maske fallen. „Sie müssen verstehen“, erwiderte er,daß es sich nicht einfach um ein internationales Tribunal handeln wird, sondern um ein Militär-Tribunal. Und über dessen Zusammensetzung bestimmen einzig und allein nur wir. Die Richter werden nur von Staaten gestellt, die im Krieg eine Partei gewesen sind. Wir sind also gleichzeitig Schöpfer der Gerichtsverfassung, der Strafrechtsnormen, Ankläger und Richter. Im Prozeß haben weder die Angeklagten noch die Zeugen ein Recht auf freie Aussagen. Vielleicht mit Ausnahme des Reichsmarschalls Hermann Göring.

Prof. Gros warf hier ein: „Wenn Gesetzgeber, Staatsanwalt und Richter die gleichen Personen sind, dann wird man allein aus dieser Tatsache einen entscheidenden Einwand gegen das Urteil herleiten können. In jedem mir bekannten Rechtssystem wäre ein solche Konstruktion unmöglich.“ und er stellte wiederholt die Frage:“ Aber »wie können Männer, die keine kriminellen Straftaten

103 Meiser S. 21

104 Meiser S. 31

105 Meiser S. 35 f.

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begangen haben, dennoch angeklagt und verurteilt werden? Wir Franzosen denken, daß es politisch wünschenswert wäre, aber Völkerrecht ist das nicht!«106

Jackson konnte dem nichts anderes entgegensetzen als eine zynische Verneinung des Rechts, indem er erklärte: »Ich gebe zu, daß zu unserer Unterstützung das Völkerrecht unbestimmt und schwach ist. Wir müssen einfach erklären, daß sie persönlich verantwortlich sind.«

Prof. Gros konnte dem nicht folgen. Er warf ein: »Was den deutschen Führern vorzuwerfen ist, kennt man doch seit langer Zeit. Dennoch hat bisher niemand solche Taten zu kriminellen Völkerrechtsverletzungen erklärt. Wenn das jetzt geschieht, so ist das ein Fall von Ex-post-facto- Gesetzgebung.«

Jackson beeindruckte das nicht. „Richtig!“ - erwiderte er - „Aber gerade deshalb müssen Erörterungen über Prinzipien des Völkerrechts im Gerichtshof auf ein Minimum beschränkt werden.«

Hier mischte sich Generalstaatsanwalt Maxwell-Fyfe, der Vertreter Großbritanniens ein: »Was wir bei diesem Verfahren abschaffen wollen, ist die Diskussion darüber, ob die Handlungen Verletzungen des Völkerrechts sind oder nicht. Wir erklären einfach, was das Völkerrecht ist, so daß es keine Diskussion geben wird, ob es Völkerrecht ist oder nicht.«

Die Quintessenz zog Jackson wie folgt: „Sehr richtig, schließlich befinden sich die Alliierten rechtlich immer noch in einem Kriegszustand mit Deutschland, obwohl die politischen und militärischen Einrichtungen des Feindes zusammengebrochen sind. Der geplante Militärgerichtshof stellt nur eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen dar. Als Sieger sehen wir es als unser gutes Recht an, jedes im Besitz der Verteidigung befindliche Dokument und jeden Zeugen, der etwas für uns Ungünstiges beweisen könnte, sorgfältig vor dem Gericht und vor der Gegenseite geheimzuhalten«.

Prof. Gros: „Wir stellen damit die europäische Gerichtstradition auf den Kopf. Es geht uns also nicht um die Wahrheitsfindung, sondern nur um den juristischen Sieg.“

Jackson: „Richtig! Und da alle Vorteile auf unserer Seite liegen, ist unser Triumph vor Gericht bereits so gut wie sicher.

Wie ist es zu erklären, daß die Vorgänge im Zündelprozeß immer wieder die Erinnerung an die Nürnberger Prozesse, diesen Schandfleck der Zivilisation, wecken? Weil das die „Blaupausen“ für Dr. Meinerzhagen und Kollegen sind? Und hat die Regierung der OMF-BRD den Mannheimer Juristen etwa nicht die Orientierung an diesen Scheinprozessen vorgeschrieben?

In der erkennbaren Absicht, das Deutsche Volk abermals über seine Ohnmachtslage zu täuschen, hat die Regierung der OMF-BRD folgende Manipulation in Szene gesetzt: Im Zwei-plus-Vier-Vertrag, der am 12. September 1990 unterzeichnet wurde, ist vollmundig die uneingeschränkte Souveränität der OMF-BRD verlautbart wie folgt:

ARTIKEL 7

(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

106 Meiser S. 36

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(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Fünfzehn Tage später wurde die Souveränitätsklausel in einer separaten „Vereinbarung“ vom 27./28. September 1990 wieder „eingesammelt“. Diese Vereinbarung hat folgenden Inhalt:

"Vereinbarung vom 27. / 28. 9. 1990"

1. (Suspendierung des sog. Deutschlandvertrags als Ganzes)

2. (Teilweise Suspendierung des sog. Überleitungsvertrags)

3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags bleiben jedoch in Kraft:

Erster Teil: (Einzelne Absätze aus den Artikeln 1 bis 5) Artikel 7 Absatz 1.

Quelle: Bundesgesetzblatt II S. 1386

Artikel 7 Absatz 1 des "Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen

vom 26.5.1952" sogenannter "Überleitungsvertrag" lautet wie folgt:

(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später (!!) gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten (!!) und Behörden demgemäß zu behandeln.

Quelle: Bundesgesetzblatt Teil II (Internationale Verträge) 1955, Nr. 8, Bonn, 31.März 1955, "Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen", Erster Teil u. a. Artikel 7 (S. 413)

Der Historiker, Bundeswehr-General a.D. Gerd Schultze-Rhonhof, erläutert diese Bestimmung wie folgt107:

Die Urteile des INTERNATIONALEN MILITÄRTRIBUNALS der Siegermächte in Nürnberg in den sog. Nürnberger Prozessen sind Urteile und Entscheidungen im Sinne des o. a. Artikel 7 (1).

Deutsche Kultusministerien und nachgeordnete Dienststellen sind Behörden im Sinne des o. a. Artikel 7 (1). Sie erlassen die Rahmenrichtlinien für die Lehre an den Universitäten und Schulen und lassen das Unterrichtsmaterial für die Unterrichtung zu, u. a. die Schulgeschichtsbücher.

Das INTERNATIONALE MILITÄRTRIBUNAL in Nürnberg war nach Artikel 19 seines Statuts vom 8.8.1945 nicht an Beweisregeln gebunden. Nach Artikel 20 desselben Statuts konnte der Gerichtshof Beweismaterial zulassen oder zurückweisen. So sind Gegenbeweise der Verteidigung in den Urteilsbegründungen des Gerichtshofs oft nicht berücksichtigt worden.

Die mit den Urteilen des Nürnberger Gerichts formulierten Urteilsbegründungen enthalten Sachdarstellungen zu den Ursachen des Zweiten Weltkriegs und zu den Handlungen deutscher Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg. Diese Sachdarstellungen sind Teile der Urteile. Sie dürfen selbst bei Vorlage einer neuen, anderslautenden Beweislage nach Artikel 7 (1) nicht durch deutsche Gerichte und Behörden angezweifelt werden. Daran sind auch die Kultusministerien in Bezug auf die Schulbuchinhalte gebunden.

107 Gerd SchultzeRhonhof, DER KRIEG, DER VIELE VÄTER HATTE Der lange Anlauf zum Zweiten Weltkrieg, OLZOGVerlag, München 2003 (Seiten 12f)

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Was ist nun im Nürnberger Urteil, welches nichts anderes als ein Mordbefehl war, bezüglich des später unter dem Kampfbegriff „Holocaust“ befaßten Geschehen festgeschrieben?

„In einer Anzahl von Konzentrationslagern wurden zur Massenvernichtung der Insassen Gaskammern mit Öfen zum Verbrennen der Leichen eingerichtet. Von diesen wurden einige tatsächlich zur Ausrottung der Juden als Teil der »Endlösung« des jüdischen Problems verwendet. Die Mehrzahl der nichtjüdischen Insassen wurde zu körperlicher Arbeit verwendet, ob- wohl die Bedingungen, unter denen sie arbeiteten, körperliche Arbeit und Tod fast gleichsetzten. Diejenigen Insassen, die erkrankten und nicht mehr arbeits- fähig waren, wurden entweder in den Gaskammern ermordet oder in besondere Krankenhäuser überführt, wo ihnen völlig unzureichende ärztliche Behandlung zuteil wurde, wo sie womöglich noch schlechtere Nahrung erhielten als die arbeitenden Insassen, und wo sie dem Tode überliefert wurden.“

[Der Nürnberger Prozeß: Urteil, S. 162 ff. in NP Bd. 1, S. 263 ff.]

Daran sollen die Gerichte der OMF-BRD gebunden sein und bleiben. Das ist des Pudels Kern. Die „tatbestandliche Voraussetzung des Holocausts“ ist nichts anderes als ein bemäntelnder Ausdruck für die widerlichste Form des Landesverrats verübt in Tateinheit mit Seelenmord am Deutschen Volk. Juristen, die geschworen haben, „nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“ (§ 38 Abs. 1 DRiG) lassen sich durch Befehl fremder Herren an die Lüge ketten!

Die „Überleitung“ von Art. 7 (1) Überleitungsvertrag in die Scheinsouveränität der Bundesrepublik Deutschland ist für die juristische Fachwelt im Gesetzblatt öffentlich bekannt gemacht worden. Hat es einen Aufstand der „Richterschaft“ gegeben? Nein! Umerziehung und mediale Einschüchterung (vgl. Benedikt XVI. oben Seite 17) haben in unserem Volke eine Spezies herangezüchtet, für die „Mannesmut vor Fürstenthronen“ als Ausdruck von Dummheit gilt. Aus diesem Reservoir der Anpassungswilligen hat die Fremdherrschaft eine „Richterschaft“ rekrutiert, die gar nicht mehr weiß, was ein Richter ist. Sie funktioniert im Sinne der Aufrechterhaltung der Fremdherrschaft. Zu ihrem Schutze erzeugt sie den Rechtsstaat als Schein.

Die willigen Vollstrecker des Feindeswillens wissen, was Ihnen zugemutet wird. In Holocaustprozessen sind sie unmittelbar ausführendes Organ des Vernichtungswillens unserer Feinde.

Bei der „Anwendung“ der „Gesetze“ der Bundesrepublik Deutschland ist offensichtlich stillschweigend vorausgesetzt, daß das Ergebnis niemals die Interessen der Juden beeinträchtigen darf. Für den Bereich der Holocaustjustiz wird das sogar offen ausgesprochen.108

Die wahre Bedeutung der hier zitierten Dokumente im Umfeld des „Zwei-plus-Vertrages“ erschließt sich erst im Zusammenhang mit den „Feindstaaten-Klauseln“ der UN-Charta.109 Danach können alle Nationen, die uns in den Jahren 1939 1945 den Krieg erklärt hatten (dazu gehört auch Polen und die Tschechoslowakei!), einzeln oder gemeinsam alle erdenklichen  Gewaltmaßnahmen bis hin zu offenen Kriegshandlungen gegen das Deutsche Volk unternehmen, wenn sie erklären, daß wir uns der Verwirklichung ihrer Kriegsziele entgegenstellen.

108 Stefan Huster in der Neuen Juristischen Wochenschrift (Heft 8/1996 S. 487 ff.) und Winfried Brugger im Archiv des öffentlichen Rechts, Band 128 (2003) S. 372 [403].

109 Laut Charta der Vereinten Nationen können gegen Deutschland und Japan jederzeit Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, darunter auch Maßnahmen militärischer Art, um einer Erneuerung ihrer „Aggressionspolitik“ entgegen zu treten. Die Feindstaatenartikel (Artikel 53 und 107 der UN-Charta) beziehen sich allgemein auf Staaten, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren, also primär Deutschland und Japan. Gegen sie dürfen Zwangsmaßnahmen ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden, wenn sie wieder eine „aggressive Politik“ verfolgen sollten.

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Ihr Holocaustjuristen, glaubt Ihr wirklich, daß wir dieses Joch noch lange tragen werden? Daß wir weiter tatenlos zusehen,

wie das Andenken unserer Ahnen geschändet wird?

wie die großen Taten unseres Volkes verdreht und ins Gegenteil verkehrt werden?

wie unsere Ehre mit Füßen getreten wird?

wie Deutsche Sprache und Deutsche Kultur zersetzt werden?

wie Deutschland den Deutschen mehr und mehr entzogen und von fremdkulturell geprägten Ausländern besetzt wird (Zivilokkupation)?

wie unsere Jugend durch Erziehungsverbot, Anti-Kultur, Rauschgift , Zukunfts- und Orientierungslosigkeit zugrundegerichtet wird?

wie immer größere Teile unseres Volkes durch Beschäftigungslosigkeit entwürdigt und verelendet werden?

wie Tiere, unsere Mitgeschöpfe, massenweise und zum Teil mit unvorstellbarer Grausamkeit in „Tierversuchen“ gemartert, als „Nutztiere“ millionenfach unter entsetzlichen Lebensbedingungen gehalten, jeglicher Lebensfreude beraubt werden?

wie Natur und Umwelt empfindlich geschädigt werden?

wie unsere Kranken durch destruktive medizinische Maßnahmen an Körper, Seele und Geist zerstört werden?

wie unsere Alten durch eine familienfeindliche Verformung unserer Lebensverhältnisse aus der Gemeinschaft in Alters- und Siechenheime entsorgt werden?

wie unsere Industrie von Fremden übernommen wird?

wie die Staatsverschuldung die Erträge unserer Arbeit frißt?

wie die Schrumpfung des Deutschen Volkes forciert wird?

wie das Deutsche Volk in tückischster Weise belogen, betrogen und ausgeplündert wird?

wie alles bis hin zu den höchsten ethischen und kulturellen Werten - hinter den geschäftlichen und strategischen Interessen des Judentums zurückstehen muß?

wie wir weiterhin von Freiheit, Selbstbestimmung, Gerechtigkeit, Identität, Heimat, Gesundheit, Eigentum, Vermögen, Ehre und Lebensfreude „befreit“ werden?

Wenn Ihr das erwartet, dann wird es für Euch ein böses Erwachen geben.

Jetzt ist die Zeit zur Umkehr. Befördert den „Holocaustmaulkorb“ (§ 130 III StGB) in den Mülleimer der Geschichte!

Nichts kann uns rauben

Liebe und Glauben

zu unserm Land.

Es zu erhalten und zu gestalten

sind wir gesandt.

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Sollten wir sterben

unseren Erben

gilt dann die Pflicht

es zu erhalten

und zu gestalten

Deutschland stirbt nicht!

Das Deutsche Volk erwacht. Seid seines berechtigten heiligen Zorns gewärtig! Ihr habt das Recht zynisch mit Füßen getreten. Ihr seid nicht als irrende Mitläufer anzusehen, sondern als Feinde bzw. Kollaborateure, die mit Vorsatz handeln. Ihr seid als Mittäter des Seelenmordes an unserem Volke erkannt! Allein tätige Reue kann Euch noch retten.

Was bleibt Euch sonst noch? Nachdem die Wortkeule „Holocaustleugner“ schon als Ritterschlag niederfährt, könnt Ihr ja weiterhin versuchen, uns mit Euren Totschlagswörtern „Antisemit“, „Rechtsextremist“ „Nazi“ niederzuhalten. Ihr werdet schon bald feststellen, daß auch diese im Volk ihre lähmende Wirkung verloren haben. Man traut sich nur noch nicht so ganz, das laut zu sagen.

Das wird sich schnell ändern, wenn sich die Deutschen vergegenwärtigen, daß Nationalsozialismus u.a. heißt:

Verhinderung von Reichtum ohne wertschöpfende Betätigung und garantiertes Einkommen durch sinnvolle Beschäftigung für alle;

Rechtlosmachung aller verzinslichen Darlehen von Privatpersonen und privaten Banken (Beendigung des Wuchers) und Kreditvergabe ausschließlich durch staatliche, kommunale und genossenschaftliche Banken;

Rettung des Mittelstandes durch sofortige Annullierung aller Bankschulden;

Rettung der Jugend durch Staatsjugenddienst nach dem Vorbild der Hitlerjugend;

Lebensgerechte Hegung der Tiere und der Natur: Tierschutz und Naturschutz, die diesen Namen verdienen;

Verbannung der privaten Geldmacht aus dem Reich der Medien und aller anderen bewußtseinsbildenden Einrichtungen;

Entschuldung des Volkes durch Annullierung aller Verbraucherdarlehen;

Rückführung der auf dem Gebiet des Deutschen Reiches wohnenden Ausländer in ihre Heimatländer;

Beendigung der Globalisierung: Abschaffung des „Freihandels“ und Herstellung des Weltmarktes nach dem Prinzip „Austauschzum wechselseitigen Nutzen“.

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Es bleibt Euch jetzt nur noch offene vielleicht auch blutige Gewalt. Aber offene Gewalt widerspricht dem Talmud. Er gebietet den Juden, ihre Gemeinheiten gegen die Gojim so zu verschleiern, daß kein Schatten auf den Namen Jahwe fällt.

Das Deutsche Volk wird entschlossen die Opfer bringen, die der Preis für seine Befreiung sind wenn es nur seine Bestimmung weiß und die Zukunft kennt, die es gestalten will. Die Antwort auf diese Fragen findet es in Hitlers „Mein Kampf“.Seine Vision ist nach den Erfahrungen mit den „Segnungen“ der „westlichen Wertegemeinschaft“ um ein Vielfaches zwingender als in den Jahren 1924-1926. Adolf Hitler wird als erkannter Erlöser auferstehen - weltweit. Schon bald.

„Ich frage mich, welcher Herrscher jemals so gefeiert, so verehrt, so geliebt und so vergöttert worden ist wie dieser Mann im Braunhemd…“ Louis Bertrand, französischer Journalist.110

Siehst du dort die Sonne

Am Himmel niedergehen?

So gewiß sie morgen wiederkehrt in ihrer Klarheit,

so unausbleiblich kommt der Tag der Wahrheit111

 

Eure Zeit ist abgelaufen.

gez. Sylvia Stolz

Sylvia Stolz

Rechtsanwältin, handelnd in eigener Sache und zugleich für das Deutsche Reich

110 Triumph des Willens, Die Reichsparteitage der NSDAP 1923-1939, Hrsg. Rolf Nederling, Inning 2001

111 F. Schiller, Johanna von Orleans, 4. Auftritt d. 5. Aufzuges


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